URI:
       # taz.de -- Friesoythe bekämpft Friedensaktivisten: Keine Erstattung dem Prozesssieger
       
       > Die Stadt Friesoythe verbot Hermann Theisen rechtswidrig, Flugblätter
       > gegen Gift-Export zu verteilen. Sie versteht nicht, warum sie jetzt
       > verklagt wurde.
       
   IMG Bild: Brachte Friesoythe 2018 unerfreuliches Medieninteresse ein: die Firma VET Pharma Friesoythe
       
       Bremen taz | Nur weil man Kläger ist, heißt das ja noch lange nicht, dass
       man auch zum eigenen Gerichtsverfahren kommen muss. Findet jedenfalls die
       Stadt Friesoythe. Deren Bürgermeister Sven Stratmann (SPD) war ja
       schließlich auch nicht zu dem [1][Prozess am Oldenburger
       Verwaltungsgericht] gefahren, nur weil er der Beklagte war. Mehr als 30
       Kilometer wären das gewesen.
       
       Friedensaktivist Hermann Theisen – der Kläger – aber kam, sogar aus
       Hirschberg an der Bergstraße, das liegt etwas nördlich von Heidelberg, über
       500 Kilometer entfernt. Und er ist als klarer Sieger aus dem Verfahren
       hervorgegangen, bei dem es um die Frage ging, ob die Stadt Friesoythe ihm
       2018 verbieten durfte, ein Flugblatt zu verteilen. Durfte sie nicht,
       entschied das Verwaltungsgericht. Also müsste die Stadt jetzt – als
       Prozessverliererin – Herrn Theisen 308,10 Euro erstatten, nämlich seine
       Fahrt- und Übernachtungskosten. Das will sie nicht, und dafür lieber noch
       mal das Verwaltungsgericht bemühen.
       
       Es könnte eine Anekdote sein, eine Art „Faschingswitz“, wie Theisen sagt.
       Es reiht sich aber ein in eine jahrelange Auseinandersetzung mit ihm, bei
       der Friesoythe sich lieber auf die Seite einer ortsansässigen Firma stellt,
       der [2][VET Pharma Friesoythe GmbH]. Die hat illegal einen tödlichen
       Giftstoff unter anderem in die USA exportiert. Das zum US-Konzern [3][Merck
       Sharp & Dohme (MSD)] gehörende Unternehmen ist mit 170
       Mitarbeiter:innen schon einer der größeren Arbeitgeber der Region. Es
       produziert jährlich rund 500.000 Liter sterile Tierarzneimittel.
       
       ## Gift zur Vollstreckung der Todesstrafe
       
       Dazu gehört Beuthanasia-D, ein Medikament, das dazu dient, Hunde
       einzuschläfern. Der Hauptwirkstoff Pentobarbital wird in den USA
       eingesetzt, um Menschen hinzurichten. Das Präparat wirkt wie ein starkes
       Betäubungsmittel, legt Herz und Atmung lahm; irgendwann tritt der Hirntod
       ein. Wenn es Hinweise darauf gibt, dass das Gift zur Vollstreckung der
       Todesstrafe verwendet werden könnte, verstößt sein Export gegen das
       [4][Außenwirtschaftsgesetz] und die [5][Anti-Folterverordnung der EU]. 2018
       gab es laut Amnesty International faktisch keine großen Pharmakonzerne
       mehr, die den USA noch Pentobarbital lieferten.
       
       Also hat man in Friesoythe ausgeholfen. Recherchen von [6][NDR] und
       [7][Süddeutscher Zeitung] hatten ergeben, dass mehrere Tonnen der
       Injektionslösung Beuthanasia-D illegal exportiert wurden, zu einer
       US-amerikanischen Schwesterfirma. Es ist jedoch nicht erwiesen, dass die
       Lieferung aus Friesoythe am Ende tatsächlich für Hinrichtungen verwandt
       wurde.
       
       Die Staatsanwaltschaft ermittelte in insgesamt fünf Fällen aus den Jahren
       2017 und 2018, bei denen Pentobarbital in die USA, aber auch nach Asien
       geliefert wurde. 2021 verurteilte das Landgericht Oldenburg den
       Geschäftsführer und eine weitere Mitarbeiterin von VET Pharma Friesoythe
       wegen der Exporte zu einer Geldbuße von 10.000 Euro und zog das damit
       verdiente Geld „in Höhe von 777.638,71 Euro“ ein.
       
       Als Herr Theisen 2018 aus den Medien von der Sache erfuhr, wollte er die
       Pharmafirma anprangern. Und deswegen in Friesoythe ein Flugblatt verteilen,
       das die Mitarbeiter:innen zum Whistleblowing aufrief. Sie sollten die
       Öffentlichkeit „umfassend und rückhaltlos“ über mögliche illegale Exporte
       informieren, hieß es da.
       
       Es war „eine Provokation“, sagte sein Anwalt, er rechnete nicht damit, dass
       wirklich Interna ausgeplaudert würden. Gleichwohl enthielt sein Flugblatt
       einen Hinweis, wonach Whistleblower:innen arbeitsrechtliche Konsequenzen
       und ein Strafverfahren drohen könnten.
       
       Die Stadt Friesoythe verbot Theisen, die Flugblätter zu verteilen, zehn
       Exemplare landeten später dennoch unter den Scheibenwischern von Autos der
       Mitarbeiter:innen. Aus Sicht der Stadt war Theisen sogar „eine Gefahr für
       die öffentliche Sicherheit“ – und sein Flugblatt eine Straftat.
       
