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       # taz.de -- Kopftuch für Lehrerinnen: Ende eines Kulturkampfs
       
       > Als letztes Bundesland muss Berlin Lehrerinnen mit Kopftuch zulassen.
       > Dass Gerichte das wiederholt einfordern mussten, ist peinlich für die
       > Politik.
       
   IMG Bild: Die Lehrerin Fereshta Ludin 2003 vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe
       
       Die letzte Abwehrschlacht ist geschlagen, das Rückzugsgefecht verloren. Das
       Land Berlin darf seinen Lehrerinnen nicht pauschal verbieten, [1][ein
       Kopftuch zu tragen]. Das hatte das Bundesarbeitsgericht in Erfurt zwar
       bereits vor zweieinhalb Jahren festgestellt.
       
       Doch die damalige Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) wollte das so
       nicht hinnehmen und reichte, unterstützt von der Rechtsanwältin Seyran
       Ateş, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Diese Beschwerde wurde
       jetzt abgewiesen. Damit endet ein Berliner Sonderweg – und zugleich auch
       ein zäher und erbittert geführter Kulturkampf.
       
       Der begann vor ziemlich genau 25 Jahren, als die deutsch-afghanische
       Lehrerin Fereshta Ludin in Baden-Württemberg nicht in den Schuldienst
       aufgenommen wurde, weil sie im Unterricht aus Glaubensgründen ein Kopftuch
       tragen wollte. Damit begann 1998, was als „Kopftuchstreit“ in die deutsche
       Geschichte eingehen sollte. Die rechtspopulistischen „Republikaner“ saßen
       damals noch im Stuttgarter Landtag und machten Druck, und die damalige
       CDU-Kultusministerin Annette Schavan gab sich betont hart: Das Kopftuch sei
       ein „Symbol des Islamismus“ und der „Unterdrückung der Frau“ und habe
       nichts in Lehrerzimmern zu suchen. Diese schrillen Töne sollten die Debatte
       fast zwei Dekaden lang prägen.
       
       Es ging dabei meist um mehr als [2][nur um das Kopftuch]: Bei vielen
       „Islamkritiker:innen“ schwangen Verschwörungsfantasien von einer angeblich
       schleichenden „Islamisierung“ mit.
       
       Mit seinem ersten Kopftuch-Urteil 2003 sorgte das Bundesverfassungsgericht
       für Verwirrung. Viele Bundesländer verstanden es als Aufforderung,
       gesetzliche Kopftuchverbote für Lehrerinnen einzuführen. Das Land Berlin
       ging sogar darüber hinaus und untersagte es allen Lehrkräften an
       öffentlichen Schulen, im Dienst irgendein religiöses Symbol zu tragen –
       egal ob Kopftuch, Kippa oder Kreuz am Hals. Erst zwölf Jahre später
       stellten die Richter:innen in Karlsruhe klipp und klar fest, ein
       pauschales Kopftuchverbot sei nicht mit der Religionsfreiheit vereinbar,
       die das Grundgesetz garantiert. Nur wenn der Schulfrieden bedroht sei,
       könne es im Einzelfall verboten werden.
       
       Seither unterrichten in mehreren Bundesländern an staatlichen Schulen
       muslimische Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen. Der Schulfrieden wird
       dadurch nicht gestört – außer durch intolerante Eltern oder Kolleg:innen,
       die damit ein Problem haben. Die Schreckensszenarien haben sich nicht
       erfüllt, die moralische Panik war unbegründet.
       
       Natürlich dürfen Lehrkräfte nicht missionieren. Das gilt aber nicht nur für
       muslimische Lehrerinnen und das war auch schon immer so. Bisher ist auch
       nicht bekannt, dass Schüler:innen beim Anblick eines Kopftuchs spontan
       zum Islam konvertiert wären. Ganz im Gegenteil: Wenn selbst Lehrerinnen ein
       Kopftuch tragen, dann taugt es nicht mehr als Zeichen des Protests, als
       Mittel zur Abgrenzung von der Mehrheitsgesellschaft oder der
       Erwachsenenwelt. Durch seine Normalität wird das Kopftuch mehr und mehr
       entpolitisiert.
       
