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       # taz.de -- Missbrauch in der katholischen Kirche: 40 Millionen Euro für Betroffene
       
       > Mehr als 1.800 Anträge hat die Kommission für Anerkennungsleistungen
       > bisher bearbeitet. Der Zeitraum der Taten liegt oft Jahrzehnte zurück.
       
   IMG Bild: Menschen, die sexualisierter Gewalt durch katholische Priester ausgesetzt waren, können von der Kirche Zahlungen bekommen
       
       Berlin/Bonn/Frankfurt am Main epd/dpa | Die Anerkennungsleistungen für
       [1][Opfer von sexualisierter Gewalt in der katholischen Kirche] sind ein
       heikles Thema. Für die Betroffenen ist das Verfahren intransparent. Ohnehin
       sind die Zahlungen aus ihrer Sicht zu gering angesetzt. Die katholische
       Kirche weist die Kritik zurück und verweist auf eine unabhängige
       Kommission, über die zentral über alle Anträge auf Anerkennungsleistungen
       entschieden wird. 2021 wurde diese von der katholischen Kirche eingesetzt.
       
       Laut Kommission wurden bisher mehr als 40 Millionen Euro bewilligt. Konkret
       waren es 2021 knapp 13 Millionen, 2022 etwa 28 Millionen. In 143 Fällen
       seien Summen von mehr als 50.000 Euro zuerkannt worden. In 24 Fällen sei es
       sogar um mehr als 100.000 Euro gegangen. Wie die Vorsitzende der
       Unabhängigen Kommission für Anerkennungsleistungen, Margarete Reske, am
       Freitag betonte, sei dies immer mit Zustimmung der zuständigen kirchlichen
       Behörden erfolgt. Mit keinem der 27 katholischen Bistümer gäbe es Probleme,
       so Reske.
       
       Menschen, die etwa sexualisierter Gewalt durch katholische Priester
       ausgesetzt waren, können von der Kirche Zahlungen bekommen. Über die Höhe
       entscheidet die Kommission. Betroffene müssen dabei keine Beweise vorlegen,
       es genügt, wenn ihre Schilderung plausibel ist. Insgesamt wurde die
       Plausibilität von der Kommission bisher nur in neun Fällen verneint.
       
       Vor dem [2][Landgericht Köln wird derzeit die Schmerzensgeld-Klage eines
       ehemaligen Messdieners behandelt.] Der 62-Jährige fordert eine wesentlich
       höhere Summe, nämlich 750.000 Euro. Auf die Frage, ob im Vergleich dazu die
       von der Kommission bewilligten Summen nicht zu niedrig seien, sagte der
       stellvertretende Vorsitzende Ernst Hauck: Man könne sich immer auf den
       Standpunkt stellen, dass „mehr schöner“ sei, es müsse aber auch finanziell
       darstellbar sein. Es stehe natürlich jedem Betroffenen frei, daneben den
       Rechtsweg an den Gerichten zu beschreiten. Die Kommission habe den
       Eindruck, dass die Betroffenen sich durch die Zahlungen in ihrem Leid von
       der Kirche anerkannt sähen.
       
       ## Sexualisierte Gewalt über Jahre hinweg
       
       Insgesamt bewilligte die Kommission bisher Leistungen für 1809 Personen.
       Etwa 80 Prozent waren Männer, wobei sich unter den besonderen Härtefällen,
       in denen mehr als 100.000 Euro zuerkannt wurden, oft Frauen befanden. Aus
       den eingereichten Anträgen ergibt sich vom Zeitraum der Taten her ein
       Schwerpunkt in den 1960er und 70er Jahren. In den meisten Fällen ereignete
       sich der Missbrauch über mehrere Jahre hinweg. Das durchschnittliche Alter
       zu Beginn des Missbrauchs lag bei zehn Jahren. Heimkinder waren besonders
       oft betroffen. Mittlerweile sind die eingereichten Anträge stark
       rückläufig.
       
       Die Kommissionsmitglieder wurden zwar von der Bischofskonferenz ernannt,
       stehen aber in keinem direkten Beschäftigungsverhältnis zur katholischen
       Kirche. Sie arbeiten ehrenamtlich. Unter ihnen sind Juristen, Mediziner und
       Psychologen. Die pensionierte Kölner Richterin Margarete Reske ist die
       Vorsitzende der Kommission.
       
       Hinter dem bürokratisch-sperrigen Begriff der „Anerkennungsleistung“
       verbirgt sich die von der katholischen Kirche in Deutschland [3][selbst
       gewählte Form einer Anerkennung von Opfern von Missbrauch in ihrem
       Verantwortungsbereich]. Das Geld soll dabei weder eine Wiedergutmachung
       sein, noch eine Entschädigung, wie die Bischofskonferenz immer wieder
       betont hat.
       
       Es ist Ausdruck dafür, dass die katholische Kirche dem Betroffenen glaubt
       und ihn als Opfer anerkennt. Betroffene haben keinen rechtlichen Anspruch
       darauf. [4][Betroffene sexuellen Missbrauchs leben mitunter in sozial
       prekären Umständen], so dass das Geld eine wichtige Stütze sein kann. Doch
       nicht nur Bischöfe, auch Betroffene haben immer wieder betont, dass die
       Geste der Anerkennung weit über den Geldwert hinausgeht.
       
       Finanziert werden die Leistungen in erster Linie nicht aus
       Kirchensteuermitteln. Laut Bischofskonferenz muss zunächst immer erst
       einmal der Täter finanziell aufkommen. Ist das nicht mehr möglich, weil der
       Täter beispielsweise verstorben ist, springt die Diözese ein, in deren
       Bereich der Täter die Tat begangen hat. In diesem Fall sollten die
       Leistungen nicht aus dem Aufkommen der Kirchensteuer finanziert werden,
       sondern aus anderen kirchlichen Vermögenswerten. Letztlich entscheiden die
       Gremien der Diözese darüber.
       
       3 Feb 2023
       
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   DIR Tanja Tricarico
       
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