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       # taz.de -- Anhörung zur Wahlrechtsreform: Mit dem Grundgesetz vereinbar
       
       > Die Ampel will den Bundestag verkleinern. Bei der Anhörung im Ausschuss
       > zeigt sich: Die meisten Sachverständigen haben keine Bedenken.
       
   IMG Bild: Der Bundestag soll kleiner werden: Blick in den Plenarsaal
       
       Berlin taz | Bei der Anhörung [1][zur Wahlrechtsreform], die der
       Innenausschuss des Bundestags am Montagmittag durchgeführt hat, hielt die
       Mehrheit der Sachverständigen den Gesetzentwurf der Ampel für mit dem
       Grundgesetz vereinbar.
       
       Allein die beiden Expert*innen, die auf Vorschlag der Union Stellung
       nahmen, formulierten verfassungsrechtliche Bedenken. Ihr Hauptproblem: dass
       die Wahlkreisstimme, mit der die Direktkandidat*innen im Wahlkreis
       gewählt werden, an Bedeutung verliere. Die Wahlkreisstimme werde zu Beiwerk
       degradiert, sagte etwa die Jura-Professorin Stefanie Schmahl von der
       Universität Würzburg. Das verletze die Unmittelbarkeit der Wahl und sei
       verfassungsmäßig problematisch.
       
       Mit dem Gesetzentwurf, den die Ampelkoalition in den Bundestag eingebracht
       hat, soll das Parlament auf seine Richtgröße von 598 Abgeordneten begrenzt
       werden, derzeit sind es 736. Dafür sollen Überhang- und Ausgleichsmandate
       wegfallen. Diese entstehen, wenn eine Partei in einem Bundesland mehr
       Direktmandate holt, als sie nach dem Zweitstimmenergebnis bekommen würde.
       Nach den Berechnungen der Ampel wären [2][von der Reform alle im Bundestag]
       vertretenen Fraktionen gleichermaßen betroffen.
       
       Schafft man die Überhang- und Ausgleichsmandate ab, kann es passieren, dass
       jemand, der einen Wahlkreis gewonnen hat, nicht in den Bundestag einzieht.
       Hier setzt die Kritik der Union und der von ihr geladenen Expert*innen
       an. Die anderen acht Sachverständigen kritisierten dies nicht. Bei drei von
       ihnen ist das nicht überraschend, sie haben an dem Gesetzentwurf der Ampel
       mitgearbeitet. Sophie Schönberger von der Universität Düsseldorf, die auf
       Vorschlag der SPD geladen war, hat das aber nicht. In der Anhörung betonte
       sie sogar, dass sie ein anderes Konzept bevorzugt hätte. Sie sagte aber
       auch, dass der Vorschlag der Ampel „einen gordischen Knoten“ durchschlage.
       Er sichere die vorgesehene Größe des Bundestags und die Proportionen des
       Wählerwillens. Beides sei jahrzehntelang nicht der Fall gewesen.
       
       ## Gesetzentwurf soll bis Ostern verabschiedet werden
       
       Auch Uwe Volkmann von der Uni Frankfurt, der auf Vorschlag der Grünen dabei
       war, sprach von einer „großen politischen Leistung“, die viele dem
       politischen System nicht zugetraut hätten. Beide betonten, dass aus ihrer
       Sicht der [3][Gesetzentwurf grundgesetzkonform] sei. Schönberger machte
       klar, dass das deutsche Wahlrecht im Kern ein Verhältniswahlrecht sei und
       der Gesetzgeber deshalb regeln könne, wie genau die von den Parteien
       errungenen Sitze besetzt werden.
       
       Besonders deutlich machte dies Jelena von Achenbach von der Universität
       Gießen, die an dem Entwurf mitgearbeitet hat. „Es gibt keinen Anspruch auf
       ein Wahlkreismandat“, so die Juristin. Entscheidend seien die gesetzlichen
       Bestimmungen. Das jetzige Wahlrecht dürfe nicht zum Maßstab der
       Verfassungsmäßigkeit gemacht werden. Tarik Tabbara, Professor aus Bremen
       und von den Linken geladen, argumentierte für ein Ausländerwahlrecht, was
       im Entwurf der Ampel nicht vorgesehen ist. Einen von der AfD
       vorgeschlagenen Sachverständigen gab es nicht. Der Gesetzentwurf wird nun
       parlamentarisch weiter beraten, die Ampel will ihn bis Ostern
       verabschieden. Das ist mit einfacher Mehrheit möglich. Die CSU will dann
       klagen.
       
       6 Feb 2023
       
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