URI:
       # taz.de -- Rechte unterwandern Wahl der Schöffen: Niedersachsen will Bewerber prüfen
       
       > Rechtsextreme Gruppen versuchen, ihre Leute als Schöffen wählen zu
       > lassen. Niedersachsens Justizministerin will diese Kandidaten
       > aussortieren.
       
   IMG Bild: Justitia sucht immer wieder Schöffen: Skulptur im Raum eines Duisburger Richters
       
       Hamburg taz | Angesichts der bevorstehenden Schöffen-Wahlen will
       Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD) von den Bewerbern
       das Einverständnis einholen, sich vom Verfassungsschutz überprüfen zu
       lassen. Damit sollen Verfassungsfeinde von dem Ehrenamt abgeschreckt
       werden.
       
       Nach fünf Jahren [1][stehen bundesweit wieder die Schöffenwahlen an];
       allein in Hamburg werden knapp 10.000 Laienrichter gesucht. Doch nicht alle
       Bürger sind in diesem Amt erwünscht – auf dem Boden des Grundgesetzes
       sollten sie schon stehen. Verfassungstreue wird bei Schöffen bislang aber
       kaum geprüft. Umso dringlicher ist die Frage, wie bei dieser Wahl
       verhindert werden kann, dass Verfassungsfeinde als Schöffen Recht sprechen.
       
       Für Nichtjuristen gibt es kein Amt, das einen direkteren Einfluss auf
       gerichtliche Urteile erlaubt als das richterliche Ehrenamt. Kein Wunder,
       dass rechte Gruppen ihre Anhänger in den sozialen Netzwerken – mit Posts
       wie „Bitte, Schöffen auf’s Bein“ [2][aufrufen, sich als Laienrichter] zu
       bewerben. Die Folge zeigte sich jüngst wieder in einem Prozess gegen
       mutmaßliche Schleuser im Landgericht Erfurt, in dem eine Schöffin
       mitentschied, die rechte Demonstrationen organisiert und ein NPD-Treffen
       besucht hatte: Rechte sprechen Recht.
       
       Denn Schöffen – Normalbürger, die keinerlei juristische Vorbildung
       mitbringen – sitzen in Gerichtsverhandlungen neben dem Richter, urteilen
       gemeinsam über den Tathergang, die Schuldfrage und bestimmen eine Strafe
       für den Angeklagten. Weil alle Stimmen gleich viel zählen, können die
       Laienrichter die Juristen überstimmen.
       
       Zwar müssen die Bewerber auf das Ehrenamt versichern, dass sie in den
       letzten zehn Jahren nicht zu einer Freiheitsstrafe oder auf Bewährung
       verurteilt worden sind und nicht bei der Stasi tätig waren. „Im Hinblick
       auf ihre Verfassungstreue werden die Bewerber aber nicht überprüft“,
       bestätigt Carsten Wagner, Pressesprecher des niedersächsischen
       Justizministeriums.
       
       Die Schöffen werden vor ihrer ersten Gerichtsverhandlung mit dem Schwur
       vereidigt, „die Pflichten eines ehrenamtlichen Richters getreu dem
       [3][Grundgesetz] für die Bundesrepublik Deutschland, getreu der Verfassung
       des jeweiligen Bundeslandes und getreu dem Gesetz zu erfüllen“. Doch der
       niedersächsischen Justizministerin Kathrin Wahlmann reicht das nicht. Sie
       forderte im Gespräch mit der Deutschen Presse Agentur: „Die Bewerberinnen
       und Bewerber sollen künftig dazu aufgefordert werden, sich zur
       freiheitlich-demokratischen Grundordnung zu bekennen.“
       
       Dieses Bekenntnis soll allerdings nicht weiter geprüft werden. Vielmehr
       sollten die Bewerber gefragt werden, ob sie sich mit einer eventuellen
       Prüfung durch den Verfassungsschutz – auch während ihrer Amtszeit als
       Schöffe – einverstanden erklärten. Damit verfolge „die Ministerin die
       Absicht, Feinde der Verfassung abzuschrecken, das Vertrauen in dieses so
       wichtige Ehrenamt zu erhöhen und im Bedarfsfall (!) die Überprüfung durch
       den Verfassungsschutz einfach und schnell durchführen lassen zu können“,
       sagt ihr Sprecher Wagner.
       
