# taz.de -- Urteil zur Parteienfinanzierung: Ein teurer Sieg
> Die Parteien müssen nach einem Gerichtsurteil viel Geld zurückzahlen. Ein
> uneigennütziger, weil teurer Sieg der Opposition.
IMG Bild: Grüne, FDP und Linke haben die Klage gegen die Erhöhung der Parteienfinanzierung eingereicht
Die [1][Erhöhung der Parteienfinanzierung] von 2018 verstieß gegen das
Grundgesetz, weil sie unzureichend begründet war. Dieses Urteil des
Bundesverfassungsgerichts haben Abgeordnete von FDP, Grünen und Linken
erreicht. Die Kläger:innen haben damit einen ziemlich uneigennützigen
Erfolg erzielt. Zwar können sie das Urteil politisch nutzen und der
[2][damaligen Großen Koalition] eine Selbstbedienungsmentalität
unterstellen. Allerdings profitierten von der [3][Erhöhung der
Staatszuschüsse] ja alle Parteien gleichermaßen, also auch FDP, Grüne und
Linke. Und nun müssen auch alle Parteien gleichermaßen zurückzahlen. Ein
teurer Sieg also, der aber zeigt, dass Oppositionskontrolle funktioniert.
Die Bundestagsverwaltung kann jetzt rund 100 Millionen Euro von den
Parteien zurückfordern und sollte dies auch tun. Denn für Vertrauensschutz
ist hier kein Raum. Dass die Erhöhung der Staatszuschüsse wacklig ist, war
nach Erhebung der Klage allgemein bekannt. Alle großen Parteien haben auch
darauf verzichtet, die zusätzlichen Gelder auszugeben und diese stattdessen
zurückgelegt. Dementsprechend trifft sie die kommende
Millionen-Rückforderung auch nicht existenziell.
Eine andere Frage ist, wie das Parlament selbst mit dem Urteil umgehen
sollte. Immerhin haben die Richter:innen Mehrbedarf für Urwahlen und
Aktivitäten in sozialen Netzwerken grundsätzlich anerkannt. Es ist daher
nicht anrüchig, wenn die Fraktionen für die Zukunft einen neuen, besser
begründeten Anlauf unternehmen.
Theoretisch könnte die Begründung für die erhöhten Staatszuschüsse sogar
rückwirkend nachgebessert werden. Doch das wäre bedenklich. Denn politische
Kommunikation, die in den letzten vier Jahren aus Geldmangel unterblieb,
kann ja nicht einfach nachgeholt werden.
Sieger ist am Ende wieder einmal das Bundesverfassungsgericht. Es hat sich
als Wächter profiliert, ohne den Parteien ernsthaft zu schaden. Die Politik
muss mal wieder eine Ehrenrunde drehen, bekommt mit etwas Verspätung aber
doch, was sie vermeintlich braucht.
24 Jan 2023
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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