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       # taz.de -- Polizeigewalt gegen Journalist*innen: Es gibt kein Schmerzensgeld
       
       > Bei Urteilen spielt die Pressefreiheit oft keine Rolle. Auch im Fall
       > einer Journalistin nicht, die von einem Beamten ins Gesicht geschlagen
       > wurde.
       
   IMG Bild: Dass ein Polizist sie niederschlägt habe sie sich nicht vorstellen können, sagt Journalistin Remmert
       
       Ihr Arbeitstag war schon so gut wie vorbei, als ein Polizist der
       Journalistin Lea Remmert ins Gesicht schlug. Es war der 1. Mai 2020 in
       Berlin, sie war Teil eines Filmteams der Nachrichtenagentur „Nonstop News“,
       das im Auftrag von Sat1 und Pro7 über die Proteste dort berichtete. Über
       den Tag hinweg hatten sie Demonstrationen gefilmt und den Polizeisprecher
       interviewt.
       
       Dann, gegen Abend, wurde es dunkel und chaotisch. Überall Protestierende,
       Blaulicht, Polizei – das zeigen die Aufnahmen des Teams. Den Schlag haben
       sie nicht gefilmt. Aber Remmert ist sich sicher: Der war Absicht. Unter
       anderem brachen zwei Zähne ab, sie ging blutend zu Boden.
       
       Von vornherein sei der 1. Mai eine krasse Situation gewesen, erzählt die
       Journalistin. Aber verletzt zu werden? Damit habe sie nicht gerechnet.
       Einen helmtragenden Kollegen habe sie sogar belächelt. „Es war ja nicht
       geplant, dass wir da so wirklich mittendrin stehen“, sagt sie. Und wenn,
       dann habe sie sich eher Gedanken wegen der Demonstrant*innen gemacht.
       Von denen wurde am selben Tag ein [1][Team der ZDF-„heute show“
       angegriffen]. Dass ein Polizist sie niederschlägt, habe Remmert sich nicht
       vorstellen können.
       
       Die zwei Zähne musste ihr Zahnarzt rekonstruieren. „Schicht für Schicht“,
       erzählt sie. Die Krankenkasse habe nichts übernommen, weil ein Dritter
       beteiligt war. Schmerzensgeld bekommt sie aber auch nicht. Die Polizei
       konnte keinen Täter ermitteln und [2][das Land Berlin will ihr keine
       Entschädigung zahlen]. Remmert klagte daraufhin auf 10.000 Euro
       Schmerzensgeld und Übernahme der Behandlungskosten – doch das Landgericht
       Berlin hat ihre Klage in erster Instanz abgewiesen, obwohl der Schlag
       unstrittig ist.
       
       ## Die Journalistin trage Mitschuld, wenn sie geschlagen wird
       
       Es sei nicht bewiesen, dass der Polizist vorsätzlich oder fahrlässig
       zugeschlagen habe. Das Gericht hält hingegen „eine unbeabsichtigte Bewegung
       eines Polizeibeamten“ für möglich – und folgt damit der Darstellung der
       Berliner Senatsverwaltung für Finanzen. Diese ist laut der Berliner
       Haftpflicht- und Eigenschädengrundsätze zuständig, wenn Geschädigte mehr
       als 200 Euro fordern.
       
       Im Urteil steht: Vielleicht habe sich ein Polizist in einem Kabel
       verheddert und beim Versuch, sich zu befreien, Lea Remmert getroffen.
       Außerdem trage sie eine Mitschuld, weil sie sich „um spektakulärer
       Aufnahmen willen“ selbst in Gefahr begeben habe. Deshalb habe sie keinen
       Anspruch auf Schmerzensgeld. Dass Remmert als Journalistin berichtete,
       spart die Richterin in ihrer Begründung hingegen aus. Das Wort
       „Pressefreiheit“ taucht nicht im Urteil auf, das der taz vorliegt.
       
       Das ist nicht selten: Immer wieder geben Gerichte der Pressefreiheit in
       ihren Urteilen offenbar nur ein geringes Gewicht. Nachdem zum Beispiel
       Neonazis in [3][Fretterode zwei Journalisten jagten und verletzten],
       verurteilte das Landgericht Mühlhausen die Angreifer zu vergleichsweise
       milden Strafen. Es sei unklar, ob sie die Journalisten als solche erkannt
       hätten. Deshalb schütze die Pressefreiheit nicht die Betroffenen.
       
       ## Hausfriedensbruch statt journalistischer Arbeit
       
       Das Amtsgericht Borna verurteilte einen [4][Leipziger Journalisten wegen
       Hausfriedensbruch]. Er war Klimaaktivist*innen und Polizist*innen
       in den Tagebau Schleenhain gefolgt, um die Proteste zu dokumentieren. Das
       sei nicht von der Pressefreiheit gedeckt, urteilte das Gericht.
       
