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       # taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Schadenersatz für Thermofenster
       
       > Der EuGH hat entschieden, dass Käufer von Dieselautos mit manipulierter
       > Abgasreinigung leichter klagen können. Für Hersteller kann das teuer
       > werden.
       
   IMG Bild: Dieselkäufer deren Abgasreinigung manipuliert war, können leichter gegen die Hersteller klagen
       
       Freiburg taz | Wahrscheinlich haben Millionen Dieselkäufer Anspruch auf
       Schadenersatz gegen die Kfz-Hersteller. Der Europäische Gerichtshof (EuGH)
       hat an diesem Dienstag in einem Grundsatzurteil entschieden, dass die
       illegale Manipulation der Abgasreinigung von Dieselmotoren im Prinzip zu
       Schadenersatz berechtigt. Damit ist der EuGH kundenfreundlicher als die
       bisherige deutsche Rechtsprechung.
       
       Bisher hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nur Dieselkäufern mit
       dem VW-Motor EA 189 Schadenersatz zugebilligt. Bei diesen Motoren hatte VW
       eine Betrugs-Software eingesetzt, die dafür sorgte, dass die Abgasreinigung
       nur auf dem Prüfstand richtig funktionierte, im normalen Straßenverkehr
       aber nicht. Darin sah der BGH im Mai 2020 eine „vorsätzliche sittenwidrige“
       Schädigung der Kunden. Die Handlung sei verwerflich gewesen, weil auch das
       Kraftfahrbundesamt getäuscht wurde.
       
       Bei den sogenannten Thermofenstern hat der BGH bisher Schadenersatz
       verweigert. [1][Thermofenster nennt man eine Software], die dafür sorgt,
       dass die Abgasreinigung bei tiefen und hohen Temperaturen nicht
       (vollständig) funktioniert. Da die Thermofenster dem Kraftfahrbundesamt
       bekannt waren, liege hier keine Täuschung und daher auch keine
       Sittenwidrigkeit vor, so der BGH im Januar 2021.
       
       Nun hat der EuGH aber einen neuen Weg zum Schadenersatz eröffnet, bei dem
       es nicht auf die vorsätzliche sittenwidrige Schädigung ankommt. Im Fall
       eines Daimler C 220 CDI aus Ravensburg entschied der Gerichtshof, dass die
       EU-Vorschriften zur Typengenehmigung auch „die Einzelinteressen des
       individuellen Käufers“ gegenüber dem Hersteller schützen. Dies hatte der
       BGH bisher anders gesehen: das EU-Recht diene nur dem Umweltschutz und der
       Verkehrssicherheit, aber nicht den Interessen des konkreten Autokäufers.
       
       ## Urteil könnte Klagen leichter machen
       
       Mit diesem EuGH-Urteil öffnet sich nun eine ganz neue Welt möglicher
       Schadenersatzklagen. Ab jetzt genügt schon der Nachweis, dass die
       Hersteller fahrlässig das EU-Recht verletzt haben. Neue Anspruchsnorm ist
       nun Paragraf 823 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB).
       
       Damit werden nun auch [2][Klagen wegen der Thermofenster aussichtsreich].
       Und da fast alle Dieselhersteller solche temperaturbezogenen
       Abschalteinrichtungen nutzen, geht es hier um Millionen Fahrzeuge. Die
       Deutsche Umwelthilfe (DUH) sprach bereits von „bis zu 10 Millionen Autos in
       Deutschland“. Spezialisierte Anwaltskanzleien jubeln über das
       „Sensationsurteil“, das ihnen eine noch unüberschaubar große Zahl an
       Mandaten bringen dürfte.
       
       Sicher ist allerdings noch gar nichts. Der EuGH hat eine bisher versperrte
       Tür geöffnet. Die konkrete Anwendung des Grundsatzurteils auf einzelne
       Konstellationen und Fahrzeuge bleibt den deutschen Gerichten überlassen. So
       wird der Bundesgerichtshof bereits am 8. Mai über das weitere Vorgehen
       beraten, aber vermutlich im konkreten Fall (es geht um einen VW aus
       Osnabrück) aussetzen oder an die unterinstanzlichen Gerichte
       zurückverweisen. Denn vieles muss noch geklärt werden.
       
       So muss bei jedem einzelnen Kfz-Typen zunächst festgestellt werden, ob das
       Thermofenster wirklich illegal war – was aber die Regel sein dürfte. So ist
       die Abschalteinrichtung nach einem EuGH-Urteil aus dem Juli 2022 nur dann
       nicht rechtswidrig, wenn sie akute verkehrsgefährdende Motorausfälle
       verhindern soll. Dass der Verschleiß des Motors reduziert wird, reicht als
       Grund nicht aus. Und ohnehin sei eine temperaturbezogene
       Abschalteinrichtung immer illegal, wenn sie dazu führt, dass die
       Abgasreinigung die meiste Zeit des Jahres nicht funktioniert.
       
       ## Autobauern drohen hohe Schäden
       
       Auf dieser Grundlage hat das Verwaltungsgericht (VG) Schleswig im
       [3][Februar in einem Musterverfahren entschieden], dass das Thermofenster
       in einem VW Golf Plus TDI illegal war. Das Urteil ist allerdings noch nicht
       rechtskräftig. Wenn das Kraftfahrbundesamt durch die Instanzen geht, kann
       dies zwei bis drei Jahre dauern. Außerdem gilt das Urteil nur für dieses
       konkrete Thermofenster. Die DUH hat beim VG Schleswig auch gegen 119 andere
       Freigabebescheide des Kraftfahrbundesamts geklagt.
       
       Auch die Fahrlässigkeit der Kfz-Hersteller muss nachgewiesen werden. Die
       Autobauer werden sich vermutlich darauf berufen, dass das
       Kraftfahrbundesamt informiert war und keine Einwände hatte. Falls die
       Gerichte dem folgen (was noch völlig offen ist), käme aber auch eine
       Amtshaftungsklage gegen den Staat infrage, weil das Kraftfahrbundesamt
       fahrlässig das EU-Recht falsch ausgelegt hat.
       
       Der drohende Schaden ist recht eindeutig. Den Diesel-Eigentümern droht die
       Stilllegung ihrer Fahrzeuge, sobald die Rechtswidrigkeit der jeweiligen
       Thermofenster rechtskräftig festgestellt ist. Eine Nachrüstung dürfte in
       den meisten Fällen nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein.
       
       21 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
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