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       # taz.de -- Berlin und der Kopftuchstreit: Geltendes Recht in der Wartezone
       
       > Ein Gericht hatte längst entschieden, dass auch in Berlin Lehrerinnen
       > Kopftücher tragen dürfen. Jetzt hat es auch die Politik eingesehen.
       
   IMG Bild: Frischer Wind in der Berliner Kopftuchdebatte
       
       Berlin taz | Das Schöne am Rechtsstaat ist ja, dass es viele Mittel und
       Wege gibt, zu seinem Recht zu kommen, selbst gegen vermeintlich
       übermächtige Gegner. Leider stimmt das nur in der Theorie. Immer wieder
       passiert es, dass sich Organe des Staates selbst nicht an Recht und Gesetz
       halten. Klar kann man dann zum Beispiel eine Verwaltung verklagen – und
       sogar gewinnen. Aber was, wenn die Staatsmacht trotzdem weitermacht wie
       zuvor?
       
       Beispiel Berlin und die Kopftuchdebatte. Bekanntlich hat die Hauptstadt das
       strengste „Neutralitätsgesetz“ im ganzen Land: Lehrer*innen,
       Polizist*innen und Justizbeamt*innen ist das Tragen religiös
       konnotierter Kleidung bei der Berufsausübung verboten. Denn ausgerechnet
       hier, wo islamische Kopftücher im Alltag längst Normalität sind, geht im
       Rathaus die Angst vor der „Islamisierung der Schulen“ um.
       
       Doch [1][seit im August 2020 das Bundesarbeitsgericht (BAG) in einem
       Rechtsstreit] zwischen einer Berliner Lehrerin mit Kopftuch und der
       Bildungsverwaltung der Lehrerin recht gab, steht fest: Dieses Gesetz ist in
       seiner Allgemeinheit nicht zu halten – zumindest für Lehrer*innen. Ihnen
       kann das Tragen religiöser Kleidung nur untersagt werden, wenn im
       Einzelfall eine „konkrete Gefahr“ für den Schulfrieden vorliegt, erklärte
       das BAG unter Berufung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von
       2015.
       
       Doch die Berliner Exekutive wollte das Urteil nicht akzeptieren, die
       SPD-Bildungssenatorin legte beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde ein.
       [2][Wenig überraschend wurde diese vor gut einer Woche abgelehnt.]
       Eigentlich sind Verfassungsbeschwerden das vornehmliche Recht von
       Bürger*innen, um ihre grundgesetzlich garantierten Freiheiten gegenüber dem
       Staat durchzusetzen.
       
       Eine Landesregierung als Staatsorgan kann diesen Weg nur ausnahmsweise
       beschreiten, wenn ihre „Prozessrechte“ verletzt werden. Dass die obersten
       Richter Berlins Beschwerde ohne Begründung abgelehnt haben, zeigt: Der Fall
       war völlig aussichtslos. Nichts anderes war nach der Rechtsprechung der
       letzten Jahre zu erwarten.
       
       Die „Prozesshanselei“ des Senats hatte also nur den einen Zweck: Zeit zu
       schinden. Zweieinhalb Jahre hat Berlin verstreichen lassen – Jahre, in
       denen der Lehrer*innenmangel immer offenkundiger und drängender wurde.
       [3][Und dies nur, um aufzuhalten, was nicht aufzuhalten ist.] Was die Sache
       noch schlimmer macht: Theoretisch hätte man das BAG-Urteil trotz der
       Beschwerde längst anwenden müssen – aufschiebende Wirkung hatte der Gang
       nach Karlsruhe nicht. Das Urteil ist seit August 2020 rechtskräftig.
       Desungeachtet werden bis heute Lehrerinnen, die ein religiöses Kopftuch
       tragen, bei Bewerbungen auf Stellen an allgemein bildenden Schulen nicht
       berücksichtigt. Eine Juristin, die auf solche Fälle spezialisiert ist,
       bestätigte der taz, dass sie immer wieder entsprechende Beschwerden von
       Frauen bekommt.
       
       Nach der Klatsche aus Karlsruhe zeigt sich die SPD nun endlich einsichtig.
       Man werde die Entscheidung respektieren, so die Noch-Regierende
       Bürgermeisterin Franziska Giffey – das Gesetz werde „zügig angepasst“.
       
       Untertänigsten Dank, möchte man da zynisch rufen. Wie schön, dass die
       Exekutive endlich ihrer Pflicht, sich an geltendes Recht zu halten,
       nachkommen will. Übrigens, Frau Giffey oder wer immer demnächst Berlin
       regiert: Sie müssen nicht warten, bis das Gesetz geändert ist, Sie können
       Ihre Politik sofort ändern.
       
       12 Feb 2023
       
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