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       # taz.de -- Urteil im Neukölln Komplex: 18 Monate Haft für Neonazi
       
       > Sebastian T. wurde vom Vorwurf der Brandstiftung freigesprochen.
       > Verurteilt wurde er dennoch für Morddrohungen, Sachbeschädigungen und
       > Sozialbetrug.
       
   IMG Bild: Neonazis beim Prozessauftakt: die Verfahren wurden getrennt, am Ende blieb noch T. übrig
       
       Berlin taz | Für die Opfer ist es ein Schlag ins Gesicht: Der Neuköllner
       Neonazi Sebastian T. ist von der Anklage der Brandstiftung an den Autos des
       Linken-Politikers Ferat Kocak und des Buchhändlers Heinz Ostermann
       freigesprochen worden. Weil die Anklage sich in diesen Punkten nur auf
       Indizien wie Ausspähungen und Chat-Protokolle stützte, reichte es am Ende
       nicht zu einem Urteil im Hauptanklagepunkt.
       
       Verurteilt wurde T. dennoch vom Amtsgericht Tiergarten am Dienstag für
       andere Straftaten wie Morddrohungen, Sachbeschädigungen und Sozialbetrug.
       Am Ende wurde der Neuköllner Neonazi zu einer Freiheitsstrafe von einem
       Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung
       ausgesetzt, weil T. ein langes Vorstrafenregister hat und noch immer in der
       rechtsextremen Szene beim „III. Weg“ organisiert ist – Sozialprognose
       negativ. Von T. werden zudem noch rund 16.000 Euro eingezogen, die er
       fälschlich als Sozialleistungen und Corona-Hilfen bezog.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft kündigte an, gegen das Urteil in Berufung zu
       gehen. Dafür haben sowohl Ankläger als auch Verteidiger eine Woche Zeit.
       Eines der Opfer der Brandanschläge, Ferat Kocak, kritisierte das Urteil
       nach der Verhandlung: „Ironischerweise konnte diese Tat nur deswegen
       bewiesen werden, weil ihr Opfer als ‚Linksextremist‘ von den
       Sicherheitsbehörden beobachtet wurde“, hieß es in einer danach verschickten
       Mitteilung, die sich auf die Mordrohungen gegen Antifaschisten bezog.
       
       Nur behördliche Überwachungsmaßnahmen gegen eines der Opfer hatten dazu
       geführt, dass T. und ein Komplize dabei gefilmt wurden, wie sie
       Morddrohungen an dessen Wohnhaus gesprüht hatten. Kocak warf den
       Strafverfolgungsbehörden Versäumnisse vor, „die daran zweifeln ließen, ob
       eine Aufklärung der Taten überhaupt gewünscht ist“. Es sei unerträglich,
       dass fünf Jahre nach dem Anschlag niemand zur Verantwortung gezogen worden
       ist – „mein Vertrauen in Staat und Justiz ist schwer geschädigt“, so Kocak.
       
       ## Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre gefordert
       
       Die Staatsanwaltschaft hatte vor dem Urteil vier Jahre Freiheitsstrafe ohne
       Bewährung gefordert. In einem rund zweistündigen Plädoyer zählten zwei
       anwesende Staatsanwältinnen noch einmal sämtliche T. zur Last gelegten
       Straftaten auf: die Brandstiftungen, Sachbeschädigungen durch
       NS-verherrlichende Aufkleber und Graffiti mit dem Konterfei von Rudolf Heß,
       Subventionsbetrug durch Coronahilfen, Sozialbetrug durch missbräuchlichen
       Bezug von Hartz IV sowie die Morddrohungen.
       
       Nachdem das Verfahren gegen den ursprünglich mitangeklagten Tilo P. wegen
       Brandstiftung [1][in einem Freispruch endete] und der lediglich für die
       rechten Schmierereien verurteilt wurde, rechnete die Staatsanwaltschaft
       auch in diesem Verfahren nicht mit einer nur auf Indizien gestützten
       Verurteilung wegen Brandstiftung. Auch deswegen forderte sie im Plädoyer
       wohl vorsorglich, dass T. auch ohne Brandstiftung aus Sicht der
       Staatsanwältinnen für deutlich über zwei Jahre verurteilt werden müsste.
       
       Sebastian T. folgte dem letzten Prozesstag weitgehend ungerührt, bei der
       Urteilsverkündung lief er etwas rot an, ansonsten blieb er weitgehend
       still. Auch nach dem Plädoyer seines Anwalts Carsten Schrank hatte er
       nichts mehr hinzuzufügen. Der als Neonazi-Anwalt bekannte Jurist hatte
       einen Freispruch gefordert und zuvor sämtliche angeklagten Taten
       abgestritten oder verharmlost. Dabei hatte er nicht nur die tatsächlich
       schwer gerichtlich nachweisbaren Brandstiftungen geleugnet, sondern auch
       Anschläge gegen Antifaschist*innen relativiert – mit Hinweisen auf
       Linksextremismus.
       
       Ein kleiner Exkurs zur Rolle von Rudolf Heß im Nationalsozialismus durfte
       natürlich auch nicht fehlen von seiten des Neonazi-Anwalts. Es sei keine
       NS-Verherrlichung gewesen, dass sein Mandant Rudolf-Heß-Sticker verklebt
       hätte, behauptete Schrank. Auch insgesamt blieb das Plädoyer etwas wirr und
       teils widersprüchlich.
       
       Der [2][Neukölln-Komplex] bleibt damit auch nach den Gerichtsprozessen
       gegen T. und P. unaufgeklärt. Zur rechtsextremen Terrorserie werden neben
       den angeklagten Taten zahlreiche weitere Brandanschläge, Sachbeschädigungen
       und Bedrohungen gegen politisch Engagierte im Süden Neuköllns gerechnet.
       Derzeit läuft zum Neukölln-Komplex auch ein Untersuchungsausschuss im
       Abgeordnetenhaus, der neben rechten Strukturen zahlreiche Ungereimtheiten
       während der Ermittlungen untersuchen soll.
       
       7 Feb 2023
       
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