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       # taz.de -- Gesetz zur „Kinderpornografie“: Nicht länger die Falschen jagen
       
       > Die echten, harten Fälle sexueller Gewalt an Kindern gibt es zuhauf.
       > Durch die Gesetzesschärfung blockieren nun aber Nicht-Fälle die
       > Ermittler.
       
   IMG Bild: Die harten Fälle: Akten im Gerichtssaal vor dem Urteil im Missbrauchskomplex Wermelskirchen
       
       Unter Jurist:innen war es von Anfang an umstritten, jetzt soll es erneut
       reformiert werden: Das [1][Gesetz zu „Verbreitung, Erwerb und Besitz
       kinderpornografischer Inhalte“,] das die Große Koalition im Sommer 2020
       verschärft hatte, wird nun vermutlich abgeschwächt. Viele Anwält*innen
       und Richter*innen lehnten ein verschärftes Gesetz damals unter anderem
       mit dem Argument ab, dass die im Gesetzbuch formulierten Strafen
       ausreichten, der Strafrahmen müsse nur ausgeschöpft werden. Der Grund für
       die aktuelle Novellierung ist jedoch nicht der unausgeschöpfte Strafrahmen,
       sondern eine Flut von Verfahren, die Polizei und Gerichte überlasten.
       
       Denn betroffen von der Strafverschärfung sind [2][einer Recherche des
       Politmagazins Panorama] zufolge auch Personen, die weder
       kinderpornografisches Material besitzen noch es verbreiten, darunter
       Eltern, Lehrer:innen, Schüler:innen. Etwa eine Mutter, die auf ein Video
       aufmerksam wird, [3][das in den sozialen Netzwerken der Kinder kursiert]
       und Jugendliche beim Sex zeigt. Sobald die Ermittlungsbehörden davon
       Kenntnis haben, müssen sie ermitteln und diese Fälle vor Gericht bringen.
       Eingestellt werden wegen „Nichtigkeit“ dürfen die Fälle nicht – mit der
       Folge, dass sich Richter:innen und Polizeibeamte die Haare raufen, wenn
       wieder so ein „Verbrechen“ auf ihrem Tisch landet.
       
       Das war damals – könnte man heute wohlwollend anmerken – von SPD und CDU
       sicher weder absehbar noch beabsichtigt. Insofern ist eine schärfere
       [4][Differenzierung im Gesetzestext] an dieser Stelle dringend notwendig.
       Denn [5][die echten, harten Fälle] [6][sexueller Gewalt an Kindern] gibt es
       ja nach wie vor. Und die gehören so hart bestraft, wie es das Gesetz
       vorsieht: je nach Fall mit bis zu 15 Jahren Höchststrafe. Das passiert
       allerdings nicht allzu häufig, Opfer erleben es vielfach so: Täter:innen
       erhalten geringe Strafen, viele werden freigesprochen, andere kommen mit
       einer Bewährungsstrafe davon.
       
       Das ist ein Skandal – und ein schwer zu lösendes Problem: Denn die
       Beweiskraft bei sexueller Gewalt an Kindern schwächt sich mit jedem Jahr,
       in dem dieses Verbrechen nicht angezeigt wird, ab.
       
       14 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Gesetz-gegen-sexuelle-Gewalt-an-Kindern/!5720401
   DIR [2] https://daserste.ndr.de/panorama/aktuell/Sogenannte-Kinderpornografie-Gesetzesverschaerfung-soll-korrigiert-werden,kinderpornografie270.html
   DIR [3] /Justizministerkonferenz-zu-Missbrauch/!5894484
   DIR [4] /Experte-ueber-Kinderrechte/!5744066
   DIR [5] /Prozess-wegen-Kinderpornografie/!5765159
   DIR [6] /Missbrauch-in-Wermelskirchen/!5858422
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Simone Schmollack
       
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