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       # taz.de -- AfD in Bremen von Wahl ausgeschlossen: Den Schaden hat die Demokratie
       
       > Die Bremer AfD ist so verfeindet, dass sie zwei Listen zur Wahl
       > eingereicht hat. Jetzt wurde sie gesperrt – und inszeniert sich mal
       > wieder als Opfer.
       
   IMG Bild: v.l.n.r: Fabian Jacobi, Sergej Minich, Heinrich Löhmann von der AfD in Bremen
       
       Wie lässt sich der Demokratie ein maximaler Schaden zufügen? Zweifellos,
       indem man die Wahlen, das Herzstück der Mitbestimmung, verächtlich und
       rechtlich unsicher macht – möglichst über den Wahltag hinaus. In [1][Bremen
       hat die AfD] mal wieder erfolgreich vorgeführt, wie das geht.
       
       Die unheilbar Zerstrittenen haben zwei Listenvorschläge von [2][zwei
       konkurrierenden Landesvorständen], die einander wechselseitig die Existenz
       streitig machen, für die Wahl am 14. Mai zur Bremer Bürgerschaft, dem
       dortigen Landtag, eingereicht.
       
       Klar, das geht nicht. Weil aber die beiden Vorwahlinstanzen, also der
       Wahlbereichsausschuss und der Landeswahlausschuss, die über die Zulassung
       der Wahlvorschläge befinden müssen, so einen internen Dauerstreit nicht mit
       einem Federstrich beseitigen dürfen, bleibt halt nur, beide zurückzuweisen.
       
       Weil es in Bremen nicht die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde beim
       Staatsgerichtshof gibt, bedeutet das: Nach der Wahl kommt deren Anfechtung.
       Mit der Selbstdarstellung als Opfer einer vermeintlichen Machtelite haben
       die zwei einander in tiefer Abneigung verbundenen Vorstände bereits während
       der Beratung und Verhandlung des Ausschusses begonnen. Und selbstredend
       wird keiner der beiden einen gut begründeten Ausschluss auf sich beruhen
       lassen.
       
       Umgekehrt aber hätten auch die politischen Mitbewerber, die nun vom
       [3][Scheitern der AfD] überproportional profitieren dürften, also FDP, CDU
       und die rechtspopulistische Wählervereinigung „Bürger in Wut“, Klage
       erhoben, wäre einer dieser mehr als fragwürdigen Wahlvorschläge am Ende
       doch noch auf dem Wahlzettel gelandet.
       
       Ja, es bleibt erfreulich, dass auf diese Weise die Unwählbarkeit der AfD
       endlich einmal amtlich festgestellt wird. Und selbstredend wird es der
       rechten Partei sauer aufstoßen, dass ihr nun Wahlkampf- und Fraktionsgelder
       entgehen. Aber ihrem Anliegen, den Rechtsstaat zu unterhöhlen und zu
       ruinieren, tut das keinen Abbruch. Leider.
       
       23 Mar 2023
       
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       ## AUTOREN
       
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