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       # taz.de -- Deutscher Völkermord in Namibia: Versöhnungsabkommen vor Gericht
       
       > Nachfahren der Opfer des Völkermords in Deutsch-Südwestafrika verklagen
       > Namibia. Das Abkommen mit Deutschland sei völkerrechtswidrig.
       
   IMG Bild: Soll keine Ansprüche an Deutschland stellen: Angehörige der Herero in Namibia
       
       Berlin taz | Die Aufarbeitung des deutschen kolonialen Völkermordes an den
       Herero und Nama im heutigen Namibia landet vor Gericht. Die Nachfahren der
       Opfer des Völkermordes haben beim High Court in der Hauptstadt Windhoek
       Klage gegen das „[1][Versöhnungsabkommen]“ eingereicht, das die
       Regierungen Deutschlands und Namibias 2021 miteinander geschlossen hatten.
       
       Im einstigen Deutsch-Südwestafrika hatten deutsche Kolonialtruppen zwischen
       1904 und 1908 geschätzt 100.000 Herero und Nama direkt getötet oder sie dem
       Hungertod überlassen, als Rache für einen antikolonialen Aufstand. Aus
       Sicht vieler Forscher erfüllt diese kollektive Tötung der beiden
       Volksgruppen aufgrund ihres planmäßigen Charakters den Tatbestand des
       Völkermords.
       
       Nachdem 2004 erstmals ein deutsches Regierungsmitglied in Namibia um
       „Vergebung“ bat – die damalige Bundesentwicklungsministerin [2][Heidemarie
       Wiedzorek-Zeul (SPD)] –, einigten sich die Regierungen in Berlin und
       Windhoek 2021 nach sechs Jahren Gesprächen auf die Formulierung, die
       „Geschehnisse“ seien „aus heutiger Sicht“ als Völkermord zu bewerten.
       
       Eine juristische Anerkennung, dass der deutsche Staat damals einen
       Völkermord beging, lehnt die Bundesregierung bis heute aus Angst vor
       möglichen Rechtsfolgen ab. Eine solche ist auch in der Vereinbarung von
       2021, die keine Reparationen für die Opfer vorsieht, nicht enthalten.
       
       Deutschland anerkennt darin lediglich seine „moralische Verantwortung für
       die Kolonisierung Namibias und für die historischen Entwicklungen, die zu
       den beschriebenen Völkermordumständen führten“. Auch sieht es „eine
       moralische, historische und politische Verpflichtung, eine Entschuldigung
       für diesen Völkermord zu unterbreiten und danach die nötigen Mittel für
       Versöhnung und Wiederaufbau bereitzustellen“.
       
       ## Viele erfolglose Versuche, das Abkommen neu aufzurollen
       
       Genannt werden zwei Beträge von zusammen 1,1 Milliarden Euro
       Entwicklungshilfe über 30 Jahre. Das sei final, führt Paragraf 20 der
       Erklärung aus: „Beide Regierungen teilen das Verständnis, dass die
       genannten Summen alle finanziellen Aspekte der mit der in dieser
       Gemeinsamen Erklärung behandelten Themen der Vergangenheit abschließend
       regeln.“
       
       Das stieß in Namibia auf Befremden. In den USA hatten Herero-Vertreter
       zuvor Deutschland vergeblich auf Reparationen von vier Milliarden Euro
       verklagt. In Namibia wird die Forderung nach Wiedergutmachung mit der nach
       einer umfassenden Landreform verknüpft. Vor allem aber vermissen Vertreter
       der Opfergruppen, also die traditionellen Autoritäten der heutigen Herero
       und Nama, ihre förmliche Beteiligung.
       
       Eine parlamentarische Ratifizierung der „Gemeinsamen Erklärung“ gab es
       weder in Berlin noch in Windhoek. Die deutsche Regierung hielt das nicht
       für notwendig, Namibias Regierung stieß auf so heftigen Widerstand im
       Parlament, dass am 2. Dezember 2021 der Parlamentspräsident lediglich die
       Zurkenntnisnahme der Erklärung verkündete. Eine Abstimmung für oder gegen
       die Erklärung gab es nicht.
       
       Die Klage vor dem High Court folgt nun auf vergebliche Versuche, das Thema
       neu aufzurollen und Zusatzvereinbarungen zu erreichen. Dies lehnte Namibias
       Regierung ab und Deutschland blieb bei seiner Linie, nicht unter Umgehung
       der Regierung mit namibischen Opfervertretern zu verhandeln.
       
       Eingereicht hat die Klage der ehemalige namibische Vizeminister für
       Landreform, [3][Bernadus Swartbooi], der 2016 aus der regierenden Swapo
       (South West African People’s Organisation) austrat und eine „Bewegung der
       Landlosen“ gründete. Diese tritt ebenfalls als Kläger auf, zusammen mit elf
       „traditionellen Autoritäten“. Verklagt werden alle Spitzenvertreter des
       namibischen Staats.
       
       Kern der Klage ist die mangelnde Beteiligung des Parlaments. Die Einigung
       sei nicht einfach eine Regierungserklärung, sondern aufgrund bindender
       Formulierungen wie Paragraf 20 ein zwischenstaatlicher Vertrag. Dieser
       beschränke in unzulässiger Weise die Möglichkeiten der Namibier,
       Wiedergutmachung zu erlangen. Durch den Ausschluss der Opfer habe Namibias
       Regierung außerdem Selbstverpflichtungen gebrochen. Insgesamt sei die
       Gemeinsame Erklärung verfassungs- und völkerrechtswidrig.
       
       23 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.dngev.de/images/stories/Startseite/joint-declaration_2021-05.pdf
   DIR [2] http://www.ag-friedensforschung.de/regionen/Namibia/100-jahre.html
   DIR [3] /Proteste-in-Namibia/!5798163
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dominic Johnson
       
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