       Fast alle Bundesländer erlauben Lehrerinnen inzwischen ein Kopftuch, wenn
       diese das wollen – alle, außer Berlin. Die Hauptstadt zahlte zuletzt sogar
       lieber Entschädigungen an Lehrerinnen, die sich diskriminiert fühlten, als
       ihr [3][fragwürdiges „Neutralitätsgesetz“] abzuschaffen. Der Name ist
       geschickt gewählt, aber irreführend: Er verkehrt den Sinn staatlicher
       Neutralität in sein Gegenteil. Denn ein wirklich religionsneutraler Staat
       beschneidet nicht die Religionsfreiheit seiner Lehrer:innen und macht
       ihnen auch keine Bekleidungsvorschriften. Das hat das
       Bundesverfassungsgericht klargestellt.
       
       Im Berliner Sonderweg wirkt ein preußischer Staatsprotestantismus nach, der
       sichtbare Zeichen der Religiosität stets mit Argwohn beäugte. Im
       Kaiserreich richtete sich das gegen Katholiken, in der „Berliner Republik“
       gegen Muslime. Es entbehrt nicht einer gewissen Ironie, dass in Berlin –
       neben der AfD – nur noch die Partei mit dem „C“ im Parteinamen an dem
       Gesetz festhalten will. Es gefährde „den Frieden und Zusammenhalt“, wenn
       religiöse Symbole „in staatlichen Einrichtungen demonstrativ zur Schau
       gestellt werden“, kommentierte die Berliner CDU-Politikerin Cornelia
       Seibeld trotzig den Entscheid aus Karlsruhe. Die kirchenpolitische
       Sprecherin der CDU-Fraktion im Berliner Abgeordnetenhaus meinte damit
       natürlich nicht Weihnachtsbäume oder Osterschmuck, sondern das Kopftuch bei
       Lehrerinnen.
       
       Dass Gerichte immer wieder auf Religionsfreiheit für alle pochten zeigt
       zwar einerseits, dass der Rechtsstaat funktioniert. Allerdings brauchten
       die Gerichte dafür viel Zeit. Und auf die Politik wirft das kein gutes
       Licht. Insbesondere christdemokratisch geprägte Landesregierungen trieben
       lieber populistische Gesetze voran, die muslimische Lehrerinnen im Namen
       einer vorgeblich christlichen „Leitkultur“ diskriminierten.
       
       Und selbst im liberalen Berlin trauten sich nicht mal SPD, Linke und Grüne,
       das umstrittene Kopftuchverbot aus eigenem Antrieb abzuschaffen, sondern
       warteten lieber das Urteil aus Karlsruhe ab. Wer sich fragt, warum manche
       Muslime der deutschen Politik distanziert gegenüberstehen, könnte hier eine
       Antwort finden.
       
       Der Kampf um das Kopftuch hat sich inzwischen von den Schulen auf andere
       Gebiete verlagert. Einige Bundesländer haben neue Gesetze eingeführt, die
       es Richterinnen, Staatsanwältinnen und sogar Referendarinnen untersagen, im
       Gerichtssaal ein Kopftuch zu tragen.
       
       Das Kopftuch bleibt also auch weiterhin ein Reizthema – es ist heute aber
       nicht mehr das [4][einzige Thema, das derartige Überreaktionen provoziert].
       Der Kampf gegen „Wokeness“, gegen „Cancel Culture“ und andere vermeintliche
       Auswüchse einer angeblich überbordenden „Identitätspolitik“ hat das
       Kopftuch inzwischen als Angstthema Nummer eins abgelöst.
       
       7 Feb 2023
       
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       ## AUTOREN
       
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