       Dass zuletzt mehrere Urteile die Pressefreiheit wenig gewürdigt haben,
       beobachtet auch Lotte Laloire von Reporter ohne Grenzen. Die freiheitlich
       demokratische Grundordnung verlange, dass Pressefreiheit gewahrt werde.
       Gerichte sollten den Grund berücksichtigen, weshalb Journalist*innen
       vor Ort seien: „Nämlich nicht als Schaulustige, sondern im Interesse der
       Öffentlichkeit.“ Gerade wenn die Polizei gegen Bürger*innen vorgehe, sei
       wichtig, dass Reporter*innen „nah herangehen, etwa um rechtswidrige
       Festnahmen zu dokumentieren.“
       
       Wegen Gewalt, verbaler Angriffe und Einschüchterungsversuchen rutschte
       Deutschland vergangenes Jahr in der Rangliste der Pressefreiheit von Platz
       11 auf Platz 16 ab. Dabei spielte auch Gewalt durch die Polizei gegen
       Journalist*innen eine Rolle. Besonders bei Demonstrationen behinderte
       die Polizei Pressearbeit, betätigt [5][das Europäische Zentrum für Presse-
       und Medienfreiheit], das ECPMF in Leipzig.
       
       ## Es muss auf ihren Beruf eingegangen werden
       
       Im Urteil des Berliner Landesgerichts spielte dieser Kontext aber keine
       Rolle. Laloire bemängelt, das Gericht habe gar nicht in Betracht gezogen,
       dass die Polizei an bestimmten Aufnahmen kein Interesse hat und deshalb
       versucht haben könnte, diese zu verhindern. Angesichts der Zeugenaussagen
       sei das aber nicht auszuschließen.
       
       Außerdem kritisiert sie, dass im Tatbestand nicht auf Remmerts
       journalistische Rolle eingegangen werde. „Dort heißt es nur knapp, sie sei
       ‚zum Zwecke von Filmaufnahmen vom Demonstrationsgeschehen in
       Berlin-Kreuzberg unterwegs‘ gewesen.“ Laloire ist selbst Journalistin, hat
       für den [6][Berliner Tagesspiegel 2020] zu diesem Fall recherchiert und
       kennt die Details.
       
       Zeugen widersprachen im Prozess der verantwortlichen Berliner
       Senatsverwaltung, dass sich ein Beamter im Kabel der Tonangel verfangen und
       beim Versuch, sich zu befreien, Lea Remmert dermaßen getroffen habe, dass
       sie verletzt zu Boden ging. Es sei unter normalen Umständen gar nicht
       möglich, sich im Kabel zu verfangen. Auf einem Video aus den Akten,
       welches die taz einsehen konnte, ist das ebenfalls nicht zu sehen. Der
       Schlag ist hingegen erkennbar.
       
       ## Nicht mit Sicherheit erwiesen
       
       Allerdings hat das Gericht diese Szene in der Verhandlung nicht angesehen.
       Lea Remmert sagt, wegen IT-Problemen. In der Urteilsbegründung verweist die
       Richterin auf eine Polizistin, die die Videos analysiert hat. Die sagte, es
       „wirke“ so, als würde ein Polizist nach hinten ausholen und Remmert ins
       Gesicht schlagen. Ein Anlass für den Schlag sei nicht erkennbar.
       
       Auf Nachfrage bekräftigte das Landgericht die Urteilsbegründung. Ein
       vorsätzlich oder schuldhaft fahrlässiger Schlag sei trotz der
       Beweisaufnahme „nicht mit ausreichender Sicherheit erwiesen“. Die
       „verbleibende Unsicherheit“ gehe aber zulasten von Remmert, da es nach
       allgemeinen Grundsätzen Aufgabe der Klägerin sei, ihren Anspruch zu
       beweisen. Lea Remmert hat für das Urteil kein Verständnis. Aber ob sie in
       Berufung geht, hängt vom Geld ab.
       
       12 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Angriff-auf-Team-der-ZDF-heute-show/!5681447
   DIR [2] /Journalistin-durch-Polizei-verletzt/!5825290
   DIR [3] /Urteil-zu-Neonazi-Angriff-in-Fretterode/!5877613
   DIR [4] https://kreuzer-leipzig.de/2022/12/02/leipziger-journalist-wegen-berichterstattung-ueber-braunkohleprotest-verurteilt
   DIR [5] https://www.ecpmf.eu/monitor/mapping-media-freedom/
   DIR [6] https://www.tagesspiegel.de/berlin/ich-habe-angst-sobald-ich-viele-polizisten-sehe-6865726.html
       
       ## AUTOREN
       
   DIR David Muschenich
       
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