# taz.de -- Autohersteller vor Gericht: Klimaklage gegen VW scheitert
> AktivistInnen müssen laut Landgericht Braunschweig CO2-Emissionen des
> Konzerns dulden.
IMG Bild: Darf erstmal weiter ein Verbrenner sien, ein Golf von VW
Freiburg taz | Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace
unterstützte AktivistInnen mit ihrer [1][Klimaklage gegen Volkswagen]
gescheitert. VW sei nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von
Verbrennerautos einzustellen, entschied das Gericht. Geklagt hatten die
beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die
Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Meyer. Die zivilrechtlichen Klagen
wurden von der bekannten Klimaanwältin Roda Verheyen vertreten und von
Greenpeace finanziert.
Kläger Hipp ist nebenbei Imker und argumentierte mit Auswirkungen des
Klimawandels auf seine Bienenstöcke, Kläger Kaiser sorgt sich um seinen
Privatwald. Und alle drei sehen ihre Gesundheit sowie ihre Freiheit durch
den Klimawandel und spätere massive staatliche Gegenmaßnahmen bedroht.
Deshalb müsse VW als einer der weltweit größten Kfz-Hersteller schnell auf
die weitere Produktion von Verbrennerautos verzichten.
Anwältin Verheyen stützte sich bei der Klage auf bekannte Regeln der
zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines
anderen verursacht, müsse das Verhalten einstellen, wenn es eine
entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gebe. Dafür zog sie ein
Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur heran.
## VW hat keine höheren Anforderungen als der Staat
Damit hatte sie am Landgericht Braunschweig keinen Erfolg. Die Klage sei
zwar zulässig, aber unbegründet, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf
Hansen. VW müsse keine höheren Anforderungen erfüllen als der Staat, der
mit dem Klimaschutzgesetz seinen Schutzpflichten genügt habe. Da VW alle
öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalte, müssten die Kläger:innen
die vom Konzern verursachten CO2-Emissionen „dulden“.
Das Gericht ging nicht auf das Problem ein, dass die Bundespolitik den im
Klimaschutzgesetz aufgestellten [2][Anforderungen bisher nicht gerecht
wird], insbesondere im Verkehrsbereich. Hierzu liegen bereits mehrere
Klagen gegen die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht
Berlin-Brandenburg vor. Anwältin Verheyen nannte das Braunschweiger Urteil
„rechtlich schwach“. Die Kläger werden voraussichtlich Berufung einlegen.
Allerdings sind Klimaklagen gegen Kfz-Hersteller auch schon beim
Landgericht Stuttgart ([3][gegen Mercedes]) und beim Landgericht München I
(gegen BMW) gescheitert. Am Freitag kommender Woche wird das Landgericht
Detmold über die Klage eines Biobauern gegen VW entscheiden. (Az.: 6 O
3931/21)
15 Feb 2023
## LINKS
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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