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       # taz.de -- Justiz und Klimaproteste: Eine Blockade und zwei Urteile
       
       > Für die gleiche Aktion gibt es am Amtsgericht Freiburg einen Freispruch
       > und eine Geldstrafe. Wieso, erklären die Richter:innen in ihren
       > Urteilen.
       
   IMG Bild: Klimaaktivisten bei einer Blockade in Freiburg
       
       Freiburg taz | Dass die Strafbarkeit von [1][Sitzblockaden der Letzten
       Generation] von der Justiz nicht einheitlich gesehen wird, zeigen zwei
       Urteile, die das Amtsgericht Freiburg veröffentlicht hat. Für die gleiche
       Blockade bekam ein Teilnehmer einen Freispruch, ein anderer Teilnehmer eine
       Geldstrafe.
       
       Es war eine der ersten Blockaden in Freiburg. Am 7. Februar setzten sich
       morgens im Berufsverkehr 13 Aktivist:innen auf eine Brücke und
       blockierten den Verkehr über eine Stunde lang.
       
       Mehr als ein halbes Jahr später gab es am Amtsgericht Freiburg die ersten
       Gerichtsverhandlungen. Am 21. November wurde ein heute 31-jähriger
       NGO-Mitarbeiter [2][freigesprochen]. Das Urteil sorgte bundesweit für
       Aufsehen. Nur einen Tag später bekam ein 29-jähriger Lehramtsstudent eine
       Geldstrafe wegen Nötigung in Höhe von 40 Tagessätzen à 10 Euro aufgebrummt.
       Grund für die Divergenz: Es urteilten zwei unterschiedliche
       Richter:innen mit [3][unterschiedlichen Rechtsansichten]. Jetzt wurden
       die Begründungen veröffentlicht.
       
       Entscheidende Frage bei der Nötigung ist die „Verwerflichkeit“. Dabei kommt
       es auf das Verhältnis von Zweck und Mittel an. Bei Blockaden lautet die
       Frage: Ist die Versammlungsfreiheit höher zu bewerten als die
       Fortbewegungsfreiheit der Autofahrer:innen? Als Zweck der Blockade wird
       dabei aber nicht der Klimaschutz gesehen, sondern ganz abstrakt das
       „kommunikative Anliegen“, denn die politischen Fernziele einer Versammlung
       dürfen bei der Bewertung keine Rolle spielen. Das ist klare Vorgabe des
       Bundesverfassungsgerichts, das die Versammlungsfreiheit vor allem als Recht
       unbeliebter Minderheiten sieht.
       
       ## Behinderung und Versammlungszweck
       
       Bewertet wird stattdessen, ob der Versammlungszweck und die ausgelöste
       Behinderung in einem stimmigen Verhältnis stehen. Und hier unterschieden
       sich die beiden Urteile fundamental. So wurde der Freispruch damit
       begründet, dass Autofahrer „maßgeblich für den CO2-Ausstoß verantwortlich
       und damit Teil der Klimaproblematik“ seien. Die Blockade sei daher „nicht
       verwerflich“, so die Begründung des Freispruchs.
       
       Das zweite Urteil hielt diese Verknüpfung dagegen nicht für ausreichend. Es
       sei nur eine „zufällige Auswahl“ von Autofahrern blockiert worden „ohne
       Ansehung des genutzten Fahrzeugs und seines jeweiligen Emissionsausstoßes“.
       Letztlich gehe es um die Behinderung der Autofahrer „um der Behinderung
       selbst willen“. Diese „Instrumentalisierung“ der Autofahrer sei
       „verwerflich“, so die Begründung der Verurteilung.
       
       Der freisprechende Richter sagte schon im Gerichtssaal, es sei ihm bewusst,
       dass er hier eine Minderheitsmeinung vertrete. Auch die Staatsanwaltschaft
       hatte sofort angekündigt, dass sie Rechtsmittel einlegen werde. Beide
       Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
       
       6 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
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