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       # taz.de -- Gleiche Bezahlung in der Kommunalpolitik: Erfreulich unspektakuläres Urteil
       
       > Eine Bürgermeisterin bekommt Schadenersatz, weil sie weniger Geld bekam
       > als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Die Diskriminierung ist hier ganz
       > eindeutig.
       
   IMG Bild: Am selben Ort die gleiche Arbeit machen, aber weniger verdienen, nennt man Diskriminierung
       
       Die schlechte Nachricht: Selbst in kommunalen Führungspositionen werden
       Frauen diskriminiert. Die gute Nachricht: Auch Frauen in kommunalen
       Führungspositionen haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie diskriminiert
       werden.
       
       Zum ersten Mal hat dies nun das Verwaltungsgericht Freiburg in einem
       erfreulichen Urteil festgestellt: Die Ex-Bürgermeisterin der Kleinstadt
       Müllheim in Baden-Württemberg bekommt rund 50.000 Euro Schadenersatz, weil
       sie acht Jahre lang schlechter eingruppiert war – und damit auch
       [1][schlechter bezahlt wurde] – als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger (beide
       Männer).
       
       Auf den zweiten Blick ist das Urteil nicht sehr ungewöhnlich. Auch wenn
       eine Bürgermeisterin durch Wahl ins Amt kommt, so ist sie doch Beamtin auf
       Zeit und damit durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor
       [2][Diskriminierung] geschützt. Besonders ist an diesem Fall vor allem,
       dass sich die Frau hier nicht mit parallel beschäftigten Männern verglich,
       sondern mit dem Vorgänger und dem Nachfolger. Es ging hier also nicht um
       die oft umstrittene Frage, ob die [3][Arbeit der Männer wirklich
       gleichwertig] ist. Vielmehr machten die Männer in derselben Gemeinde exakt
       die gleiche Arbeit. Das erleichterte natürlich die Feststellung, dass es
       hier nach Diskriminierung riecht.
       
       Die Kommune versuchte diese Vermutung zwar mit dem interessanten Argument
       zu widerlegen, dass die Gründe für die Benachteiligung der Bürgermeisterin
       zwar rechtswidrig, aber nicht frauenfeindlich waren. Damit kam sie aber zu
       Recht nicht durch, weil die offizielle Eingruppierung der Bürgermeisterin
       gar nicht begründet wurde und die Kommune daher nichts beweisen konnte.
       
       Leider musste das Gericht deshalb nichts mehr zu der ebenso interessanten
       These der Ex-Bürgermeisterin sagen, es sei doch bekannt, dass gerade bei
       Frauen absurde und rechtswidrige Gründe für deren Benachteiligung angeführt
       werden. Hätte das Freiburger Verwaltungsgericht so entschieden, wäre das
       wirklich innovativ gewesen. Nun aber ist das Urteil zwar erfreulich, aber
       juristisch unspektakulär.
       
       29 Mar 2023
       
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