# taz.de -- Journalismus im Exil: Andersdenkende in Gefahr
> In Afghanistan gehen die Taliban juristisch gegen Exilmedien vor.
> Verbliebene Mitarbeiter:innen werden vorgeladen, ihnen drohen
> Repressionen.
IMG Bild: Ein Jahr nach ihrer erneuten Machtübernahme: Taliban am Nationalfeiertag im August 2022
„11.000 Menschen auf Ausreise-Sperrliste der Taliban.“ „Teenager
festgenommen, weil sie ohne Rechtsvormund zusammenlebten.“ Das sind
Schlagzeilen, [1][unter denen afghanische Exilmedien] kontinuierlich über
die Lage im immer weniger zugänglichen Afghanistan unter Taliban-Herrschaft
berichten. Nur wenige westliche Medien haben dort noch Korrespondent:innen.
Dem islamistischen Regime ist solch eine Berichterstattung ein Dorn im
Auge, auch wenn sich die einzelnen Berichte meist nicht unabhängig
überprüfen lassen.
Nun haben die Taliban ein Verfahren eingeleitet, um zehn solcher Medien die
Lizenz zu entziehen. Das gab Abdul Hak Hammad, Chef der
Medienaufsichtskommission ihres Informationsministeriums, Anfang Januar in
den Staatsmedien bekannt. Namen nannte er nicht, er sagte nur, dass es sich
gegen Medien richte, deren „Besitzer und Chefs aus dem Land geflohen sind“,
aus dem Exil „gegen die Interessen der Staatsordnung und des Volkes
arbeiten“ und „Propaganda“ betrieben. Konkrete Anschuldigungen wurden nicht
bekannt.
Da Vertreter:innen der betroffenen Medien, die sich noch im Land
aufhalten, Vorladungen erhielten, ist inzwischen aber klar, um wen es sich
handelt: drei ehemals führende, auch gegenüber der früheren Regierung
kritische Zeitungen, Hascht-e Sobh (8 Uhr morgens), Etelaat-e Rus
(Nachrichten des Tages) und Kabul Sobh (Kabuler Morgen) sowie kleinere
Nachrichtenagenturen und Webportale. Alle arbeiten vom Ausland online
weiter, verfügen aber über Mitarbeiter:innen und Netzwerke von
Informant:innen in Afghanistan.
Zarif Karimi, der den Mediendachverband Nai (Die Rohrfeder) in Kabul
leitet, sagte der taz, dass die Taliban versucht hatten, den Prozess im
Alleingang durchzuziehen, nachdem Vertreter:innen der zehn Medien sich
weigerten, vor Gericht zu erscheinen. Das Urteil sollte schon am vorigen
Sonntag fallen. Aber örtliche Journalistenverbände, die inzwischen die
Rechtsvertretung der Medien übernahmen, erreichten eine Verschiebung. Laut
Karimi argumentierten sie mit dem Mediengesetz der alten Regierung, nachdem
es vor einem Verfahren eine Anhörung bei der Medienaufsichtskommission
geben müsse.
Ob es zu der Anhörung kommt, ist bisher unklar. Einen neuen Gerichtstermin
gibt es jedenfalls noch nicht, so Karimi. Interessant ist, dass die Taliban
damit einen ersten Anflug von Rechtsstaatlichkeit zeigen. Ansonsten sind
nämlich Verfahren ohne Verteidiger oder das Recht, Zeugen der Verteidigung
zu benennen, an der Tagesordnung. Auch darüber berichteten Exilmedien
wiederholt.
## Nur die Scharia soll zählen
Ansonsten ist die Rechtslage unklar. Er wird interessant zu sehen, ob das
alte Mediengesetz noch zum Tragen kommt, das die Talibanführung formal
nicht abgeschafft hat, obwohl sie mehrmals erklärte, [2][nur islamisches
Recht, die Scharia], anwenden zu wollen. Allerdings enthielt auch das alte
Gesetz schon den Gummiparagrafen, dass Medienberichterstattung sich nicht
„gegen islamische und nationale Werte“ und „nationale Interessen“ richten
dürfe. So argumentieren auch die Taliban.
Trotz ihrer weitgefächerten Repressalien gegen Andersdenkende lassen die
Taliban bisher weiter im Land arbeitenden unabhängigen Medien
überraschenden Spielraum. Allerdings sind die Medien von den
Taliban-Einschränkungen [3][für das Arbeitsleben von Frauen] betroffen und
üben wegen der unklaren Rechtslage eine gewisse Selbstzensur. Andere
Exilmedien wie die Frauen-Nachrichtenseite Ruchschana oder Amu TV, die erst
nach der erneuten Machtübernahme der Taliban entstanden, befinden sich
zumindest juristisch außerhalb deren Reichweite. Aber ihren
Mitarbeiter:innen und Quellen im Land drohen ebenfalls Repressalien.
16 Jan 2023
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## AUTOREN
DIR Thomas Ruttig
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