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       # taz.de -- Jagdgegnerin vor Gericht: Nicht ganz erwischt
       
       > Jagdgegnerin Manuela Schleußner soll eine Strafe zahlen, weil sie
       > angeblich Fallen „verstänkert“ hat. Doch am Ende reichen die Beweise
       > nicht.
       
   IMG Bild: Gegen seine Bejagung kämpft Manuela Schleußner: Ein Fuchs blickt in die Kamera
       
       Stolzenau taz | Manuela Schleußner ist eine Frau mit einer Mission, so viel
       ist klar. Die Ergotherapeutin gehört zur [1][Initiative „Pro Fuchs
       Deutschland“] und kämpft gegen die Fuchsjagd. Sie möchte, dass diese in
       Deutschland verboten wird – genauso wie es in England und Luxemburg schon
       der Fall ist.
       
       Ob sie dabei auch zu Sachbeschädigung greift, war eine Frage mit der sich
       das Amtsgericht Stolzenau Anfang dieser Woche zu befassen hatte. Der
       Inhaber eines Jagdbezirkes hatte Anzeige erstattet. Er glaubte, die
       Wildtierschützerin dabei erwischt zu haben, wie sie Vergrämungsmittel in
       einer der Fallen in seinem Revier verteilte.
       
       Das Mittel heißt Hukinol und ist frei verkäuflich, man kann es einfach im
       Internet bestellen. Es riecht nach „konzentriertem Menschenschweiß“,
       erklärte der Berufsjäger Marcus Steiner als Zeuge vor Gericht. Steiner ist
       bei dem Anzeigeerstatter angestellt und derjenige, der zuerst bemerkte,
       dass mit der Falle etwas nicht stimmte.
       
       Den Geruch des Mittels kennt er, weil er es selbst einsetzt. Es wird zum
       Beispiel benutzt, um Wildschweine in der Erntezeit von Maisfeldern
       fernzuhalten. Nachdem er bemerkte, dass die Kastenfalle stank, installierte
       er eine Wildkamera in der Nähe.
       
       ## Lücken in der Foto-Serie
       
       Und als Wochen später eine andere Falle im Revier „verstänkert“ wurde,
       überprüfte er auch noch einmal die erste Falle und die Kamera. Und siehe
       da: Auf einer Serie von Bildern ist eine Person zu erkennen, die auf die
       Falle zustapft, etwas aus einem Rucksack holt, sich einen Gummihandschuh
       überstreift.
       
       Allerdings löst der Bewegungsmelder an der Kamera immer nur die Aufnahme
       einer kurzen Serie von drei Bildern aus. Dann gibt es eine Pause von rund
       30 Sekunden, dann die nächste Drei-Bilder-Serie.
       
       In diesem Fall führt das dazu, dass nicht zu sehen ist, wie sich diese
       Person direkt an der Falle zu schaffen macht. Auch die Identifizierung ist
       nicht ganz einfach: Die Person trägt eine Mütze und hat den Kragen ihres
       Parkas hochgeschlossen.
       
       „Ich habe nichts gemacht“, sagt Manuela Schleußner im Gerichtssaal. Es ist
       das Einzige, was sie sagt, den Rest übernimmt ihr Anwalt. Der taz gegenüber
       sagt sie, sie sei als Waldführerin oft in der Gegend unterwegs und benutze
       die Handschuhe um beispielsweise Kotproben oder Ähnliches einzusammeln.
       
       ## Schleußner kritisiert die „Entenstriche“ in der Gegend
       
       Nun ist Manuela Schleußner keine ganz Unbekannte. Sie ist zwar erst vor
       Kurzem in die Gegend gezogen und hält sich dort auch nur am Wochenende auf,
       weil sie woanders arbeitet. Aber bei besagtem Revier-Inhaber hat sie sich
       schon unbeliebt gemacht.
       
       Sie kritisierte öffentlich, [2][dass er sogenannte „Entenstriche“
       unterhält]. Dabei werden junge Enten ausgesetzt und angefüttert, um sie
       dann – wenn sie in langer Strichformation zu ihren Schlafplätzen fliegen –
       abzuknallen.
       
       Das ist an sich nicht illegal, Schleußner kritisiert aber, dass dies hier
       auf einer mutmaßlichen Ausgleichsfläche stattfindet und den Gewässerschutz
       gefährdet. Auch beim Landkreis Nienburg, der unteren Naturschutzbehörde und
       der Jagdbehörde ist sie deshalb schon vorstellig geworden.
       
       Ihr Mitstreiter Johann Beuke, Sprecher von Pro Fuchs, vermutet, dass diese
       Entenstriche und weitere Formen der Niederwildjagd wie die Jagd von Fasanen
       und Hasen, der wahre Grund für die Raubtierfallen sind. Damit soll der
       Bestand von Füchsen, Mardern und Waschbären klein gehalten werden, damit
       für die Jäger genug Beute übrig bleibt, glaubt er.
       
       ## Das Jagdrevier gehört der Unternehmerfamilie Harting
       
       Das Jagdrevier gehört der Familie Harting, einer alteingesessenen
       Unternehmerfamilie. Deren Unternehmensgruppe mit Sitz in Espelkamp hat sich
       längst zum Global Player mit einer Milliarde Umsatz gemausert, ist aber
       immer noch fest in Familienhand – und kaum ein Porträt kommt ohne den
       Hinweis aus, dass fast alle Familienmitglieder leidenschaftliche Jäger
       sind.
       
       Die Hartings sind außerdem optimal vernetzt, stehen Branchenverbänden vor,
       wurden schon in Expertenbeiräte von der Bundesregierung berufen, mit
       Auszeichnungen überhäuft, gelten als großzügige Sponsoren und Mäzene in
       Sport und Kultur.
       
       Die Anzeige wegen der beschädigten Fallen ist nicht die einzige, die der
       aktuelle CEO, Philip Harting, gestellt hat. Auch ihre Briefe an den
       Landkreis hat er mit einer Anzeige wegen falscher Verdächtigungen
       gekontert, sagt Schleußner, die sich deshalb als Opfer einer Kampagne
       sieht.
       
       ## Vielleicht wurde nichts beschädigt
       
       Der zuständige Amtsrichter will davon allerdings nichts wissen: Der Zeuge
       habe ja gar keinen Belastungseifer erkennen lassen, sondern nüchtern
       geschildert, was er beobachtet hat – und dabei auch nicht verschwiegen,
       dass er nicht zweifelsfrei bezeugen kann, dass die Falle an genau dem Tag
       mit Vergrämungsmittel traktiert wurde, an dem die Wildtierkamera die Bilder
       geschossen hat, auf denen möglicherweise Manuela Schleußner zu erkennen
       ist.
       
       „Ich glaube absolut, dass sie das sind auf diesen Bildern und ich denke
       auch, dass sie mit diesem Zeug herumhantiert haben“, sagt er direkt an
       Manuela Schleußner gewandt. „Freisprechen muss ich sie trotzdem.“
       
       Es sei nämlich nicht nachweisbar, dass sie tatsächlich eine intakte Sache
       beschädigt habe. Das ist juristisch aber nun einmal die Voraussetzung für
       eine Sachbeschädigung. In diesem Fall war die Falle nach Aussage des Zeugen
       aber schon beschädigt – und sie ist auch nicht repariert worden, bevor man
       die Kamera aufhängte.
       
       17 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.profuchsdeutschland.de/
   DIR [2] /Jagdbeute-zum-Selberzuechten/!5853627
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Nadine Conti
       
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