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       # taz.de -- Streit über Verbrenner-Aus: Bewegung im Streit über E-Fuels
       
       > Umweltministerin Steffi Lemke will eine verpflichtende Nachweistechnik
       > für den Brennstoff. Technisch ist das kein Problem, sagt der TÜV.
       
   IMG Bild: Umweltministerin Steffi Lemke fordert eine verpflichtende Nachweistechnik für E-Fuels
       
       Berlin taz/afp/rtr | Im Streit über das geplante Verbrenner-Aus in der EU
       pocht Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) auf eine rasche Einigung.
       „Ich glaube, dass mit jedem Tag, den diese Hängepartie länger dauert,
       tatsächlich Vertrauen beschädigt werden könnte in die europäischen
       Prozesse, in die Aussagen der Bundesregierung“, sagte Lemke am Sonntagabend
       in der ARD. „Deshalb muss und soll diese Hängepartie so schnell wie möglich
       beendet werden.“
       
       Die EU hatte ihren endgültigen Beschluss für das Verbrenner-Aus Anfang März
       aufschieben müssen, weil Bundesverkehrsminister Volker Wissing (FDP) mit
       Rückendeckung von Parteichef Christian Lindner [1][kurzfristig ein Veto
       eingelegt hatte]. Die FDP will rechtlich verbindlich festschreiben, dass
       Autos mit Otto- oder Dieselmotor auch nach 2035 noch neu zugelassen werden
       können, wenn sie synthetische Kraftstoffe tanken, sogenannte E-Fuels. Lemke
       stellte nun eine Bedingung, falls es ab 2035 tatsächlich eine eigene
       Fahrzeugkategorie für E-Fuel-Fahrzeuge in der EU geben sollte. „Wenn es
       eine solche Kategorie gäbe – nachweislich nur mit E-Fuels –, dann muss
       natürlich auch die Nachweistechnik dafür da sein“, sagte die
       Umweltministerin. Das müsse bis dahin geklärt sein.
       
       Rein technisch sei das klein Problem, sagt Richard Goebelt, Mitglied der
       Geschäftsleitung im TÜV-Verband und dort verantwortlich für Fahrzeuge und
       Mobilität. „Man kann On-Bord-Sensoren verbauen“, sagt Goebelt, „ähnlich wie
       dies heute schon in Dieselfahrzeugen für den Kraftstoffzusatz Ad-Blue
       geschieht“. Der Sensor würde registrieren, ob wirklich E-Fuels getankt
       würden. „Stellt er fest, dass konventioneller Kraftstoff im Tank ist,
       drosselt der Motor automatisch die Leistung oder springt gar nicht mehr
       an“, erklärt der TÜV-Experte. Schaden nehme der Motor dabei nicht. Möglich
       sei auch, dass das Fahrzeug mit der Zapfsäule kommuniziere und sich nur mit
       E-Fuels betanken lasse. „Auch diese Technik liegt vor“, sagt Goebelt, „sie
       könnte sowohl standardmäßig in Neuwagen als auch in älteren Fahrzeugen
       eingebaut werden“.
       
       ## Autobranche ist skeptisch
       
       Allerdings geht man bei den gegenüber E-Fuels ohnehin skeptischen
       Autoherstellern nicht von einer Nachrüstung aus. „Die Diskussion zum Thema
       „100-prozentige-E-Fuel-Betankung“ betrifft aktuell nur Neufahrzeuge nach
       2035“, heißt es aus der Branche, „für die Bestandsflotte werden auch weiter
       Kraftstoffe aus Mineralöl Verwendung finden, bei entsprechender
       Verfügbarkeit unter Beimischung von E-Fuels“.
       
       Das Bundesverkehrsministerium [2][sieht unterdessen Anzeichen für Bewegung]
       im Streit über die Zukunft von Neuwagen mit Verbrennungsmotor in der
       Europäischen Union. „Es zeichnen sich positive Tendenzen ab, die eine gute
       Grundlage für weitere Gespräche sein können“, sagte ein Sprecher am Montag
       in Berlin. Man stehe mit der EU-Kommission dazu in einem konstruktiven
       Austausch. Zum Zeitplan könnten aber wegen der Komplexität des Themas keine
       Aussagen gemacht werden. Das Ministerium hatte der EU-Kommission kürzlich
       einen Lösungsvorschlag unterbreitet.
       
       Laut einem Schreiben regt das Verkehrsministerium einen Weg an, für den es
       keine Zustimmung des Europaparlaments und der EU-Staaten braucht. Konkret
       schlägt Ressortchef Wissing demnach einen sogenannten delegierten Rechtsakt
       vor, der die derzeit blockierte Verbrenner-Einigung ergänzen würde. Der
       schon erzielte Kompromiss müsste somit nicht geändert werden. Die
       EU-Kommission kann einen solchen Rechtsakt verabschieden, anschließend
       haben Parlament und EU-Staaten zwei Monate Zeit, Einwände zu erheben.
       
       20 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
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