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       # taz.de -- Urteil zu Schottergarten-Verbot: Drei Pflanzen ändern nichts
       
       > Einige Pflanzen im Schottergarten reichen nicht, um das
       > Schottergarten-Verbot in Niedersachsen zu umgehen. Zu diesem Urteil kam
       > das OVG in Lüneburg.
       
   IMG Bild: Wer in Hannover so einen Vorgarten besitzt, muss seit Oktober mit Kontrollen durch die Stadt rechnen
       
       Hamburg taz | Es genügt nicht, einige Pflanzen in seinen Schottergarten
       einzuarbeiten, um nicht gegen geltendes Recht zu verstoßen – zu diesem
       Urteil kam das Oberverwaltungsgericht (OVG) Niedersachsen vergangene Woche.
       Die Kläger hatten Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts
       Hannover eingelegt und in zweiter Instanz am OVG in Lüneburg verloren.
       
       Sie hatten in ihrem Vorgarten in Diepholz Kiesbeete mit einer Größe von
       insgesamt 50 Quadratmetern angelegt. Dagegen erließ die Stadt Diepholz eine
       baurechtliche Verfügung. „[1][Schottergärten] waren in Niedersachsen
       bereits vor dem Beschluss [2][nicht zulässig]“, erklärt ein Sprecher des
       OVG. Die Bauaufsichtsbehörden können daher gegen bereits bestehende
       Schottergärten vorgehen.
       
       Die Grundstückseigentümer hatten vor Gericht argumentiert, ihr Garten sei
       unter Berücksichtigung der hinter dem Wohnhaus befindlichen Rasenflächen
       und Anpflanzungen insgesamt ein ökologisch wertvoller Lebensraum. Bei den
       Beeten handele es sich aufgrund der Anzahl der eingesetzten Pflanzen um
       Grünflächen.
       
       „Damit ist ein weiterer Schritt getan, um Lebensräume für Tiere und
       Pflanzen zu schützen“, sagt der Vorsitzende des [3][Nabu in Niedersachsen],
       Holger Buschmann. Er warnt angesichts des Insekten- und Vogelsterbens vor
       den „verheerenden Auswirkungen“ von Schotterbeeten: „Sie führen immer zu
       einer [4][Versiegelung der Böden] und damit einhergehend zwangsläufig zu
       einem Verlust von Biodiversität.“
       
       ## Der Nabu freut sich über das Urteil
       
       Regen könne nicht versickern und fließe stattdessen unkontrolliert ab.
       Wildkräuter und heimische Pflanzen hätten kaum noch eine Chance zu
       gedeihen. Dadurch fänden Insekten keine Nahrung, was wiederum zu Hunger bei
       Vögeln und Fledermäusen führe.
       
       Laut niedersächsischer Bauordnung sind Schottergärten bereits seit 2012
       untersagt. Sie seien lebensfeindlich, und – anders als oft angenommen –
       auch nicht pflegeleichter als naturnahe Gärten, sagt Buschmann. Die Steine
       müssten regelmäßig gereinigt werden, wofür schädliche Chemikalien oder viel
       Wasser verbraucht werden. Alternativen könnten eine artenreiche Wiese und
       ein Teich sein, sagte Buschmann. Auch Steingärten schafften mehr Naturnähe
       und fördern die Artenvielfalt.
       
       Der Eigentümerverband „Haus und Grund“ in Niedersachsen kritisiert hingegen
       das Urteil. [5][Dem NDR sagte der Verbandsvorsitzende Reinold Horst], das
       Urteil sei unverhältnismäßig und ein starker Eingriff in die
       Eigentumsrechte. Es sei jedoch ein Einzelfall und kein allgemeingültiges
       Verbot für Schottergärten. „Grundstückseigentümer werden sich zukünftig
       dennoch vermehrt streitigen Auseinandersetzungen stellen müssen“.
       
       Landschaftsplaner Olaf von Drachenfels aus Barsinghausen findet es „sehr
       erfreulich“, dass das Urteil die rechtliche Grundlage dafür bestätigt,
       gegen Schottergärten vorzugehen. Er kenne bisher nur einen Fall in
       Barsinghausen, in dem die Nabu-Ortsgruppe einen Schottergärtner vom
       freiwilligen Rückbau überzeugt hat. „Wir arbeiten am Umweltbewusstsein,
       aber das alleine reicht nicht.“
       
       ## Argumente überzeugen selten
       
       Diejenigen, die solche Gärten wegen des ordentlichen Aussehens oder
       vermeintlich weniger Aufwand anlegten, erreiche man mit Argumenten
       überwiegend nicht, sagt von Drachenfels. „Auch ein Bußgeld schreckt die
       Leute vermutlich nicht ab – ein Rückbau und die damit verbundenen Kosten
       hingegen sehr wohl.“ Denn die liegen leicht im vierstelligen Bereich.
       
       Robuster geht etwa die Landeshauptstadt Hannover gegen Schottergärten vor.
       „Die Stadt hat letztes Jahr ein Konzept erstellt, wie sie Schottergärten
       kontrolliert, die Eigentümer*innen informiert und gegebenenfalls per
       Ordnungsverfügung ahndet“, sagt eine Sprecherin der Stadt. Für die
       Kontrollgänge sind seit dem 4. Oktober zwei Mitarbeiter beschäftigt – ein
       Außendienst-Kontrolleur und eine Verwaltungskraft.
       
       Die zwei Angestellten beschäftigen sich ausschließlich mit Schottergärten.
       Konkrete Zahlen nannte die Stadt nicht. Von den mehr als 200.000
       Grundstücken sei der erste Stadtteil weitgehend kontrolliert worden. Dabei
       seien einige Schottergärten entdeckt worden.
       
       In diesen Fällen, erklärt die Sprecherin, sprächen die
       Mitarbeiter*innen mit den Hauseigentümer*innen, erklärten die
       rechtliche Lage, erörterten Alternativen. Wenn die Eigentümer*innen
       nicht freiwillig zurückbauen, schreibt die Stadt die Verantwortlichen an.
       Wenn das nicht hilft, kommt am Ende eine Ordnungsverfügung, die mit
       Zwangsgeld durchgesetzt werden kann.
       
       (mit Material von epd)
       
       27 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Umweltfrevel-Schottergaerten/!5874639
   DIR [2] /Gegen-Gaerten-des-Grauens/!5706464
   DIR [3] https://niedersachsen.nabu.de/
   DIR [4] /Klima-und-Stadtplanung-der-Zukunft/!5801115
   DIR [5] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Kritik-an-Schottergaerten-Urteil-Eingriff-in-Privateigentum,schottergarten120.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Malek Tellissi
       
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