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       # taz.de -- Urteil zur Parteienfinanzierung: Ein teurer Sieg
       
       > Die Parteien müssen nach einem Gerichtsurteil viel Geld zurückzahlen. Ein
       > uneigennütziger, weil teurer Sieg der Opposition.
       
   IMG Bild: Grüne, FDP und Linke haben die Klage gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung eingereicht
       
       Die [1][Erhöhung der Parteienfinanzierung] von 2018 verstieß gegen das
       Grundgesetz, weil sie unzureichend begründet war. Dieses Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts haben Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken
       erreicht. Die Kläger:innen haben damit einen ziemlich uneigennützigen
       Erfolg erzielt. Zwar können sie das Urteil politisch nutzen und der
       [2][damaligen Großen Koalition] eine Selbstbedienungsmentalität
       unterstellen. Allerdings profitierten von der [3][Erhöhung der
       Staatszuschüsse] ja alle Parteien gleichermaßen, also auch FDP, Grüne und
       Linke. Und nun müssen auch alle Parteien gleichermaßen zurückzahlen. Ein
       teurer Sieg also, der aber zeigt, dass Oppositionskontrolle funktioniert.
       
       Die Bundestagsverwaltung kann jetzt rund 100 Millionen Euro von den
       Parteien zurückfordern und sollte dies auch tun. Denn für Vertrauensschutz
       ist hier kein Raum. Dass die Erhöhung der Staatszuschüsse wacklig ist, war
       nach Erhebung der Klage allgemein bekannt. Alle großen Parteien haben auch
       darauf verzichtet, die zusätzlichen Gelder auszugeben und diese stattdessen
       zurückgelegt. Dementsprechend trifft sie die kommende
       Millionen-Rückforderung auch nicht existenziell.
       
       Eine andere Frage ist, wie das Parlament selbst mit dem Urteil umgehen
       sollte. Immerhin haben die Richter:innen Mehrbedarf für Urwahlen und
       Aktivitäten in sozialen Netzwerken grundsätzlich anerkannt. Es ist daher
       nicht anrüchig, wenn die Fraktionen für die Zukunft einen neuen, besser
       begründeten Anlauf unternehmen.
       
       Theoretisch könnte die Begründung für die erhöhten Staatszuschüsse sogar
       rückwirkend nachgebessert werden. Doch das wäre bedenklich. Denn politische
       Kommunikation, die in den letzten vier Jahren aus Geldmangel unterblieb,
       kann ja nicht einfach nachgeholt werden.
       
       Sieger ist am Ende wieder einmal das Bundesverfassungsgericht. Es hat sich
       als Wächter profiliert, ohne den Parteien ernsthaft zu schaden. Die Politik
       muss mal wieder eine Ehrenrunde drehen, bekommt mit etwas Verspätung aber
       doch, was sie vermeintlich braucht.
       
       24 Jan 2023
       
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