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       # taz.de -- Personalwechsel am Verfassungsgericht: Karlsruher Klimarichterin geht
       
       > Aus der Feder von Verfassungsrichterin Gabriele Britz stammt das
       > Staatsziel Klimaschutz. Nun verlässt sie das Verfassungsgericht.
       
   IMG Bild: 2010 wurde die parteilose Gießener Rechtsprofessorin Gabriele Britz zur Verfassungsrichterin gewählt
       
       Karlsruhe taz | Gabriele Britz, die juristische Mutter des legendären
       Karlsruher Klimabeschlusses von 2021, wird bald das
       Bundesverfassungsgericht verlassen. Am Freitag wurde im Bundesrat mit
       Miriam Meßling die Richterin gewählt, die sie ersetzt. Doch die
       Zuständigkeit für den Klimaschutz wird ein anderer Richter übernehmen:
       Martin Eifert.
       
       Breiter bekannt wurde Britz im Frühjahr 2021. [1][Damals erklärte das
       Bundesverfassungsgericht den Klimaschutz] zum Staatsziel und verlangte
       grundsätzlich eine Orientierung der deutschen Klimamaßnahmen am
       verbleibenden nationalen CO2-Budget.
       
       Federführende Richterin am Ersten Senat des Verfassungsgerichts war
       Gabriele Britz. Sicher war es kein lang gehegter Plan, als
       Verfassungsrichterin das Klima zu retten, doch ihre Geschichte lässt sich
       in fünf Etappen relativ stringent so beschreiben.
       
       1. Etappe 2010: Die parteilose Gießener Rechtsprofessorin Gabriele Britz
       wird auf Vorschlag der SPD zur Verfassungsrichterin gewählt. Damals war sie
       nur einem Fachpublikum bekannt. Sie galt aber als juristische
       Überfliegerin. Schon mit 32 war sie Rechtsprofessorin, mit 42 die jüngste
       Frau, die je Verfassungsrichterin wurde. Das Umweltrecht und vor allem das
       Energieverwaltungsrecht gehörten schon damals zu ihren
       Forschungsschwerpunkten. Bereits 2004 schrieb Britz ihren ersten
       Fachaufsatz zu „Klima- und Ressourcenschutzpolitik“. Auch privat
       interessierte sich Britz für einen Umweltpolitiker. Ihr Ehemann, Bastian
       Bergerhoff, war Kreisvorsitzender der Frankfurter Grünen und ist heute
       Finanzbürgermeister (Kämmerer) der Stadt.
       
       2. Etappe 2017: Erst nach einigen Jahren wird Britz in Karlsruhe auch für
       das Umweltrecht zuständig. Zunächst ist das Familienrecht ihr Schwerpunkt.
       Der spektakulärste Beschluss in ihrer ersten Karlsruher Phase ist die
       Einführung einer dritten Geschlechtsoption für intersexuelle Personen.
       Dagegen liegt das Öffentliche Umweltrecht zunächst noch beim konservativen
       Richter Michael Eichberger. Doch als dieser in den Ruhestand geht, greift
       Britz zu und tauscht das Familien- gegen das Umweltrecht. Erst durch dieses
       beherzte Manöver wurde Britz zur federführenden Richterin bei den
       Karlsruher Klimaklagen.
       
       3. Etappe 2021: Der Klimabeschluss des Bundesverfassungsgerichts war eine
       echte Sensation. Eigentlich rechneten alle Beobachter:innen damit,
       dass die Klagen unzulässig sind. Denn noch betraf der Klimawandel in
       Deutschland niemand „gegenwärtig und unmittelbar“ in seinen Grundrechten –
       was für eine zulässige Klage eigentlich erforderlich gewesen wäre.
       
