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       # taz.de -- Rechtliche Anerkennung von trans Eltern: Willkommen zurück in den 80ern
       
       > Die Geburtsurkunde hält Mama fest, auch wenn die gebärende Person ein
       > Papa ist. In der Konsequenz werden Betroffene häufig zwangsweise geoutet.
       
   IMG Bild: Queere Menschen sollten selbst entscheiden, ob, wann und wie sie sich outen
       
       Das [1][Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) ist
       ernüchternd]: Es hält fest, dass ein trans Vater in der Geburtsurkunde
       seines Kindes als Mutter aufgeführt und eine trans Mutter als Vater
       eingetragen wird. Zehn Jahre lang hatte ein trans Vater, der wegen Hetze im
       Netz wie im echten Leben anonym bleiben möchte, auf das Urteil gewartet und
       ist nun verständlicherweise sehr enttäuscht.
       
       Dass Minderheiten noch immer selbst für ihre Rechte kämpfen müssen, ist
       eine Ungerechtigkeit. Bitter, wenn die Anstrengungen dann auch noch im Sand
       verlaufen. Das Urteil ist für den Vater entwürdigend. Zudem verschafft ihm
       die Rechtslage auch ganz praktisch zahllose Hindernisse in seinem Alltag.
       So kommt, wenn der alleinerziehende Vater einen [2][Kitagutschein]
       beantragt, umgehend die Frage nach der Mutter des Kindes auf. Ebenso ist er
       in der Geburtsurkunde als Mutter notiert und muss sich damit unfreiwillig
       outen.
       
       Das ist noch die harmlosere Form des Zwangsoutings. Wechselt er den
       Arbeitgeber und muss für die Lohnabrechnung die Geburtsurkunde seines
       Kindes vorlegen, ist er im Job geoutet, bevor die Arbeit richtig beginnt.
       Queere Menschen sollten selbst entscheiden, ob, wann und wie sie sich
       outen. In Zeiten, in denen die Rechte von queeren Menschen weltweit immer
       weiter eingeschränkt werden, ist das Urteil ein fatales Signal.
       
       Umsonst war die Anstrengung allerdings nicht: Der EGMR überlässt es der
       deutschen Rechtsprechung, inwiefern nachjustiert wird. Dabei hat die
       Bundesregierung hinsichtlich des Abstammungsrechts längst Flagge bekannt:
       Sie will das [3][Abstammungsrecht] reformieren. Frühestens Ende des Jahres
       soll dazu ein Gesetzentwurf vorliegen. Um bis dahin Zwangsoutings mittels
       Geburtsurkunde zu verhindern, soll es eine Zwischenlösung im
       [4][Selbstbestimmungsgesetz] geben.
       
       Die Bundesregierung sollte sich beeilen. Denn der trans Vater und viele
       andere trans, inter und nichtbinäre Eltern warten schon lange genug. Als er
       das erste Mal klagte, war sein Kind noch ein Baby. Inzwischen ist es zehn
       Jahre alt.
       
       4 Apr 2023
       
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