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       # taz.de -- Justizreform in Israel: Demokratie mit Lücken
       
       > Die Kampagne der israelischen Rechten gegen den Obersten Gerichtshof
       > begann lange vor der letzten Wahl. Ein Problem ist die fehlende
       > Verfassung.
       
   IMG Bild: Neu ist die Kampagne der israelischen Rechten gegen den Obersten Gerichtshof keineswegs
       
       Israel erlebt derzeit eine tiefe konstitutionelle Krise. In ihrem Kern
       steht ein Autoritätskonflikt zwischen Parlament und Exekutive einerseits
       und dem sich als juristische Kontrollinstanz begreifenden Obersten
       Gerichtshof (OGH) andererseits. Seine Wurzeln liegen in der Gründerzeit des
       israelischen Staates. Dessen Unabhängigkeitserklärung vom 14. Mai 1948
       folgte der Vorgabe des UN-Teilungsplans für Palästina vom November 1947,
       die vorsah, dass die zu wählende „verfassungsgebende Versammlung“ des
       jüdischen Staates eine Verfassung verabschiedet.
       
       Das Gremium wurde wegen des noch andauernden arabisch-israelischen Kriegs
       erst Anfang 1949 gewählt und erklärte sich im Februar zum israelischen
       Parlament (Knesset). Zur Verabschiedung einer Verfassung kam es indes
       nicht, weil sich die Abgeordneten über ihren Charakter nicht einigen
       konnten – oder wollten. Nicht unähnlich zu heute war die damals
       tonangebende Regierungspartei – David Ben Gurions sozialistische
       „[1][Partei der Arbeiter Eretz Israels]“ (MAPAI) – nicht gewillt, ihre
       Vollmachten von grundlegenden Rechtsnormen einschränken zu lassen.
       
       Ben Gurions Haltung wurde von seinen religiösen Koalitionspartnern
       mitgetragen, für die als Verfassungsgrundlage nur das jüdische
       Religionsgesetz in Frage kam. Dagegen wehrten sich Säkulare von links wie
       rechts. Im Juni 1950 kam es schließlich zu einer Kompromisslösung, als die
       Knesset entschied, verfassungsähnliche Strukturen in Form von einzelnen
       Grundgesetzen zu schaffen. Bis heute wurden dreizehn solcher Gesetze
       verabschiedet.
       
       Das Fehlen einer Verfassung hatte weitreichende Folgen. Der junge
       israelische Staat übernahm große Teile des britisch-kolonialen
       Mandatsrechts, das teilweise auf osmanischem Recht gründete. Mit diesen
       übernommenen Gesetzeswerken war das Selbstverständnis des Staates Israel
       als Demokratie aber nur begrenzt vereinbar. Eine weitere Konfliktquelle
       stellte der doppelte Anspruch des Staates dar, demokratisch und zugleich
       exklusiv jüdisch zu sein. Diese Widersprüche sollte der Oberste Gerichtshof
       lösen.
       
       ## Den Staat zügeln
       
       Dieser wurde schon im Sommer 1948 vom provisorischen israelischen Staatsrat
       ins Leben gerufen; die anfängliche Zahl von fünf amtierenden Oberrichtern
       wurde mit den Jahren sukzessive erhöht, zuletzt 2009 [2][auf fünfzehn]. Die
       vom OGH ausgeübte Normenkontrolle sollte Gesetzesmissbrauch durch den Staat
       verhindern. Allerdings unterwarfen sich die Oberrichter bis in die
       sechziger Jahre weitgehend dem Primat der nationalen Sicherheit und
       stellten sich auch dann hinter die Regierung, wenn die sich nicht gerade
       demokratiekonform verhielt.
       
       So etwa bei der [3][sogenannten administrativen Haft] ohne Strafverfahren –
       ein Erbe des britischen Mandatsrechts, von dem vor allem Palästinenser bis
       heute betroffen sind. Weil sich die Oberrichter bei ihren Entscheidungen in
       Ermangelung einer Verfassung auf die Gleichheit postulierende israelische
       Unabhängigkeitserklärung wie auch auf die Rechtsprechung in westlichen
       Demokratien oder sogar auf die Bibel beriefen, kam es gelegentlich doch zu
       Konflikten mit dem Gesetzgeber.
       