       Doch der Senat von Richterin Britz konstruierte mit einem innovativen
       Manöver trotzdem eine Klagebefugnis: Da in Zukunft massive
       Freiheitseinschränkungen durch den Staat drohen, wenn nicht rechtzeitig
       umgesteuert wird, seien die Freiheitsgrundrechte jetzt schon „unmittelbar
       und gegenwärtig“ gefährdet. Dabei wurde der Gesetzgeber verpflichtet,
       Klimaneutralität ebenso anzustreben wie eine Begrenzung der Erderwärung
       deutlich unter 2 Grad Celsius. Die direkten Anforderungen an den
       Gesetzgeber blieben aber relativ zahm. Der Bundestag musste nur zusätzliche
       Reduktionsziele ab 2030 benennen, damit sich Bürger:innen und
       Unternehmen frühzeitig darauf einstellen können. Dieser Pflicht kam der
       Bundestag wenige Wochen später nach und ergänzte das Klimaschutzgesetz.
       Verschärfungen vor 2030 forderten das Bundesverfassungsgericht nicht. Der
       Karlsruher Beschluss war ein Weckruf an die Politik, das Verfassungsgericht
       wollte aber nicht die volle Verantwortung übernehmen.
       
       4. Etappe 2022: Nach dem Paukenschlag des Klimabeschlusses, den weite Teile
       der Gesellschaft für radikaler hielten, als er im Ergebnis war, setzte das
       Bundesverfassungsgericht nun wieder auf richterliche Zurückhaltung und
       erklärte mehrere Klimaklagen für unzulässig, einmal sogar ohne jede
       Begründung.
       
       In einem Beschluss von Anfang Januar 2023, als zwei Bürger:innen die
       sofortige Einführung eines Tempolimits forderten, erläuterte Karlsruhe den
       Gestaltungspielraum des Gesetzgebers. Ein Tempolimit sei nicht die einzige
       infrage kommende Maßnahme zum Klimaschutz, ja es sei nicht einmal zwingend,
       dass der Verkehrssektor die eingeforderten CO2-Ersparungen erbringen müsse,
       wenn sich dies auch in anderen Sektoren realisieren lasse. Diese
       Zurückhaltung entspricht der Grundüberzeugung von Britz, dass sich das
       Bundesverfassunsgericht nur in seltenen Ausnahmefällen in die Gesetzgebung
       einmischen sollte.
       
       Aber Karlsruhe mahnte auch, dass sich das Gewicht des Klimaschutzes mit
       zunehmender Erderwärmung relativ immer weiter erhöhe. Es wird also spannend
       sein zu sehen, [2][wie das Gericht in einigen Jahren auf die vermutlich
       weiterhin zögerliche Politik reagieren wird].
       
       5. Etappe 2023: Diese künftigen Auseinandersetzungen werden allerdings ohne
       Richterin Gabriele Britz stattfinden, deren Amtszeit am 1. 2. 2023 endete
       und deren Nachfolgerin Miriam Meßling am vorigen Freitag mit einigen Wochen
       Verspätung gewählt wurde. Sobald der Bundespräsident Zeit findet, Britz die
       Entlassungsurkunde zu überreichen, ist sie nicht mehr im Dienst.
       
       Immerhin sorgte Britz noch dafür, dass in Karlsruhe ihre Linie tendenziell
       weiterverfolgt wird. In einer neuen Rochade der Zuständigkeiten wird am
       Ersten Senat nämlich nicht ihre von der SPD nominierte persönliche
       Nachfolgerin Miriam Meßling, zuletzt Vizepräsidentin des
       Bundessozialgerichts, für das Umweltrecht zuständig sein, sondern der von
       den Grünen vorgeschlagene parteilose Berliner Rechtsprofessor Martin
       Eifert. Britz kennt Eifert schon lange. Beide waren einst zeitgleich
       Professor:innen an der Uni Gießen und hatten damals sogar ein
       gemeinsames Buch über Energieeffizienz herausgegeben. Nicht zuletzt von
       Martin Eifert wird es also in den kommenden Jahren abhängen, wie sich das
       Bundesverfassungsgericht positioniert, wenn die Umweltverbände immer wieder
       austesten, ob Karlsruhe beim Klimaschutz nun wirklich Druck machen will.
       
       3 Apr 2023
       
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