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       # taz.de -- Gesetzentwurf des Justizministeriums: Die Angst der Richter vor Kameras
       
       > Bundesjustizminister Buschmann hat seinen Vorschlag zur Aufzeichnung von
       > Strafprozessen abgeschwächt. Jetzt sind nur noch Tonaufzeichnungen
       > geplant.
       
   IMG Bild: Zuhören muss man trotzdem noch genau: Zeug*innenaussagen sollen bald teilweise aufgenommen werden
       
       Freiburg taz | Justizminister Marco Buschmann (FDP) sucht den Kompromiss
       mit den Richter:innen. Bei der geplanten Aufzeichnung von Strafprozessen
       sind Kameras nicht mehr zwingend vorgeschrieben. Tonaufnahmen sollen
       genügen. Das sieht ein Gesetzentwurf des Justizministeriums vor, der der
       taz vorliegt.
       
       Buschmanns ursprünglicher Gesetzentwurf aus dem November sah vor, dass in
       mehreren Hundert deutschen Gerichtssälen [1][Kameras und Mikrofone]
       eingebaut werden, damit das Prozessgeschehen audiovisuell aufgezeichnet
       werden kann. Durch eine Software sollen die aufgezeichneten Aussagen sofort
       verschriftlicht werden, sodass bestimmte Worte gesucht und Aussagen
       markiert werden können. Dieses Transkript sollen Richter:innen,
       Staatsanwält:innen, Verteidiger:innen und Nebenkläger-Anwält:innen am
       Ende jedes Verhandlungstages erhalten.
       
       Die Aufzeichnungen sollen ein Hilfsmittel sein: für die Befragung anderer
       Zeugen, für die Vorbereitung der Plädoyers und natürlich beim Schreiben des
       Urteils. Für Rechtsmittel gegen das Urteil sollen die Aufzeichnungen nur in
       eindeutigen Fällen genutzt werden können, etwa wenn sich beweisen lässt,
       dass ein Zeuge im Urteil ganz falsch zitiert wurde. Eine Ausstrahlung von
       Strafprozessen im Fernsehen bleibt weiterhin verboten.
       
       ## Gerichtliches Protokoll enthält nur Formalien
       
       Buschmann will diese Dokumentation der Hauptverhandlung für alle
       erstinstanzlichen Verfahren vor Land- und Oberlandesgerichten einführen,
       also für alle Verfahren mittlerer und schwerer Kriminalität. Hier geht es
       immerhin um die Verhängung von oft langjährigen Gefängnisstrafen. Die
       Länder sollen bis 2030 Zeit bekommen, die entsprechende Technik
       anzuschaffen.
       
       Bisher verlassen sich alle Verfahrensbeteiligten auf ihr Gedächtnis oder
       eigene Notizen. Es liegt auf der Hand, dass das eine äußerst
       fehlerträchtige Methode ist, vor allem bei monatelangen Prozessen mit
       Dutzenden Prozesstagen. Es gibt zwar ein gerichtliches Protokoll, das aber
       nur Formalien enthält. Dort steht nur, wie lange ein Zeuge ausgesagt hat
       und ob er vereidigt wurde, nicht aber, was er ausgesagt hat. „Wenn ich das
       Nichtjuristen erzähle, glaubt mir das kein Mensch“, sagte jüngst der
       ARD-Journalist Kolja Schwartz bei einer Veranstaltung im Bundesgerichtshof.
       
       Dennoch waren alle Bundesländer und der Deutsche Richterbund gegen
       Buschmanns Reformpläne. Nur die Anwaltsverbände stehen hinter dem
       Justizminister. Sie fordern schon lange eine bessere Kontrolle der
       richterlichen Allmacht.
       
       Der Richterbund argumentierte natürlich nicht mit eigenen Interessen.
       Vielmehr könne es die Persönlichkeitsrechte der Prozessbeteiligten
       verletzen, wenn die Aufzeichnungen ganz oder auszugsweise im Internet
       landen. Es könne sogar das Aussageverhalten verzerren, wenn Zeugen damit
       rechnen müssen, dass ihr Gerichtsauftritt in sozialen Netzwerken verbreitet
       wird. Schon die bloße Anwesenheit von Kameras im Gerichtssaal könne Zeugen
       hemmen und einschüchtern.
       
       Die Befürworter:innen hielten solche Befürchtungen zwar für
       übertrieben. [2][Doch Buschmann] gab jetzt nach. Verbindlich werden in der
       Strafprozessordnung nur noch die Tonaufzeichnung und die Transkription
       vorgeschrieben. Über die Videodokumentation können die Bundesländer frei
       entscheiden. Buschmann griff dabei einen Kompromissvorschlag der
       linksliberalen Neuen Richtervereinigung auf, die eine Tondokumentation
       befürwortete, aber auf Kameras verzichten wollte.
       
       Die Bundesländer lehnten das Projekt vor allem wegen der Kosten für die
       neue Technik und erhöhten Personalaufwand ab. Doch die Zahlen gingen weit
       auseinander. Während Buschmanns Ministerium mit bundesweiten
       Anschaffungskosten von 15 bis 20 Millionen Euro rechnete, warnte Bayerns
       Justizminister Georg Eisenreich (CSU) vor Kosten von 100 Millionen Euro
       binnen zehn Jahren allein in Bayern.
       
       Durch den möglichen Verzicht auf Kameras werden jedenfalls die Kosten
       drastisch gesenkt. Und auch an einem weiteren Punkt kommt Buschmann den
       Ländern entgegen. Eine vorgezogene Einführung für Terrorprozesse an den
       Oberlandesgerichten muss nun nicht bereits 2026 beginnen, sondern erst
       2028. Für die Prozesse an Landgerichten bleibt es beim Starttermin 2030.
       
       Der neue Gesetzentwurf wurde vorige Woche an die anderen Ressorts der
       Bundesregierung verschickt und soll in den kommenden Wochen im Kabinett
       verabschiedet werden. Während Bayern die Dokumentation der Strafprozesse
       nach wie vor ablehnt, weicht die geschlossene Länderfront auf. Hamburgs
       Grüne Justizsenatorin Anna Gallina begrüßte ausdrücklich, dass Buschmann
       den Ländern und der Justiz entgegenkommt.
       
       10 Apr 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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