       So beispielsweise, als der OGH 1969 ein Parteifinanzierungsgesetz für
       ungültig erklärte und die regierende Arbeitspartei auf der Vormacht des
       Parlaments bestand. Den Richtern warf sie Inkonsequenz vor mit dem
       Argument, dass sie die Regierung doch bei weit problematischeren Fällen wie
       Hauszerstörungen oder der Ausweisung palästinensischer Terroristen
       unterstützten. Die Ultraorthodoxen standen mit den meist säkularen
       Oberrichtern ohnehin laufend auf Kriegsfuß, besonders dann, wenn sie in die
       Rechtsprechung der religiösen Gerichte eingriffen.
       
       Die bislang bedeutendste Wende in Israels Rechtskultur vollzog sich zu
       Beginn der neunziger Jahre. Als es in der Zeit der großen Koalition von
       Arbeitspartei und Likud in den späten achtziger Jahren zum politischen
       Stillstand kam, formierte sich im Land eine Protestbewegung, die
       strukturelle Reformen forderte. Mit ihrer Initiative „Verfassung für
       Israel“ verfolgten damals mehrere Rechtsprofessoren das Ziel, einen
       umfangreichen Grundrechtskatalog zur Verabschiedung zu bringen.
       
       ## Lücken korrigieren
       
       Zwar scheiterten sie am Widerstand der Ultraorthodoxen, doch gelang es
       schließlich ihrem Mitstreiter [4][Amnon Rubinstein], Juraprofessor und
       Abgeordneter der liberalen „Shinui“-Partei, 1992 zwei neue Grundgesetze mit
       verfassungsähnlichem Charakter einzubringen: Sie wachen über die
       Berufsfreiheit und die „Würde und Freiheit des Menschen“.
       
       Damit lag ein konstitutioneller Referenzrahmen für Menschenrechte vor, auf
       den der OGH zurückgreifen konnte, was er auch energisch tat. Konservative
       israelische Juristen beklagten sich schon bald über dieses Vorgehen. Sie
       warfen den Oberrichtern „richterlichen Aktivismus“ vor, über dessen Nutzen
       und Nachteil in Israels juristischen Zeitschriften nun kontrovers
       diskutiert wurde. Zu den Befürwortern eines selbstbewussteren Auftretens
       des OGH gehörte auch der international angesehene und damals an der
       Hebräischen Universität in Jerusalem lehrende Rechtsprofessor [5][Aharon
       Barak].
       
       1993 vertrat er in einer wegweisenden Abhandlung die Ansicht, dass der OGH
       sich nicht mit der Rolle eines punktuellen Korrektivs des Gesetzgebers
       begnügen sollte. Weil es keine Verfassung gebe, sollten die Oberrichter die
       gesamte israelische Rechtsprechung Schritt für Schritt der Lebensrealität
       im Land anpassen und überall dort korrigierend eingreifen, wo die
       Gesetzgebung Lücken aufweise.
       
       Die Fachdebatten der Juristen wuchsen sich zu regelrechten Grabenkämpfen
       aus, als 1995 Aharon Barak zum Präsidenten des OGH gewählt wurde. [6][Moshe
       Landau], Amtsvorgänger und Zionist der alten Garde, warnte die Oberrichter
       schon damals davor, die neuen Grundgesetze dazu zu nutzen, die Rechte des
       Individuums über die Interessen der Allgemeinheit zu stellen und so den
       Egoismus in der israelischen Gesellschaft zu stärken. Ungeachtet solcher
       Bedenken wuchs die Bedeutung des OGH kontinuierlich.
       
       ## Verrat an den eigenen Prinzipien
       
       In dieser in Israel als „konstitutionelle Revolution“ bezeichneten
       Entwicklung sehen liberale Kreise bis heute die angemessene Umsetzung eines
       aus ihrer Sicht spezifisch jüdischen Gerechtigkeitsempfindens. Der OGH war
       aber schon unter seinem Präsidenten Barak, dessen Amtszeit bis 2006
       dauerte, von unterschiedlichsten Seiten heftiger Kritik ausgesetzt. So
       warfen Menschenrechtler und Besatzungsgegner dem Gericht Verrat an den
       eigenen Prinzipien vor, weil es willkürliche Internierungen und auch Folter
       von Palästinensern wiederholt abgesegnet hatte.
       
