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       # taz.de -- Journalismus im Exil: Andersdenkende in Gefahr
       
       > In Afghanistan gehen die Taliban juristisch gegen Exilmedien vor.
       > Verbliebene Mitarbeiter:innen werden vorgeladen, ihnen drohen
       > Repressionen.
       
   IMG Bild: Ein Jahr nach ihrer erneuten Machtübernahme: Taliban am Nationalfeiertag im August 2022
       
       „11.000 Menschen auf Ausreise-Sperrliste der Taliban.“ „Teenager
       festgenommen, weil sie ohne Rechtsvormund zusammenlebten.“ Das sind
       Schlagzeilen, [1][unter denen afghanische Exilmedien] kontinuierlich über
       die Lage im immer weniger zugänglichen Afghanistan unter Taliban-Herrschaft
       berichten. Nur wenige westliche Medien haben dort noch Korrespondent:innen.
       Dem islamistischen Regime ist solch eine Berichterstattung ein Dorn im
       Auge, auch wenn sich die einzelnen Berichte meist nicht unabhängig
       überprüfen lassen.
       
       Nun haben die Taliban ein Verfahren eingeleitet, um zehn solcher Medien die
       Lizenz zu entziehen. Das gab Abdul Hak Hammad, Chef der
       Medienaufsichtskommission ihres Informationsministeriums, Anfang Januar in
       den Staatsmedien bekannt. Namen nannte er nicht, er sagte nur, dass es sich
       gegen Medien richte, deren „Besitzer und Chefs aus dem Land geflohen sind“,
       aus dem Exil „gegen die Interessen der Staatsordnung und des Volkes
       arbeiten“ und „Propaganda“ betrieben. Konkrete Anschuldigungen wurden nicht
       bekannt.
       
       Da Vertreter:innen der betroffenen Medien, die sich noch im Land
       aufhalten, Vorladungen erhielten, ist inzwischen aber klar, um wen es sich
       handelt: drei ehemals führende, auch gegenüber der früheren Regierung
       kritische Zeitungen, Hascht-e Sobh (8 Uhr morgens), Etelaat-e Rus
       (Nachrichten des Tages) und Kabul Sobh (Kabuler Morgen) sowie kleinere
       Nachrichtenagenturen und Webportale. Alle arbeiten vom Ausland online
       weiter, verfügen aber über Mitarbeiter:innen und Netzwerke von
       Informant:innen in Afghanistan.
       
       Zarif Karimi, der den Mediendachverband Nai (Die Rohrfeder) in Kabul
       leitet, sagte der taz, dass die Taliban versucht hatten, den Prozess im
       Alleingang durchzuziehen, nachdem Vertreter:innen der zehn Medien sich
       weigerten, vor Gericht zu erscheinen. Das Urteil sollte schon am vorigen
       Sonntag fallen. Aber örtliche Journalistenverbände, die inzwischen die
       Rechtsvertretung der Medien übernahmen, erreichten eine Verschiebung. Laut
       Karimi argumentierten sie mit dem Mediengesetz der alten Regierung, nachdem
       es vor einem Verfahren eine Anhörung bei der Medienaufsichtskommission
       geben müsse.
       
       Ob es zu der Anhörung kommt, ist bisher unklar. Einen neuen Gerichtstermin
       gibt es jedenfalls noch nicht, so Karimi. Interessant ist, dass die Taliban
       damit einen ersten Anflug von Rechtsstaatlichkeit zeigen. Ansonsten sind
       nämlich Verfahren ohne Verteidiger oder das Recht, Zeugen der Verteidigung
       zu benennen, an der Tagesordnung. Auch darüber berichteten Exilmedien
       wiederholt.
       
       ## Nur die Scharia soll zählen
       
       Ansonsten ist die Rechtslage unklar. Er wird interessant zu sehen, ob das
       alte Mediengesetz noch zum Tragen kommt, das die Talibanführung formal
       nicht abgeschafft hat, obwohl sie mehrmals erklärte, [2][nur islamisches
       Recht, die Scharia], anwenden zu wollen. Allerdings enthielt auch das alte
       Gesetz schon den Gummiparagrafen, dass Medienberichterstattung sich nicht
       „gegen islamische und nationale Werte“ und „nationale Interessen“ richten
       dürfe. So argumentieren auch die Taliban.
       
       Trotz ihrer weitgefächerten Repressalien gegen Andersdenkende lassen die
       Taliban bisher weiter im Land arbeitenden unabhängigen Medien
       überraschenden Spielraum. Allerdings sind die Medien von den
       Taliban-Einschränkungen [3][für das Arbeitsleben von Frauen] betroffen und
       üben wegen der unklaren Rechtslage eine gewisse Selbstzensur. Andere
       Exilmedien wie die Frauen-Nachrichtenseite Ruchschana oder Amu TV, die erst
       nach der erneuten Machtübernahme der Taliban entstanden, befinden sich
       zumindest juristisch außerhalb deren Reichweite. Aber ihren
       Mitarbeiter:innen und Quellen im Land drohen ebenfalls Repressalien.
       
       16 Jan 2023
       
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