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       # taz.de -- Überwachung in Mecklenburg-Vorpommern: Polizeigesetz verfassungswidrig
       
       > Teile des Polizeigesetzes in Mecklenburg-Vorpommerns verstoßen gegen das
       > Grundgesetz. Die Überwachung sei nicht verhältnismäßig, so das BVerfGE.
       
   IMG Bild: Teils verfassungswidrig: Die Kompetenzen der Polizei in Mecklenburg-Vorpommern gehen zu weit
       
       Karlsruhe afp/dpa | Das im Jahr 2020 beschlossene neue [1][Polizeigesetz
       Mecklenburg-Vorpommerns] ist teilweise verfassungswidrig. Mehrere
       Vorschriften zu [2][Überwachungsmaßnahmen] durch die Polizei seien nicht
       verhältnismäßig, erklärte das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) in
       Karlsruhe am Mittwoch. Der Gesetzgeber müsse nun nachbessern. (Az. 1 BvR
       1345/21)
       
       Beanstandungen gibt es unter anderem auch beim Einsatz von V-Leuten und
       verdeckten Ermittlern zur Abwehr von Gefahren. Einen größeren Teil der
       Vorschriften belassen die Karlsruher Richter vorerst in Kraft, weil nicht
       die Befugnisse an sich verfassungswidrig seien, sondern nur die
       rechtsstaatliche Ausgestaltung. Das 2020 reformierte Sicherheits- und
       Ordnungsgesetz des Bundeslandes muss bis Ende des Jahres überarbeitet
       werden.
       
       Die Gesetzesreform war von Anfang an umstritten, Datenschützer
       [3][befürchteten Grundrechtsverstöße]. Das Bundesverfassungsgericht
       erklärte nun unter anderem die Regelungen zur Wohnraumüberwachung und zu
       Onlinedurchsuchungen für ganz oder teilweise unvereinbar mit dem
       Grundgesetz.
       
       Fünf Menschen, darunter eine Anwältin, ein Journalist, eine Klimaaktivistin
       und zwei Fußballfans, hatten sich mit Unterstützung der Gesellschaft für
       Freiheitsrechte an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
       
       1 Feb 2023
       
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