       Die justizpolitische Sprecherin der Grünen in Niedersachsen, Evrim Camuz,
       ordnet diese Drohung als wirksam ein, zeigt aber Bedenken, dass dadurch
       nicht nur Extremisten vor einer Bewerbung als Schöffe zurückschrecken
       könnten, sondern im Zweifel auch andere – verfassungstreue – Personen.
       Kritik kommt auch von den Linken in Niedersachsen: Sie halten den
       „intransparent arbeitenden“ Verfassungsschutz für ungeeignet, Schöffen zu
       überprüfen und nehmen die Justiz sowie die Politik in die Verantwortung.
       
       In Hamburg hält die Justizbehörde an dem herkömmlichen Auswahlverfahren
       fest, steht damit aber genauso in der Kritik. In der Theorie wählen die
       Bezirksversammlungen die Schöffen-Kandidaten, die dann wiederum von
       Richterwahlausschüssen an den Amtsgerichten ausgewählt und zu Laienrichtern
       ernannt werden. Praktisch beschränke sich das Aufstellen der Kandidaten
       häufig aber nur „auf das Abnicken von Namenslisten“, sagt Deniz Celik,
       innenpolitischer Sprecher der Linksfraktion in Hamburg.
       
       Bei der Wahl durch die Berufsrichter sieht Andrea Lucas, Sprecherin des
       hamburgischen [4][Landesverbandes der Neuen Richtervereinigung], noch ein
       ganz anderes Problem: „Häufig wählen jene Richter die Schöffen, die dann am
       Ende in der Verhandlung neben ihnen Platz nehmen“, warnt sie. Die Wahl ist
       höchst parteiisch.“
       
       Bestrebungen, das Auswahlverfahren zu reformieren, gibt es weder in Hamburg
       oder Niedersachsen noch auf Bundesebene. Erst kürzlich stellte
       Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) einen Gesetzesentwurf vor, der
       an dem ohnehin obligatorischen Eid ansetzt: „Ehrenamtliche Richterinnen und
       Richter müssen die Gewähr dafür bieten, jederzeit für unsere freiheitliche
       demokratische Grundordnung einzutreten.“ Bis diese Änderung des
       Richtergesetzes verabschiedet ist, sprechen schon wieder neue Schöffen
       Recht.
       
       25 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Schoeffinnenwahl-2023/!5867992
   DIR [2] /Keine-Nazis-als-Schoeffen-bei-Gericht/!5840275
   DIR [3] /Schwerpunkt-Grundgesetz/!t5021680
   DIR [4] https://www.neuerichter.de/lv/hamb
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Lea Scholz
       
       ## TAGS
       
   DIR Rechtsextremismus
   DIR Niedersachsen
   DIR Justiz
   DIR Gericht
   DIR Hamburg
   DIR Bestechung
   DIR Schwerpunkt Neonazis
   DIR Europäischer Gerichtshof
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Bestechlicher Schöffe: „Eine gute Gelegenheit“
       
       Ein Schöffe wollte einen Freispruch gegen Geld verkaufen. Nun hat ihn das
       Hamburger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
       
   DIR Keine Nazis als Schöffen bei Gericht: Justizminister will Gesetz ändern
       
       AfD und NPD rufen Anhänger:innen zur Mitarbeit in der Justiz auf. Der
       Justizminister will das durch Regeln zur Verfassungstreue verhindern.
       
   DIR Architektur von Gerichtsgebäuden: Die Behausung von Riesen
       
       Dass wir Urteile akzeptieren, hängt auch mit der Architektur der Gerichte
       zusammen. Eine ästhetische Betrachtung des EuGH.