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       # taz.de -- Urteil zur Parteienfinanzierung: Schlecht begründeter Geldsegen
       
       > Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung der Parteienfinanzierung
       > von 2018 gekippt. Das Manöver der Großen Koalition ist damit gescheitert.
       
   IMG Bild: Karlsruhe hat gesprochen: Die Anhebung der staatlichen Parteienfinanzierung war verfassungswidrig
       
       Karlsruhe taz | Die Erhöhung der Parteienfinanzierung im Jahr 2018 war
       verfassungswidrig und ist damit nichtig. Das hat das
       Bundesverfassungsgericht entschieden. [1][Geklagt hatten FDP, die Grünen
       und die Linke]. Beanstandet wurde aber nicht die Erhöhung an sich, sondern
       nur die mangelhafte Begründung.
       
       Im Juli 2018 beschloss die damalige Koalition aus CDU/CSU und SPD binnen
       zehn Tagen (während der Fußball-WM in Russland) eine Erhöhung der
       Parteienfinanzierung. Statt 165 Millionen Euro bekamen alle Parteien
       zusammen seitdem 190 Millionen Euro pro Jahr. Die Erhöhung um 15 Prozent
       wurde mit zusätzlichen Kosten für Digitalisierung und mehr Partizipation
       begründet.
       
       Dagegen klagten 216 Bundestagsabgeordnete von FDP, Grünen und Linken. Die
       Gründe für die Erhöhung der Parteienfinanzierung seien vorgeschoben, hieß
       es damals. Hauptgrund sei vielmehr gewesen, der SPD mehr Geld zu
       verschaffen, weil diese nach ihren damals schlechten Wahlergebnissen sonst
       hätte massiv sparen müssen.
       
       Die Klage hatte nun zumindest [2][im Ergebnis Erfolg]. Der Zweite Senat des
       Bundesverfassungsgerichts erklärte die Änderung des Parteiengesetzes von
       2018 für verfassungswidrig. Sie verletze das Prinzip der „Staatsfreiheit
       der Parteien“. Dieses Prinzip stammt aus einem Karlsruher Grundsatzurteil
       von 1992, das die Richter:innen jetzt als Maßstab bestätigten.
       
       ## Parteien sollen in der Bevölkerung verankert bleiben
       
       Danach darf es nur eine staatliche „Teilfinanzierung“ der Parteien geben.
       So dürfen die Parteien vom Staat nicht mehr Zuschüsse erhalten, als sie
       über Mitgliedsbeiträge und Spenden aus der Gesellschaft erhalten. Diese
       „relative Obergrenze“ soll sicherstellen, dass die Parteien in der
       Bevölkerung verankert bleiben.
       
       Dazu kommt, so die Karlsruher Vorgabe von 1992, eine „absolute Obergrenze“
       der Parteienfinanzierung. Alle Parteien sollen gemeinsam nur eine bestimmte
       Maximalsumme erhalten, die normalerweise nur entsprechend der Inflation
       erhöht werden darf. Eine besondere Erhöhung der absoluten Obergrenze ist
       nur dann zulässig, wenn sich die Rahmenbedingungen „einschneidend“ ändern.
       Mit dieser absoluten Obergrenze soll verhindert werden, dass sich die
       Parteien nach Belieben aus der Staatskasse bedienen können.
       
       Das Bundesverfassungsgericht akzeptierte nun „dem Grunde nach“, dass die
       Digitalisierung tatsächlich einschneidende Änderungen mit sich bringt. Das
       Aufkommen sozialer Medien erfordere, dass die Parteien ihre
       Öffentlichkeitsarbeit auf immer mehr Kanäle ausweiten. Die Plattformen im
       Internet – von Facebook bis Tiktok – ersetzen die klassischen Medien aber
       nicht, sondern schaffen tatsächlich zusätzlichen Aufwand.
       
       Auch das gesteigerte Bedürfnis der Parteimitglieder nach Mitwirkung
       akzeptierten die Richter:innen als Grund für eine Anhebung der
       Obergrenze. Parteivorsitzende werden immer öfter per Urwahl gewählt,
       Parteitage können auch digital verfolgt werden. Das alles ist teuer.
       
       ## Bundestagsverwaltung kann Zuschüsse zurückfordern
       
       Bemängelt haben die Richter:innen vor allem, dass Union und SPD sich
       2018 auf Schlagworte beschränkten, statt den unerlässlichen Mehrbedarf
       zumindest in der Größenordnung zu beziffern. Außerdem wurden Einspareffekte
       nicht ausreichend thematisiert. Immerhin ersetzen kostenlose E-Mails immer
       häufiger teure Briefe.
       
       Die Bundestagsverwaltung kann nun die erhöhten Parteizuschüsse der letzten
       Jahre zurückfordern. Und der Bundestag muss überlegen, ob er einen neuen
       Anlauf unternimmt, die absolute Obergrenze der Parteifinanzierung
       anzuheben, diesmal mit ausführlicher und durchgerechneter Begründung. Eine
       klare Tendenz gibt es noch nicht. Die Parteien wollen zunächst das Urteil
       prüfen und dann Gespräche führen.
       
       24 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Erhoehung-der-Parteienfinanzierung/!5804530
   DIR [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-009.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
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