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       # taz.de -- Internationaler Strafgerichtshof: Haftbefehl gegen Putin
       
       > Russlands Präsident wird für Kriegsverbrechen verantwortlich gemacht. Er
       > habe die Entführung ukrainischer Kinder angeordnet.
       
   IMG Bild: In 123 Ländern mit Haftbefehl gesucht: Der russische Präsident Wladimir Putin
       
       Freiburg taz | Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag hat
       einen Haftbefehl gegen den russischen Präsidenten Wladimir Putin erlassen.
       Ihm wird [1][die Verschleppung ukrainischer Kinder nach Russland]
       vorgeworfen. Putin muss nun in weltweit 123 Staaten mit der Verhaftung
       rechnen.
       
       Seit März 2022 ermittelt der britische IstGH-Chefankläger Karim Khan zur
       „Situation in der Ukraine“. Dabei blieben die Ermittlungen bisher offiziell
       neutral. Doch am 22. Februar 2023 beantragte Khan einen Haftbefehl gegen
       den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Diesem Antrag gab nun eine mit
       drei Richter:innen besetzte Vorprüfungskammer des Internationalen
       Strafgerichtshof statt.
       
       Der Haftbefehl wird mit der rechtswidrigen Verschleppung ukrainischer
       Kinder nach Russland begründet. Nach dem römischen Statut, auf dem der
       IStGH gründet, gilt dies [2][als Kriegsverbrechen]. Putin sei – gemeinsam
       mit anderen – persönlich für das Verbrechen verantwortlich, so der
       Gerichtshof. Die ukrainische Regierung wirft Russland vor, dass 16.000
       ukrainische Kinder aus den besetzten Gebieten nach Russland gebracht
       wurden.
       
       Ein zweiter Haftbefehl richtet sich gegen Maria Lwowa-Belowa, die russische
       Beauftragte für Kinderrechte. Nach Informationen der Süddeutschen Zeitung
       organisiert sie die Verbringung der Kinder. Sie wirbt auch regelmäßig im
       Fernsehen dafür, dass russische Eltern die ukrainischen Kinder adoptieren
       sollen. Putin habe ergänzend hierzu im vergangenen Mai ein Dekret erlassen,
       um ukrainische Kinder schneller in Russland einbürgern zu können.
       
       ## Erste Haftbefehle im Zusammenhang mit russischem Überfall
       
       Wie die New York Times am Montag berichtete, wollte Chefermittler Khan den
       Haftbefehl gegen Putin auch noch auf einen zweiten Grund stützen: [3][die
       gezielte Zerstörung ziviler Infrastruktur], etwa von Kraftwerken. Auch dies
       hätte als Kriegsverbrechen gegolten. Dieser Vorwurf wird jedoch in der am
       Freitag veröffentlichten Mitteilung des IStGH nicht erwähnt.
       
       Der Haftbefehl gegen Putin und Lwowa-Belowa ist der erste bekannt gewordene
       Haftbefehl im Zusammenhang [4][mit dem russischen Überfall auf die
       Ukraine]. Denkbar ist, dass es schon früher Haftbefehle gegen russische
       Verantwortliche gab, die aber geheim gehalten werden, um die Ermittlungen
       nicht zu stören. Im konkreten Fall hat sich der IStGH allerdings bewusst
       für eine Veröffentlichung entschieden, auch in der Hoffnung, dass die
       weitere Verschleppung von Kindern nun aufhöre.
       
       Putin muss nun nicht unmittelbar mit einer Verhaftung rechnen – solange er
       sich in Russland aufhält oder in anderen Staaten, die das Römische Statut
       nicht unterzeichnet haben. Dazu zählen etwa China, Indien oder
       Weißrussland. Dagegen sind die 123 Unterzeichnerstaaten des IStGH-Statuts,
       inklusive aller EU-Staaten, nun verpflichtet, Putin festzunehmen, wenn er
       ihr Gebiet betritt. Der russische Präsident müsste dann an den IStGH nach
       Den Haag in den Niederlanden überstellt werden, wo er in Untersuchungshaft
       genommen würde. Die übliche völkerrechtliche Immunität für Staats-Chefs
       gilt vor dem IStGH nicht.
       
       Der Haftbefehl war möglich, obwohl Russland das Römische Statut nicht
       unterzeichnet hat und daher eigentlich nicht an die entsprechenden
       Verpflichtungen gebunden ist. Allerdings fand das [5][mutmaßliche
       Verbrechen auf ukrainischem Boden] statt. Und die Ukraine hat sich in zwei
       Erklärungen von 2014 und 2015 der Rechtsprechung des IStGH für alle
       Verbrechen ab November 2013 unterworfen. Wegen dieser alten Erklärungen
       sind Ermittlungen gegen Putin möglich, obwohl auch die Ukraine das Römische
       Statut bisher nicht unterzeichnet hat.
       
       17 Mar 2023
       
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