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       # taz.de -- Wahlchaos in Berlin: Beschwerde sorgt für Streit
       
       > Mehrere Mitglieder des Abgeordnetenhauses klagen in Karlsruhe gegen die
       > Wahlwiederholung im Februar. An deren Vorbereitung ändere das aber
       > nichts.
       
   IMG Bild: Die Qual der Wahl geht in Berlin weiter
       
       Berlin dpa | Die Beschwerde von Berliner Abgeordneten beim
       Bundesverfassungsgericht [1][gegen das Urteil des
       Landesverfassungsgerichtshofs zur Wahlwiederholung] hat für Diskussionen
       gesorgt. Die Landes-CDU kritisierte, dass sich auch Abgeordnete der SPD
       daran beteiligt haben. CDU-Generalsekretär Stefan Evers warf der
       Regierenden Bürgermeisterin und SPD-Landesvorsitzenden Franziska Giffey
       vor, ihre Partei nicht im Griff zu haben. Zuvor hatten mehrere Berliner
       Medien berichtet.
       
       Giffey hatte Mitte November im Abgeordnetenhaus erklärt, der Senat werde
       keine Beschwerde einlegen und respektiere das Urteil. Mitte Dezember war
       dann beim Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde samt
       Eilantrag eingegangen. Damit wenden sich insgesamt 43 Klägerinnen und
       Kläger gegen das Urteil des Berliner Verfassungsgerichtshofs, nach dem die
       Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksparlamenten komplett
       wiederholt werden müssen.
       
       Zu den Klägern gehören auch acht Abgeordnete von SPD, Linke und FDP aus dem
       Landesparlament, das am Dienstag Post aus Karlsruhe bekommen hat, wie der
       Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, bestätigte. Das
       Bundesverfassungsgericht habe sich in dem Schreiben an den Präsidenten des
       Berliner Abgeordnetenhauses, Dennis Buchner, mit der Bitte gewandt, allen
       Abgeordneten die Möglichkeit einzuräumen, bis zum 10. Januar eine
       Stellungnahme zu der Beschwerde abzugeben, sagte Hinz am Donnerstag.
       
       ## Besondere Eilbedürftigkeit
       
       Nach Angaben eines Gerichtssprechers haben die Karlsruher Richter noch
       nicht darüber entschieden, ob sie die Verfahren annehmen. Gesetzlich seien
       dafür keine Fristen vorgeschrieben. Das Bundesverfassungsgericht sehe aber
       angesichts der anstehenden Wiederholungswahl am 12. Februar sowie des
       bereits gestellten Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung „eine
       besondere Eilbedürftigkeit“, teilte der Sprecher am Donnerstag mit.
       
       Die Landeswahlleitung teilte auf Anfrage mit, die Verfassungsbeschwerde
       habe zunächst keine Auswirkungen auf ihre Wahlvorbereitungen. „Aus Sicht
       der Landeswahlleitung wäre es nicht vertretbar, die Vorbereitungen für die
       Wahl am 12. Februar 2023 zu unterbrechen und eine Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts abzuwarten.“ Zumal derzeit überhaupt nicht klar
       sei, wann mit einem Ergebnis zu rechnen sei und in welche Richtung eine
       eventuelle Entscheidung gehen könnte.
       
       „Für die Organisation der Wahlen am 12. Februar 2023 ergeben sich aus der
       Verfassungsbeschwerde bis zu einer möglichen Entscheidung des Gerichts
       keine Konsequenzen“, heißt es weiter. „Die Vorbereitungen werden deshalb
       unvermindert fortgesetzt.“
       
       CDU-Generalsekretär Evers kritisierte, bei der Verfassungsbeschwerde habe
       sich eine „spannende Verhinderungskoalition“ gegen die Wiederholungswahl
       von Abgeordneten aus SPD, Linken und FDP zusammengefunden.
       
       Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion im Abgeordnetenhaus,
       Torsten Schneider, teilte auf Nachfrage mit, weder seine Partei noch seine
       Fraktion hätten geklagt. „Allerdings respektieren wir sowohl unseren
       Rechtsstaat als auch die Rechte der gewählten Amts- und Mandatsträger sowie
       der Wählerinnen und Wähler.“ Deshalb habe es selbstverständlich keine
       „Stallorder“ für einzelne Abgeordnete gegeben.
       
       Der Sprecher der FDP-Fraktion, Jean-Paul Neuling, sagte, er bitte um
       Verständnis, dass sich seine Partei nicht zu „Privatangelegenheiten“ der
       beiden betreffenden Fraktionsmitglieder äußere. „Die Möglichkeit,
       Rechtsschutz zu suchen, steht in unserem Land jedem frei – die Fraktion der
       FDP ist bei diesem Verfahren aber nicht beteiligt“, so Neuling – genauso
       wenig wie der Landesverband der FDP. „Wir gehen weiterhin davon aus, dass
       die vom Landesverfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholungswahl am 12.
       Februar stattfindet.“
       
       ## „Klage ist das individuelle Recht“
       
       Die Linke-Fraktion akzeptiere das Urteil, teilten die beiden Vorsitzenden
       Anne Helm und Carsten Schatz zur Diskussion um die Verfassungsbeschwerde
       mit. „Die Klage ist das individuelle Recht der Abgeordneten in unserem
       Rechtsstaat, findet aber ohne unsere Unterstützung statt.“
       
       30 Dec 2022
       
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