       Theisens Interesse, mit dem Flugblatt „seine politische oder
       moralisch-ethische Überzeugung kundzutun“ stehe „außerhalb der Schranken
       der Grundrechte“, fand man in Friesoythe. Und berief sich darauf, dass laut
       dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) der Aufruf zum
       Whistleblowing ein Aufruf zu einer Straftat sei – und damit also auch
       strafbar.
       
       Diese Rechtsauffassung war schon 2018 fragwürdig, rügt das
       Verwaltungsgericht Oldenburg in seinem Urteil, denn eine in Deutschland
       noch nicht umgesetzte, aber schon gültige [8][EU-Richtlinie von 2016
       schützt Whistleblower:innen]. Den Paragrafen aus dem UWG gibt es heute
       nicht mehr. Es war also für Friesoythe zumindest „deutlich absehbar“, dass
       Theisens Flugblatt schon bald nicht mehr strafbar sein würde.
       
       Trotzdem beharrte die Stadt auf ihrem Verbot. Dafür hätte sie eine
       umfassende „Gefahrenprognose“ anstellen und Theisen Grundrechte auf
       Demonstrations- und Meinungsfreiheit würdigen müssen, so das Gericht.
       Friesoythes Verbotsbescheid lässt eine solche inhaltliche
       Auseinandersetzung „indes nicht in ausreichender Weise erkennen“. Er war
       also rechtswidrig.
       
       Klein beigeben will man in Friesoythe nicht: Das Gericht wird nun „um
       Mitteilung gebeten“, ob das persönliche Erscheinen Theisens „zur
       Rechtsverfolgung erforderlich“ war. Ja, sagt der Kläger, es gab ja Fragen
       des Richters, die nur er hatte beantworten können. „Hätte Friesoythe bei
       der Verhandlung nicht mit Abwesenheit geglänzt, so wäre ihre mehr als
       peinliche Anfrage überflüssig gewesen“, so Theisen. „Jetzt nachzutreten
       bedarf doch eines gehörigen Maßes an Chuzpe.“
       
       ## Die Stadt kam nicht zur mündlichen Verhandlung
       
       Die Stadt Friesoythe sagt demgegenüber, dass sie „selbstverständlich alle
       Kosten übernehmen wird“, aber das Gericht um Festsetzung des konkreten
       Betrages gebeten habe. Man werde „die angemessenen Kosten des Klägers
       übernehmen“, sagt die Erste Stadträtin Heidrun Hamjediers der taz.
       Friesoythe lege Wert auf die Feststellung, „dass die ursprüngliche mit
       Auflagen versehene Genehmigung der Whistleblower-Aktion rechtlich nicht
       haltbar“ war und deshalb schon 2019 revidiert worden sei. Damit sei der in
       dem aktuellen Verfahren angegriffene Bescheid bereits „gegenstandslos
       geworden“.
       
       Deshalb kam die Stadt auch nicht zu der mündlichen Verhandlung nach
       Oldenburg: Das Verfahren habe nach Einschätzung Friesoythes „keinen
       weiteren Erkenntnisgewinn“ mit sich gebracht: „Es war nicht erkennbar, was
       die Stadt viereinhalb Jahre nach dem Ereignis noch erhellendes zum Vorgang
       hätte beitragen können.“ Und schließlich sei man ja auch nicht vor-,
       sondern nur eingeladen gewesen, so Hamjediers. Und so eine Einladung
       beinhalte immer auch das Recht, sie nicht anzunehmen.
       
       21 Feb 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Illegale-Exporte-in-die-USA/!5904987
   DIR [2] https://www.niedersachsen-technikum.de/unternehmen/teilnehmende-unternehmen/VET%20Pharma%20Friesoythe%20GmbH
   DIR [3] https://www.msd.de/
   DIR [4] https://www.gesetze-im-internet.de/awg_2013/
   DIR [5] https://www.bafa.de/DE/Aussenwirtschaft/Ausfuhrkontrolle/Antragsarten/Anti_Folter_Verordnung/anti_folter_node.html
   DIR [6] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Lieferte-Friesoyther-Firma-Medikament-fuer-Hinrichtungen,friesoythe292.html
   DIR [7] https://www.sueddeutsche.de/politik/exklusiv-deutsches-unternehmen-soll-tiergift-illegal-in-die-usa-geliefert-haben-1.4051518
   DIR [8] https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20190410IPR37529/whistleblower-neue-vorschriften-fur-eu-weiten-schutz-von-informanten
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Zier
       
       ## TAGS
       
   DIR Whistleblower
   DIR Todesstrafe
   DIR Niedersachsen
   DIR Whistleblower
   DIR Grundrechte
   DIR Pharmaindustrie
   DIR USA
   DIR Todesstrafe
   DIR Todesstrafe
   DIR USA
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Zugunglück mit Chemikalien in den USA: Profite statt Sicherheit
       
       Vor zweieinhalb Wochen ging im US-Bundesstaat Ohio ein Güterzug mit
       giftigen Chemikalien in Flammen auf. Nun mehrt sich die Kritik am
       Betreiber.
       
   DIR Illegale Exporte in die USA: Ist ein Flugblatt eine Straftat?
       
       Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt gegen Friesoythe: Die Stadt
       verbot, Flugblätter zu verteilen, die zum Whistleblowing aufriefen.
       
   DIR Amnesty-Jahresbericht über Hinrichtungen: Wenige Länder töten wieder mehr
       
       Enthaupten, erhängen, erschießen, vergiften: Amnesty stellt Bericht zu
       Hinrichtungen 2021 vor. Besonders Iran und Saudi-Arabien sind im Fokus.
       
   DIR Hinrichtungen in den USA: Virginia schafft Todesstrafe ab
       
       In 23 der 50 US-Bundesstaaten gibt es künftig keine Hinrichtungen mehr. In
       Virgina wurden einst besonders viele Schwarze exekutiert.