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       # taz.de -- Kürzere Speicherfristen bei der Schufa: Ein bisschen Freiheit
       
       > Die Schufa will Daten von Privatschuldnern nur noch sechs Monate
       > speichern. Für die Betroffenen ist das eine große Erleichterung.
       
   IMG Bild: Nur noch sechs Monate werden die Daten von Menschen mit Privatinsolvenz von der Schufa gespeichert
       
       Restschuldbefreiung – so heißt der hässliche Terminus technicus für eine
       abgeschlossene Privatinsolvenz. Wer sich so verschuldet hat, dass er die
       finanziellen Lasten allein nicht mehr tragen kann, durchläuft ein
       mehrjähriges und nervenzehrendes Verfahren. Am Ende steht die „Befreiung“.
       Zumindest dem Wortsinn nach dürfen Privatleute dann wieder ganz normal
       Geschäfte tätigen, Verträge abschließen, ihr eigenes Geld verwalten.
       
       Leider enthält die „Befreiung“ auch etwas Schikane: Bislang konnte diese
       Information bis zu drei Jahre lang von der privaten Auskunftei Schufa
       gespeichert werden. Dass es sich theoretisch um einen positiven Eintrag
       handelt, spielt für das Schufa-System keine Rolle. Eintrag ist Eintrag.
       
       Die Folge: Menschen, die sich jahrelang durch eine Privatinsolvenz gequält
       haben, bekommen auch Jahre danach keine Rechnungen ausgestellt oder dürfen
       keine Verträge abschließen. Die [1][Schufa-Abfrage] geschieht in der Regel
       automatisch und dauert nur wenige Sekunden. Am Ende verlangt der Arzt nur
       Barzahlung, Verträge über Telefon- und Internetanschlüsse werden einfach
       abgelehnt und die Eröffnung eines Kontos oder die [2][Suche nach einer
       Wohnung] können erheblich erschwert sein. Drei Jahre lang konnte diese für
       die Betroffenen oft mit Scham belastete Gängelung dauern – zusätzlich zu
       den drei Jahren, die Insolvenzverfahren im Schnitt laufen.
       
       Damit dürfte nun Schluss sein. Zwar gab der Bundesgerichtshof am
       Dienstagmorgen bekannt, eine entsprechende Entscheidung zu vertagen,
       [3][die Schufa] lenkte aber vorauseilend ein: Sie will die Information ab
       sofort nicht mehr drei Jahre, sondern nur noch sechs Monate zurückhalten.
       Für die etwa 100.000 Menschen, die jedes Jahr in Deutschland ein
       Privatinsolvenzverfahren durchlaufen, ist das eine große Erleichterung.
       
       Fragwürdig war die enorm lange Speicherung schon 2018 im Zuge des neuen
       EU-Datenschutzgesetzes, eine wirkliche Begründung für sie gab es nie.
       Bleibt zu hoffen, dass die Verkürzung der Speicherdauer nur ein Anfang ist
       – und die „Befreiung“ ihren Namen verdient.
       
       28 Mar 2023
       
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