# taz.de -- Gleiche Bezahlung in der Kommunalpolitik: Erfreulich unspektakuläres Urteil
> Eine Bürgermeisterin bekommt Schadenersatz, weil sie weniger Geld bekam
> als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger. Die Diskriminierung ist hier ganz
> eindeutig.
IMG Bild: Am selben Ort die gleiche Arbeit machen, aber weniger verdienen, nennt man Diskriminierung
Die schlechte Nachricht: Selbst in kommunalen Führungspositionen werden
Frauen diskriminiert. Die gute Nachricht: Auch Frauen in kommunalen
Führungspositionen haben Anspruch auf Schadenersatz, wenn sie diskriminiert
werden.
Zum ersten Mal hat dies nun das Verwaltungsgericht Freiburg in einem
erfreulichen Urteil festgestellt: Die Ex-Bürgermeisterin der Kleinstadt
Müllheim in Baden-Württemberg bekommt rund 50.000 Euro Schadenersatz, weil
sie acht Jahre lang schlechter eingruppiert war – und damit auch
[1][schlechter bezahlt wurde] – als ihr Vorgänger und ihr Nachfolger (beide
Männer).
Auf den zweiten Blick ist das Urteil nicht sehr ungewöhnlich. Auch wenn
eine Bürgermeisterin durch Wahl ins Amt kommt, so ist sie doch Beamtin auf
Zeit und damit durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor
[2][Diskriminierung] geschützt. Besonders ist an diesem Fall vor allem,
dass sich die Frau hier nicht mit parallel beschäftigten Männern verglich,
sondern mit dem Vorgänger und dem Nachfolger. Es ging hier also nicht um
die oft umstrittene Frage, ob die [3][Arbeit der Männer wirklich
gleichwertig] ist. Vielmehr machten die Männer in derselben Gemeinde exakt
die gleiche Arbeit. Das erleichterte natürlich die Feststellung, dass es
hier nach Diskriminierung riecht.
Die Kommune versuchte diese Vermutung zwar mit dem interessanten Argument
zu widerlegen, dass die Gründe für die Benachteiligung der Bürgermeisterin
zwar rechtswidrig, aber nicht frauenfeindlich waren. Damit kam sie aber zu
Recht nicht durch, weil die offizielle Eingruppierung der Bürgermeisterin
gar nicht begründet wurde und die Kommune daher nichts beweisen konnte.
Leider musste das Gericht deshalb nichts mehr zu der ebenso interessanten
These der Ex-Bürgermeisterin sagen, es sei doch bekannt, dass gerade bei
Frauen absurde und rechtswidrige Gründe für deren Benachteiligung angeführt
werden. Hätte das Freiburger Verwaltungsgericht so entschieden, wäre das
wirklich innovativ gewesen. Nun aber ist das Urteil zwar erfreulich, aber
juristisch unspektakulär.
29 Mar 2023
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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