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       # taz.de -- Bürgerschaftswahl in Bremen: Eine Alternative zu viel
       
       > Am Donnerstag tagte der Bremer Wahlausschuss in einer Sondersitzung. Es
       > sieht so aus, als würde die AfD nicht zur Bürgerschaftswahl im Mai
       > zugelassen.
       
   IMG Bild: Verfeindete Bremer AfDler: Sergej Minich (links) und Frank Magnitz (rechts)
       
       Bremen taz | Wie tief muss sich ein Wahlausschuss in parteiinterne Querelen
       einarbeiten? Diese Frage beschäftigt derzeit den Ausschuss für den
       Wahlbereich der Stadt Bremen. Am Donnerstagvormittag kam er zu einer
       Sondersitzung zusammen. Viele alte Männer, wenige junge Männer und noch
       weniger junge Frauen folgten der Diskussion im Saal des Landeswahlamtes
       gegenüber dem Bremer Hauptbahnhof und hörten wiederholt die Argumente
       [1][der zwei zerstrittenen Bremer AfD-Lager.]
       
       Beide behaupten von sich, den einzig wahren AfD-Landesvorstand zu stellen
       und deshalb einzig befugt zu sein, eine Kandidat:innen-Liste für die
       Bremische Bürgerschaftswahl am 14. Mai einreichen zu dürfen. Nach dem
       Wahlgesetz darf eine Partei aber nur eine Liste einreichen und kann sogar
       von der Wahl ausgeschlossen werden, wenn sie doppelt auftritt, wie die
       Wahlbereichsleiterin Carola Janssen zu Sitzungsbeginn erklärte. Beide Lager
       hatten eine Frist Anfang dieser Woche verstreichen lassen, bis zu der sie
       sich auf eine Liste hätten einigen können.
       
       Dazu sind sie aber viel zu zerstritten – und das bereits seit Jahren,
       weshalb es kurz nach der vergangenen Wahl im Mai 2019 schon keine Fraktion
       mehr in der Bremischen Bürgerschaft gab, sondern zwei verfeindete Gruppen:
       eine um den [2][damaligen Spitzenkandidaten Frank Magnitz], der derzeit
       einem „Notvorstand“ angehört, der den am 8. Mai 2022 gewählten
       Landesvorstand nicht akzeptiert.
       
       Für den Notvorstand sprach am Donnerstag dessen Vorsitzender Heiner
       Löhmann, für den Landesvorstand dessen Vizevorsitzender Sergej Minich, weil
       es keinen Vorsitzenden gibt. Jedenfalls saß Minich mit am Tisch, durfte
       aber nichts sagen, weil das der AfD-Bundestagsabgeordnete Frank Jacobi als
       „Vertrauensmann“ des AfD-Landesvorstandes übernahm. Als Minich einmal das
       Wort ergriff, beugte sich der sehr viel breitere und größere Jacobi zu ihm,
       woraufhin Minich sagte: „Okay, dann halte ich mich da raus.“
       
       ## Heillos zerstritten
       
       Nun ging es in der Sitzung jedoch gar nicht um die Entscheidung, ob die AfD
       ausgeschlossen wird. Zusammengekommen war der Wahlausschuss, weil Minich
       sich über die Aufforderung der Wahlbereichsleiterin beschwert hatte, eine
       Erklärung zu von ihr monierten Mängeln bei der Listenaufstellung abzugeben.
       Dazu waren beide Vorstände aufgefordert worden und sie hatten es nicht
       getan.
       
       Wahlbereichsleiterin Janssen teilte zu Beginn der Sitzung mit, dass nach
       ihrer Auffassung zwei Vorschläge aus einer Partei vorliegen – weshalb sie
       ganz von der Wahl ausgeschlossen würde und eine Mängelprüfung nicht
       notwendig sei. „Über die parteiinternen Unklarheiten können wir hier nicht
       entscheiden.“
       
       An dieser Stelle wird es knifflig. Denn parteiintern ist die Sache
       eigentlich entschieden: So haben sowohl das Landes- als auch das
       Bundesschiedsgericht der AfD den Notvorstand für vertretungsberechtigt
       erklärt. Deshalb vertrat das Ausschussmitglied Wilko Zicht die Auffassung,
       dass nur der Wahlvorschlag des Notvorstandes akzeptiert werden müsse.
       
       Er glaube aber nicht, so Zicht, dass dieser einer Mängelprüfung standhalten
       werde, weil der Notvorstand nur mit einer Anzeige in der Lokalzeitung zur
       Listenwahl eingeladen hatte. „Das ging nicht anders“, sagte Heiner Löhmann
       vom Notvorstand. „Wir hatten ja keinen Zugang zu den Mitgliederadressen.“
       
       Der Bundesvorstand der AfD, der trotz des Bundesschiedsgerichtsbeschlusses
       den Notvorstand nicht anerkennt und dessen Gegner unterstützt, will nun
       nach Jacobis Aussage Löhmann und Magnitz aus der Partei ausschließen und
       ihnen untersagen, den Namen AfD zu verwenden.
       
       ## Entscheidung steht noch aus
       
       Zudem versucht er offenbar vor Gericht gegen den Beschluss des
       Schiedsgerichts vorzugehen. Auch der Notvorstand hat schon die Bremer
       Gerichte beschäftigt: Im Januar hatte das Landgericht seinen Antrag auf
       eine einstweilige Verfügung zurückgewiesen. Diese sollte den Landesvorstand
       davon abhalten, auf einer Versammlung über Kandidat:innen abzustimmen.
       
       Am Freitag nächster Woche tritt der Wahlbereichsausschuss wieder zusammen.
       Dann muss er darüber entscheiden, ob die [3][AfD bei der Bürgerschaftswahl]
       dabei sein wird. „So wie es sich jetzt darstellt, sehe ich das nicht“,
       sagte der Wahlrechtsexperte und ehemalige grüne Bürgerschaftsabgeordnete
       Wilko Zicht der taz.
       
       9 Mar 2023
       
       ## LINKS
       
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