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       # taz.de -- Illegale Exporte in die USA: Ist ein Flugblatt eine Straftat?
       
       > Das Verwaltungsgericht Oldenburg verhandelt gegen Friesoythe: Die Stadt
       > verbot, Flugblätter zu verteilen, die zum Whistleblowing aufriefen.
       
   IMG Bild: Was Hunde einschläfert, hilft auch, Menschen so einem US-Knast zu töten
       
       Bremen taz | In der Stadt Friesoythe sieht man es nicht so gern, wenn gegen
       eine ortsansässige Firma demonstriert wird. Auch dann nicht, wenn die – zu
       Recht – im Verdacht steht, [1][illegal Gift] in die USA exportiert zu
       haben, das dort genutzt wird, um zum Tode Verurteilte zu exekutieren. Also
       hat die Stadt dem Friedensaktivisten Hermann Theisen 2018 untersagt, in
       Friesoythe ein Flugblatt zu verteilen, das die Mitarbeiter:innen der
       [2][VET Pharma Friesoythe GmbH] zum Whistleblowing aufruft. Doch durfte sie
       das überhaupt?
       
       Darüber verhandelte am Dienstag das Verwaltungsgericht Oldenburg – in
       Abwesenheit der Stadt Friesoythe, die durch ihren Bürgermeister vertreten
       sein sollte, wie es im Gerichtsaushang hieß. Der SPD-Mann kam aber nicht.
       
       Aus der Weltsicht der Stadt war Theisen eine Gefahr für die öffentliche
       Sicherheit und Ordnung, sein Flugblatt eine Straftat. Genauer gesagt, der
       [3][strafbare öffentliche Aufruf zu einer Straftat]: Laut dem Gesetz gegen
       den unlauteren Wettbewerb (UWG) konnte man damals für den Verrat von
       Geschäftsgeheimnissen fünf Jahre in den Knast wandern.
       
       Theisen wollte die „illegalen Exporte“ der Friesoyther Pharmafirma
       anprangern. Recherchen des [4][NDR] und der [5][Süddeutschen Zeitung]
       hatten zuvor ergeben, dass sie wohl mehrere Tonnen des Tierarzneimittels
       „Beuthanasia-D“ in die USA verschifft hatte – das Medikament wird
       üblicherweise dazu verwendet, Hunde einzuschläfern. Der Hauptwirkstoff,
       Pentobarbital, wird in den USA aber auch eingesetzt, um Menschen
       hinzurichten. Der Export dieses Mittels verstößt deshalb nicht nur gegen
       das Außenwirtschaftsgesetz, sondern auch gegen die Anti-Folterverordnung
       der EU.
       
       ## Heute ist der Aufruf straffrei
       
       Also rief Theisen die Mitarbeiter:innen der Firma per Flugblatt auf,
       die Öffentlichkeit „umfassend und rückhaltlos“ über mögliche illegale
       Exporte zu informieren. Und zwar nicht ohne eine „Rechtsbehelfsbelehrung“,
       die darauf hinwies, dass arbeitsrechtliche Konsequenzen und ein
       Strafverfahren drohen können.
       
       Heute ist ein Aufruf wie dieser straffrei, denn eine Richtlinie der EU
       schützt seit 2018 Whistleblower:innen – den Paragrafen aus dem UWG
       gibt es nicht mehr, dafür ein [6][Gesetz zum Schutz von
       Geschäftsgeheimnissen]. Folgerichtig sprach das Oberlandesgericht Oldenburg
       Herrn Theisen 2019 frei, nachdem das Amtsgericht in Cloppenburg ihn 2018 zu
       einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt und 47 sichergestellte Flugblätter
       eingezogen hatte.
       
       Theisen „verfolgte das Ziel, eine Diskussion anzustoßen“, attestierte ihm
       das Oberlandesgericht damals: „Der behauptete Export von Giftstoffen stellt
       ein ethisch zu missbilligendes Verhalten dar.“
       
       2021 verurteilte das Landgericht Oldenburg den Geschäftsführer und eine
       weitere Mitarbeiterin von VET Pharma Friesoythe wegen der Exporte zu einer
       Geldbuße von 10.000 Euro und zog das damit verdiente Geld „in Höhe von
       777.638,71 Euro“ ein.
       
       Theisens Flugblatt war „eine Provokation“, sagte am Dienstag sein Anwalt
       Martin Heiming, und dass er nicht ernsthaft damit rechnen durfte, dass
       Mitarbeiter:innen wirklich Interna über den Giftdeal mit den USA
       ausplaudern. Haben sie auch nicht – bei ihm gemeldet habe sich keiner,
       sagte Theisen im Gericht.
       
       Dass diese Provokation damals strafbar war, glaubt Heiming nicht, der die
       Stadt Friesoythe „versammlungsfeindlich“ nennt. Denn das UWG, mit dem
       Friesoythe argumentierte, sei hier „kein passendes Gesetz“. Es ziele auf
       Wettbewerbsverzerrung ab, und auf Menschen, die daraus Profit ziehen. Auch
       der Verwaltungsrichter erklärte, dass die Rechtsauffassung der Kommune in
       der Rechtsprechung „ziemlich umstritten“ und „eher wackelig“ sei.
       
       Ein Urteil steht zwar noch aus, doch der Richter ließ durchblicken, dass
       die Stadt zumindest viel gründlicher hätte prüfen und besser argumentieren
       müssen, eh sie das Flugblatt verbot – zumal damals bereits rechtlich klar
       war, dass Whistleblower sehr bald viel besser geschützt sein würden.
       
       Auch die Hamburger Zollfahndung war damals schon weiter: Sie bat Theisen um
       die Namen der Whistleblower:innen – „eine Schizophrenie des
       Rechtsstaates“, wie der Richter sagte. Schließlich war es dieselbe
       Staatsanwaltschaft, die Theisen, aber auch die Firma bestraft sehen
       wollte.
       
       11 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Ausfuhren-von-Pestiziden/!5881249
   DIR [2] https://www.msd-tiergesundheit.de/ueber-uns/standorte/
   DIR [3] https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__111.html
   DIR [4] https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/oldenburg_ostfriesland/Lieferte-Friesoyther-Firma-Medikament-fuer-Hinrichtungen,friesoythe292.html
   DIR [5] https://www.sueddeutsche.de/politik/exklusiv-deutsches-unternehmen-soll-tiergift-illegal-in-die-usa-geliefert-haben-1.4051518
   DIR [6] /Gesetzentwurf-der-Justizministerin/!5738519
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Jan Zier
       
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