URI:
       # taz.de -- Bundesverfassungsgericht zu Berlin-Wahl: Chaos aus Karlsruhe
       
       > Die Berliner Wiederholungswahl darf stattfinden – unter Vorbehalt. Aber
       > warum mischt sich Karlsruhe in Länderangelegenheiten ein?
       
   IMG Bild: Erste Runde: Die Vereidigung des neuen Berliner Senats am 21. Dezember 2021
       
       Danke, Karlsruhe. Schon zwei Wochen vor der Wiederholungswahl zum Berliner
       Abgeordnetenhaus erfahren die Berliner Wähler:innen und die Berliner
       Verwaltung, dass die Wahlen tatsächlich stattfinden können. Der Eilantrag
       ging ja auch erst vor sechs Wochen ein.
       
       Wie sehr man sich beeilt hat, zeigt das [1][Bundesverfassungsgericht] schon
       dadurch, dass die Begründung für den Eilbeschluss noch gar nicht fertig ist
       und vermutlich erst noch im Detail beraten werden muss.
       
       Und wie komplex die Aufgabe ist, die man so schnell erledigt hat, sieht man
       schon daran, dass über die Hauptsache noch gar nicht entschieden wurde. Das
       wird dann irgendwann im Lauf des Jahres (oder des nächsten Jahres)
       erfolgen.
       
       So lange steht die [2][Berliner Wiederholungswahl] also unter dem
       Vorbehalt, dass ihre Anordnung verfassungswidrig war und dass vielleicht
       doch die 2021 gewählten Abgeordneten die richtigen Abgeordneten sind.
       
       Vermutlich wird es nicht so weit kommen, sonst hätte Karlsruhe wohl gleich
       die Wiederholungswahl gestoppt. Aber sicher ist derzeit gar nichts, denn
       die Begründung ist ja noch nicht fertig.
       
       Dabei fragt man sich, was das überforderte Bundesverfassungsgericht
       überhaupt mit diesen Landeswahlen zu tun hat. Schließlich betont es immer
       wieder, dass die Länder bei der Staatsorganisation „getrennte
       Verfassungsräume“ sind und abschließende Urteile der
       Landesverfassungsgerichte über Wahlfragen nicht mehr in Karlsruhe überprüft
       werden.
       
       Aber offensichtlich hat das [3][Bundesverfassungsgericht] doch einen Grund
       gefunden, warum es die Entscheidung des Landesverfassungsgerichts gründlich
       prüfen muss/will. So wie Karlsruhe ja auch immer wieder Gründe findet, den
       für EU-Recht zuständigen Europäischen Gerichtshof zu maßregeln, er lege
       das EU-Recht falsch aus.
       
       Der Berliner Fall zeigt ganz klar: Wenn sich das Bundesverfassungsgericht
       auf seine eigenen Zuständigkeiten konzentrieren würde und nicht überall
       mitmischen wollte, gäbe es weniger Chaos in der Welt des Rechts.
       
       31 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Entscheidung-des-Verfassungsgerichts/!5912191
   DIR [2] /Wahlwiederholung-in-Berlin/!5907658
   DIR [3] /Karlsruhe-zu-Berlin-Wahl/!5912020
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Schwerpunkt Wahlen in Berlin
   DIR Berlin
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR GNS
   DIR Franziska Giffey
   DIR Grüne Berlin
   DIR Schwerpunkt Wahlen in Berlin
   DIR Schwerpunkt Wahlen in Berlin
   DIR Schwerpunkt Wahlen in Berlin
   DIR Wahlkampf
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Wahlwiederholung in Berlin: Zeichen einer stabilen Demokratie
       
       In Berlin lief 2021 bei der Wahl einiges schief, jetzt muss sie wiederholt
       werden. Das nervt, kann aber auch als Chance betrachtet werden.
       
   DIR Wahlklage vor Verfassungsgericht Hamburg: Keine Berliner Verhältnisse
       
       Ein FDP-Politiker klagte gegen die Bürgerschaftswahl 2020 und wollte sie
       wiederholen lassen. Doch das Verfassungsgericht hat nichts zu bemängeln.
       
   DIR Karlsruhe zu Berlin-Wahl: Wahl der Qual
       
       Knapp zwei Wochen vor der Berlin-Wahl stand kurz im Raum, dass diese
       abgesagt werden könnte. Das verunsichert Wähler*innen, passt aber leider
       ins Bild.
       
   DIR Entscheidung des Verfassungsgerichts: Berlin hat tatsächlich die Wahl
       
       Die Wiederholung der Berlin-Wahlen kann wie geplant am 12. Februar
       stattfinden, sagt Karlsruhe – während der Wahlkampf längst auf Hochtouren
       läuft.
       
   DIR Die Wahrheit: Nichts Neues im Wahlkampf
       
       Demnächst gibt es eine Wahlwiederholung in Berlin: Die Werbemittel sind
       schon jetzt rechtswidrig.