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       # taz.de -- Wie die Ampel Rot-Grün-Rot ausbremst (2): Immer noch in den Knast
       
       > Die Ampel will die Ersatzstrafen verringern, eine Halbierung ist geplant.
       > Berlin aber strebt die Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung
       > an.
       
   IMG Bild: Schön wäre es: niemand sollte mehr wegen Fahrens ohne Ticket ins Gefängnis müssen
       
       Berlin taz | Es ist eins von Lena Krecks zentralen politischen Anliegen:
       Das [1][System der Ersatzfreiheitsstrafen] müsse überarbeitet werden. Dass
       Menschen, die eine Geldstrafe nicht bezahlen können, dafür im Gefängnis
       landen können, gilt nicht nur der linken Berliner Justizsenatorin als
       unzeitgemäß. Eine entsprechende Bundesratsinitiative unterstützt Berlin
       bereits seit 2019.
       
       Auch die Ampelkoalition im Bund hat sich per Koalitionsvertrag zu einer
       grundlegenden Überarbeitung des Systems der Ersatzfreiheitsstrafen
       verpflichtet. Justizminister Marco Buschmann (FDP) legte im Sommer einen
       Referentenentwurf vor, der eine Halbierung der Haftstrafen vorsieht: für
       zwei Tagessätze nicht bezahlte Geldstrafe wird dann nur noch ein Tag Haft
       fällig. Dieser erste Vorstoß sollte ursprünglich bereits im November im
       Bundestag beschlossen werden.
       
       Doch dann rumorte es in der Ampelkoalition: Bundesinnenministerin Nancy
       Faeser (SPD) befürchtete, dass auch Gewalttäter gegen Frauen von der
       Haftreduzierung profitieren könnten und die Zahlungsbereitschaft bei
       Geldstrafen nachlassen würde.
       
       Aus der Praxis betrachtet eine krude Vorstellung: Es sind hauptsächlich
       alleinstehende Menschen am äußersten Rand der Gesellschaft – oft obdachlos,
       suchtgeschädigt oder psychisch erkrankt – die Ersatzfreiheitsstrafen
       verbüßen. Sie sind selbst zu Alternativen wie „Arbeit statt Strafe“ nicht
       in der Lage. Die wesentlichen Delikte: Beförderungserschleichung, also
       Fahren ohne Ticket und kleinere Diebstähle.
       
       ## Aufs „2 zu 1“-Modell geeinigt
       
       Im Dezember haben sich Faeser und Buschmann dann doch auf das „2 zu
       1“-Modell geeinigt. Für die nächsten Wochen wird ein Beschluss im Bundestag
       erwartet.
       
       Die versprochene grundlegende Überarbeitung des Systems der
       Ersatzfreiheitsstrafen ist das aber noch lange nicht. Schon Krecks
       Vorgänger Dirk Behrendt (Grüne) strebte eine Entkriminalisierung wenigstens
       der Beförderungserschleichung an. Niemand sollte mehr wegen Fahrens ohne
       Ticket ins Gefängnis müssen.
       
       Neben Berlin stehen auch andere Bundesländer – wie etwa Bremen – hinter der
       Entkriminalisierung der Beförderungserschleichung. Zuletzt hatten sich auch
       unionsgeführte Länder aufgeschlossen gezeigt.
       
       Auch Bundesjustizminister Buschmann hatte eine grundsätzliche Überarbeitung
       des Systems der Ersatzfreiheitsstrafen für Anfang 2023 in Aussicht
       gestellt. Dass nun schon die Halbierung der Haftstrafen einige
       Überzeugungsarbeit innerhalb der Koalition gekostet hat, macht das Vorhaben
       nicht eben wahrscheinlicher. Eine Terminierung vonseiten des Ministeriums
       gibt es jedenfalls bislang nicht.
       
       16 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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