       Für die [7][ultranationalistischen Siedler] und auch die
       [8][Ultraorthodoxen] verkörpert der OGH bis heute eine „Rechtsdiktatur“ –
       und nicht nur für sie. Denn bereits 2003 geißelte der prominente
       Likud-Politiker Reuven Rivlin – damals Knessetvorsitzender, von 2014 bis
       2021 Staatspräsident – den Obersten Gerichtshof als „Gefahr für die
       israelische Demokratie“ und Aharon Baraks Reformbemühungen als
       „Staatsstreich“. Diese Schmährhetorik verbreitete sich rasch in den Reihen
       des Likud, wo es nicht nur bei Worten blieb.
       
       Gideon Saar, der Benjamin Netanjahu nach dessen Amtsantritt 2009 lange treu
       begleitete, hatte schon unter Netanjahus Amtsvorgänger Ehud Olmert mit
       einer Gesetzesänderung dafür gesorgt, dass in der Wahlkommission für
       Richter der Einfluss von Politikern wuchs. Als Innenminister unter
       Netanjahu attackierte Saar dann 2014 den OGH, nachdem dieser seinen
       umstrittenen Gesetzentwurf annulliert hatte: Der sah vor, illegale
       Migranten („Infiltranten“) ohne Gerichtsverfahren ein Jahr lang einsperren
       zu können.
       
       Saar forderte daraufhin, die Macht der Oberrichter einzuschränken, ein
       Ziel, das er auch weiterhin verfolgte, nachdem er 2020 den Likud im Streit
       verlassen und seine eigene Partei gegründet hatte. Unter Likud-Politikern
       stand Gideon Saar mit seinem Feldzug gegen den OGH nicht allein. Der
       jetzige Justizminister Yariv Levin hatte schon 2011 behauptet, eine
       radikale linke Gruppe habe den OGH „usurpiert“.
       
       ## Um Jahrzehnte zurück
       
       Als 2020 Levins Klage gegen die Annullierung eines Gesetzes, mit dem die
       Regierung Netanjahu/Gantz die Verabschiedung des Haushaltes verschieben
       wollte, von den Oberrichtern abgewiesen wurde, bezichtigte er sie des
       „Umsturzes“. Um die Vollmachten des OGH einzuschränken, legte Levin bereits
       2021 einen Gesetzesvorschlag vor, der die Grundlage für seine jüngsten
       Reformvorschläge bildet – sie sollen nun mit denen des Rechtsextremisten
       Simcha Rothman verknüpft werden, der ebenfalls schon länger ähnliche Ziele
       verfolgt.
       
       Neu ist die Kampagne der israelischen Rechten gegen den OGH also
       keineswegs. Und nur wer sie aus welchen Gründen auch immer ignorierte oder
       unterschätzte, zeigt sich jetzt überrascht. Sollte auch Yariv Levins
       Vorschlag umgesetzt werden, der die Knesset ermächtigen würde,
       Grundgesetze, die mit einer Mehrheit von weniger als 61 Stimmen (von 120)
       verabschiedet wurden, zu annullieren, wäre auch das Grundgesetz „Würde und
       Freiheit des Menschen“ in Gefahr.
       
       Denn es wurde 1992 in einer langen nächtlichen Plenarsitzung wegen der
       Abwesenheit vieler Parlamentsmitglieder mit einer Mehrheit von nur 32 zu 21
       Stimmen angenommen. Seine Annullierung würde eine der wichtigsten
       Errungenschaften der israelischen Rechtskultur zunichte machen und das
       Rechtssystem des Landes um Jahrzehnte zurückwerfen.
       
       25 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://en.idi.org.il/israeli-elections-and-parties/parties/mapai/
   DIR [2] https://supreme.court.gov.il/sites/en/Pages/Justices.aspx
   DIR [3] https://www.medico.de/blog/gleiches-unrecht-fuer-alle-16596
   DIR [4] https://www.runi.ac.il/en/faculty/amnon_r
   DIR [5] https://www.timesofisrael.com/ex-top-judge-barak-put-me-before-a-firing-squad-if-itll-stop-move-to-tyranny/
   DIR [6] https://www.swr.de/swr2/wissen/archivradio/eichmann-prozess-in-vorbereitung-interview-mit-richter-moshe-landau-100.html
   DIR [7] /Provokation-auf-dem-Tempelberg/!5903687
   DIR [8] /Streit-um-Israels-Minister-Arie-Deri/!5906710
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Joseph Croitoru
       
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