# taz.de -- Iran-Proteste in Berlin: Von der Meinungsfreiheit gedeckt
> Das Verfahren gegen einen Demonstranten der „Chamenei ist ein
> Kindermörder“ gerufen hatte, ist eingestellt. Das ist aber kein
> Freibrief, den Satz zu sagen.
IMG Bild: Demo in Solidarität mit der Revolution in Iran auf dem Oranienplatz
BERLIN taz | Die Äußerungen „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod
Chamenei“ sind – zumindest auf Demonstrationen gegen das iranische Regime –
von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen
Mann, der bei einer Demonstration am 25. Oktober vor der iranischen
Botschaft „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod Chamenei“ gerufen hatte,
wurde eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf taz-Anfrage mit.
Der Fall war im Dezember im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erörtert
worden und hatte in der iranischen Community Berlins für Aufregung gesorgt.
Diese ist seit Mitte September in Solidarität mit der iranischen Revolution
auf Berlins Straßen und Plätzen mit vielen Demonstrationen und Kundgebungen
präsent. Schilder und Transparente gegen das Mullah-Regime sind dabei
selbstverständlich an der Tagesordnung. So war die Nachricht, dass gegen
einen Demonstranten wegen oben genannter Sprüche ermittelt wird, [1][wie
ein Lauffeuer durch Social Media gegangen]. Die Aktivistin Daniela Sepheri
etwa postet seither regelmäßig auf Twitter: „Guten Morgen Chamenei ist ein
Mörder MfG an @polizeiberlin“.
## Polizei hatte „von Amts wegen“ ermittelt
Eine erste Vermutung war, dass das Ermittlungsverfahren auf einer Anzeige
beruhte – etwa von einem iranischen Regimespitzel, die bekanntermaßen
hiesige Regimegegner ausspionieren. Doch diese bewahrheitete sich nicht.
Polizeipräsidentin Barbara Slowik bestätigte vor zwei Monaten im
Innenausschuss, die Ermittlungen seien von Amts wegen eingeleitet worden.
Nach dem Legalitätsprinzip sei die Polizei verpflichtet gewesen, gegen den
Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen
Nachrede und der Verleumdung einzuleiten.
Dass dieses Verfahren nun eingestellt wurde, bedeutet nicht, dass man
Chamenei als Kindermörder bezeichnen oder seinen Tod fordern darf. Das
stellte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Stefan Büchner, auf
taz-Nachfrage klar. „Chamenei darf nicht grundsätzlich als Kindermörder
bezeichnet werden. Im Rahmen dieser gegen das iranische Regime gerichteten
Demonstration jedenfalls war eine entsprechende Äußerung aber von der
Meinungsfreiheit gedeckt.“
20 Feb 2023
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DIR [1] https://twitter.com/search?q=Chamenei%20%40polizeiberlin&src=typed_query&f=top
## AUTOREN
DIR Susanne Memarnia
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