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       # taz.de -- Iran-Proteste in Berlin: Von der Meinungsfreiheit gedeckt
       
       > Das Verfahren gegen einen Demonstranten der „Chamenei ist ein
       > Kindermörder“ gerufen hatte, ist eingestellt. Das ist aber kein
       > Freibrief, den Satz zu sagen.
       
   IMG Bild: Demo in Solidarität mit der Revolution in Iran auf dem Oranienplatz
       
       BERLIN taz | Die Äußerungen „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod
       Chamenei“ sind – zumindest auf Demonstrationen gegen das iranische Regime –
       von der Meinungsfreiheit gedeckt. Ein Ermittlungsverfahren gegen einen
       Mann, der bei einer Demonstration am 25. Oktober vor der iranischen
       Botschaft „Chamenei ist ein Kindermörder“ und „Tod Chamenei“ gerufen hatte,
       wurde eingestellt. Dies teilte die Staatsanwaltschaft auf taz-Anfrage mit.
       
       Der Fall war im Dezember im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses erörtert
       worden und hatte in der iranischen Community Berlins für Aufregung gesorgt.
       Diese ist seit Mitte September in Solidarität mit der iranischen Revolution
       auf Berlins Straßen und Plätzen mit vielen Demonstrationen und Kundgebungen
       präsent. Schilder und Transparente gegen das Mullah-Regime sind dabei
       selbstverständlich an der Tagesordnung. So war die Nachricht, dass gegen
       einen Demonstranten wegen oben genannter Sprüche ermittelt wird, [1][wie
       ein Lauffeuer durch Social Media gegangen]. Die Aktivistin Daniela Sepheri
       etwa postet seither regelmäßig auf Twitter: „Guten Morgen Chamenei ist ein
       Mörder MfG an @polizeiberlin“.
       
       ## Polizei hatte „von Amts wegen“ ermittelt
       
       Eine erste Vermutung war, dass das Ermittlungsverfahren auf einer Anzeige
       beruhte – etwa von einem iranischen Regimespitzel, die bekanntermaßen
       hiesige Regimegegner ausspionieren. Doch diese bewahrheitete sich nicht.
       Polizeipräsidentin Barbara Slowik bestätigte vor zwei Monaten im
       Innenausschuss, die Ermittlungen seien von Amts wegen eingeleitet worden.
       Nach dem Legalitätsprinzip sei die Polizei verpflichtet gewesen, gegen den
       Mann ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Beleidigung, üblen
       Nachrede und der Verleumdung einzuleiten.
       
       Dass dieses Verfahren nun eingestellt wurde, bedeutet nicht, dass man
       Chamenei als Kindermörder bezeichnen oder seinen Tod fordern darf. Das
       stellte der Pressesprecher der Staatsanwaltschaft, Stefan Büchner, auf
       taz-Nachfrage klar. „Chamenei darf nicht grundsätzlich als Kindermörder
       bezeichnet werden. Im Rahmen dieser gegen das iranische Regime gerichteten
       Demonstration jedenfalls war eine entsprechende Äußerung aber von der
       Meinungsfreiheit gedeckt.“
       
       20 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://twitter.com/search?q=Chamenei%20%40polizeiberlin&src=typed_query&f=top
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Susanne Memarnia
       
       ## TAGS
       
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