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       # taz.de -- Opposition in Belarus: Plötzlich staatenlos
       
       > Ein geändertes Gesetz sieht den Entzug der belarussischen
       > Staatsbürgerschaft wegen „Extremismus“ vor. Damit rächt sich das Regime
       > an Kritiker*innen.
       
   IMG Bild: Übt weiter massiven Druck auf die Menschen in seinem Land aus: Präsident Alexander Lukaschenko
       
       Berlin taz | Zahlreichen regimekritischen Belaruss*innen könnte
       demnächst [1][der Entzug ihrer Staatsbürgerschaft] drohen. Am Donnerstag
       unterschrieb Staatschef Alexander Lukaschenko ein entsprechend geändertes
       Gesetz, das im vergangenen September dem Parlament vorgelegt worden war.
       
       Betroffen von der Regelung sind Personen, die offiziell als
       „Extremist*innen“ geführt werden und bereits wegen folgender Straftaten
       verurteilt worden sind: Volksverhetzung, Terrorakte, Teilnahme an Aufruhr,
       Propaganda, Demonstrationen sowie der Herstellung oder Verbreitung von
       NS-Symbolen. Das neue Gesetz bezieht sich auf alle Belaruss*innen, die die
       belarussische Staatsbürgerschaft qua Geburt erworben haben – unabhängig
       davon, ob sie derzeit in Belarus oder im Ausland leben.
       
       Schon jetzt laufen zahlreiche Verfahren gegen Belaruss*innen wegen
       „Extremismus“, die aus Belarus geflohen sind. Dazu gehören auch Aljaksandra
       Herassimenja, zweifache Silbermedaillengewinnerin bei den Olympischen
       Sommerspielen 2012 sowie der Direktor des „belarussischen
       Sport-Solidaritätsfonds“ Alexander Opejkin.
       
       Am 26. Dezember 2022 waren sie wegen Aktionen gegen die nationale
       Sicherheit zu zwölf Jahren Straflager verurteilt worden. Beide hatte
       Lukaschenko mehrmals öffentlich kritisiert und unter anderem die Verhängung
       von Sanktionen gegen Belarus durch das Internationale Olympische Komitee
       gefordert.
       
       ## Zur Fahndung ausgeschrieben
       
       Im Oktober 2020 war bekannt geworden, dass Herassimenja nach Litauen
       ausgereist war, auch Opejkin hat Belarus verlassen. Im April 2021 waren sie
       zur Fahndung ausgeschrieben worden, am 29.September wurde ein
       Sonderverfahren eröffnet.
       
       Laut Pawel Sapelko, Anwalt des belarussischen Menschenrechtszentrums Wjasna
       (Frühling), sehe die belarussische Verfassung den Entzug der
       Staatsbürgerschaft nicht vor. Dennoch eröffne das Gesetz Wege, damit die
       belarussischen Behörden den Pass eines Bürgers für ungültig erklären
       könnten.
       
       Zudem sei ein entsprechendes Dekret von Lukaschenko vor Gericht nicht mehr
       anfechtbar. Für die Betroffenen entstünden zahlreiche Probleme. Sie könnten
       die konsultarischen Dienste ihres Landes nicht mehr in Anspruch nehmen und
       verlören die Verbindung zu ihren Staat.
       
       Doch es gehe um mehr. „Für die meisten, die an den Protesten nach der
       Präsidentenwahl 2020 teilgenommen haben, ist Belarus kein leeres Wort. Die
       belarussische Staatsbürgerschaft ist nicht die Staatsbürgerschaft des
       Staates, in dem Lukaschenko Präsident ist. Sie ist Zeugnis für die
       Zugehörigkeit zu einem unabhängigen Staat“, zitiert das russischsprachige
       Webportal Nastojaschee Wremja den Juristen.
       
       In Belarus stehen ab Montag dem 9. Januar fünf Mitarbeiterinnen des
       unabhängigen Nachrichtenportals [2][Tut.by] vor Gericht. Wie Wjasna
       mitteilte, wird ihnen unter anderem Steuerhinterziehung und Aufstachelung
       zum Hass vorgeworfen. Der Prozess findet unter Ausschluss der
       Öffentlichkeit vor einem Gericht in der Hauptstadt Minsk statt. Am Dienstag
       den 17. Januar steht die Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja in
       Abwesenheit vor Gericht. Der im Exil lebenden Politikerin werden
       Hochverrat, Verschwörung zum Sturz der Regierung und Bildung einer
       extremistischen Organisation vorgeworfenen.
       
       ## Bis zu 25 Jahren Haft
       
       Zu den Staatenlosen in spe könnte bald auch Andrei Strischak gehören. Er
       ist Begründer der Stiftung BYSOL, die repressierten Belaruss*innen
       hilft und er schickt humanitäre Hilfsgüter in die Ukraine. 2020 hat
       Strischak Belarus verlassen. Dort sind gegen ihn mehrere Verfahren
       anhängig, bei Verurteilung drohen ihm bis zu 25 Jahre Haft.
       
       Dass die Minsker Führung jetzt auch noch zum dem Mittel des Entzuges der
       Staatsbürgerschaft greife, spreche für sich. In Belarus habe es seit 1996
       wahrscheinlich keinen solchen massiven Widerstand gegen das Regime gegeben.
       „Und alle wissen nur zu gut, dass dies ein Zustand des unterdrückten
       Protests ist. Die Menschen haben sich in ihre „kleine Mongolei“ zurück
       gezogen. Dort sitzen sie und warten auf den richtigen Moment. Lukaschenko
       versteht das genau, daher übt er weiterhin Druck auf Menschen in der
       Emigration und die internen Kräfte aus“, so Strischak gegenüber
       Nastojaschee Wremja.
       
       Wie viele Belaruss*innen seit den Protesten von 2020 gegen die
       gefälschte Präsidentenwahl ihr Land verlassen haben, weiß niemand. Einige
       Schätzungen gehen von hundertausenden Personen aus. Obwohl die Proteste
       weitgehend verstummt sind, geht der Terror des Regimes gegen die eigene
       Zivilbevölkerung weiter.
       
       Auch Belaruss*innen, die gegen den russischen Krieg gegen die Ukraine sind,
       werden mit drakonischen Strafen belegt. Einigen [3][sogenannten
       Eisenbahnpartisanen] (sie verüben Sabotageakte auf die Infrastruktur, um
       russischen Truppen die Nachschubwege abzuschneiden) droht sogar die
       Todesstrafe. Die Menschenrechtsorganisation Wjasna führt derzeit 1.441
       Menschen als politische Gefangene (Stand: 9. Januar 2023).
       
       6 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Politische-Repressionen-in-Belarus/!5880735
   DIR [2] https://savetutby.info/
   DIR [3] /Schienenpartisanen-in-Belarus/!5851556
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Barbara Oertel
       
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