# taz.de -- Gesetz zur „Kinderpornografie“: Nicht länger die Falschen jagen
> Die echten, harten Fälle sexueller Gewalt an Kindern gibt es zuhauf.
> Durch die Gesetzesschärfung blockieren nun aber Nicht-Fälle die
> Ermittler.
IMG Bild: Die harten Fälle: Akten im Gerichtssaal vor dem Urteil im Missbrauchskomplex Wermelskirchen
Unter Jurist:innen war es von Anfang an umstritten, jetzt soll es erneut
reformiert werden: Das [1][Gesetz zu „Verbreitung, Erwerb und Besitz
kinderpornografischer Inhalte“,] das die Große Koalition im Sommer 2020
verschärft hatte, wird nun vermutlich abgeschwächt. Viele Anwält*innen
und Richter*innen lehnten ein verschärftes Gesetz damals unter anderem
mit dem Argument ab, dass die im Gesetzbuch formulierten Strafen
ausreichten, der Strafrahmen müsse nur ausgeschöpft werden. Der Grund für
die aktuelle Novellierung ist jedoch nicht der unausgeschöpfte Strafrahmen,
sondern eine Flut von Verfahren, die Polizei und Gerichte überlasten.
Denn betroffen von der Strafverschärfung sind [2][einer Recherche des
Politmagazins Panorama] zufolge auch Personen, die weder
kinderpornografisches Material besitzen noch es verbreiten, darunter
Eltern, Lehrer:innen, Schüler:innen. Etwa eine Mutter, die auf ein Video
aufmerksam wird, [3][das in den sozialen Netzwerken der Kinder kursiert]
und Jugendliche beim Sex zeigt. Sobald die Ermittlungsbehörden davon
Kenntnis haben, müssen sie ermitteln und diese Fälle vor Gericht bringen.
Eingestellt werden wegen „Nichtigkeit“ dürfen die Fälle nicht – mit der
Folge, dass sich Richter:innen und Polizeibeamte die Haare raufen, wenn
wieder so ein „Verbrechen“ auf ihrem Tisch landet.
Das war damals – könnte man heute wohlwollend anmerken – von SPD und CDU
sicher weder absehbar noch beabsichtigt. Insofern ist eine schärfere
[4][Differenzierung im Gesetzestext] an dieser Stelle dringend notwendig.
Denn [5][die echten, harten Fälle] [6][sexueller Gewalt an Kindern] gibt es
ja nach wie vor. Und die gehören so hart bestraft, wie es das Gesetz
vorsieht: je nach Fall mit bis zu 15 Jahren Höchststrafe. Das passiert
allerdings nicht allzu häufig, Opfer erleben es vielfach so: Täter:innen
erhalten geringe Strafen, viele werden freigesprochen, andere kommen mit
einer Bewährungsstrafe davon.
Das ist ein Skandal – und ein schwer zu lösendes Problem: Denn die
Beweiskraft bei sexueller Gewalt an Kindern schwächt sich mit jedem Jahr,
in dem dieses Verbrechen nicht angezeigt wird, ab.
14 Mar 2023
## LINKS
DIR [1] /Gesetz-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5720401
DIR [2] https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Sogenannte-Kinderpornografie-Gesetzesverschaerfung-soll-korrigiert-werden,kinderpornografie270.html
DIR [3] /Justizministerkonferenz-zu-Missbrauch/!5894484
DIR [4] /Experte-ueber-Kinderrechte/!5744066
DIR [5] /Prozess-wegen-Kinderpornografie/!5765159
DIR [6] /Missbrauch-in-Wermelskirchen/!5858422
## AUTOREN
DIR Simone Schmollack
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