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       # taz.de -- Autohersteller vor Gericht: Klimaklage gegen VW scheitert
       
       > AktivistInnen müssen laut Landgericht Braunschweig CO2-Emissionen des
       > Konzerns dulden.
       
   IMG Bild: Darf erstmal weiter ein Verbrenner sien, ein Golf von VW
       
       Freiburg taz | Vor dem Landgericht Braunschweig sind drei von Greenpeace
       unterstützte AktivistInnen mit ihrer [1][Klimaklage gegen Volkswagen]
       gescheitert. VW sei nicht verpflichtet, schon 2030 den Verkauf von
       Verbrennerautos einzustellen, entschied das Gericht. Geklagt hatten die
       beiden Greenpeace-Geschäftsführer Martin Kaiser und Roland Hipp sowie die
       Fridays-for-Future-Aktivistin Clara Meyer. Die zivilrechtlichen Klagen
       wurden von der bekannten Klimaanwältin Roda Verheyen vertreten und von
       Greenpeace finanziert.
       
       Kläger Hipp ist nebenbei Imker und argumentierte mit Auswirkungen des
       Klimawandels auf seine Bienenstöcke, Kläger Kaiser sorgt sich um seinen
       Privatwald. Und alle drei sehen ihre Gesundheit sowie ihre Freiheit durch
       den Klimawandel und spätere massive staatliche Gegenmaßnahmen bedroht.
       Deshalb müsse VW als einer der weltweit größten Kfz-Hersteller schnell auf
       die weitere Produktion von Verbrennerautos verzichten.
       
       Anwältin Verheyen stützte sich bei der Klage auf bekannte Regeln der
       zivilrechtlichen Störerhaftung. Wer die Gefährdung von Rechtsgütern eines
       anderen verursacht, müsse das Verhalten einstellen, wenn es eine
       entsprechende „Verkehrssicherungspflicht“ gebe. Dafür zog sie ein
       Klimaszenario der Internationalen Energie-Agentur heran.
       
       ## VW hat keine höheren Anforderungen als der Staat
       
       Damit hatte sie am Landgericht Braunschweig keinen Erfolg. Die Klage sei
       zwar zulässig, aber unbegründet, erklärte der Vorsitzende Richter Rolf
       Hansen. VW müsse keine höheren Anforderungen erfüllen als der Staat, der
       mit dem Klimaschutzgesetz seinen Schutzpflichten genügt habe. Da VW alle
       öffentlich-rechtlichen Anforderungen einhalte, müssten die Kläger:innen
       die vom Konzern verursachten CO2-Emissionen „dulden“.
       
       Das Gericht ging nicht auf das Problem ein, dass die Bundespolitik den im
       Klimaschutzgesetz aufgestellten [2][Anforderungen bisher nicht gerecht
       wird], insbesondere im Verkehrsbereich. Hierzu liegen bereits mehrere
       Klagen gegen die Bundesregierung beim Oberverwaltungsgericht
       Berlin-Brandenburg vor. Anwältin Verheyen nannte das Braunschweiger Urteil
       „rechtlich schwach“. Die Kläger werden voraussichtlich Berufung einlegen.
       
       Allerdings sind Klimaklagen gegen Kfz-Hersteller auch schon beim
       Landgericht Stuttgart ([3][gegen Mercedes]) und beim Landgericht München I
       (gegen BMW) gescheitert. Am Freitag kommender Woche wird das Landgericht
       Detmold über die Klage eines Biobauern gegen VW entscheiden. (Az.: 6 O
       3931/21)
       
       15 Feb 2023
       
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