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       # taz.de -- Richterin vor Gericht: Nach Aktenlage weggesperrt
       
       > In Stade steht eine Richterin vor Gericht: Sie soll Betroffene von
       > geschlossener Unterbringung viel zu spät oder gar nicht angehört haben.
       
   IMG Bild: Blick in eine forensische Psychiatrie. Wer hier reinsoll, hat das Recht auf eine Anhörung
       
       Stade taz | Wenn die Rotenburger Amtsrichterin Heike B. doch noch
       Betroffene anhörte, nachdem sie diese bereits in eine geschlossene
       Einrichtung geschickt hatte, soll es mitunter einige Zeit gedauert haben:
       57 Tage etwa. Oder: 36 Tage. Manchmal jedoch soll es nicht einmal mehr dazu
       gekommen sein: Dann ordnete die Richterin die vorübergehende oder
       dauerhafte geschlossene [1][Unterbringung in einer Klinik] an – ganz ohne
       sich jemals noch anzuhören, was die Betroffenen dazu zu sagen haben.
       
       Seit Montag steht die 54-jährige B. wegen dieser Vorwürfe vor dem Stader
       Landgericht. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll sie im Rahmen ihrer
       Tätigkeit als Betreuungsrichterin in der Zeit zwischen Mai 2016 und
       Dezember 2017 in 15 Fällen so agiert haben. B., die bislang weiterhin als
       Richterin tätig ist, ist deshalb wegen Rechtsbeugung angeklagt. Auf dem für
       eine Richterin ungewöhnlichen Platz auf der Anklagebank stritt sie am
       Montagmorgen die Vorwürfe nicht ab. „Es ist schmerzlich, dass es unter
       meiner Verantwortung zu Verfehlungen gekommen ist“, teilte sie dem
       fünfköpfigen Gericht mit.
       
       So soll etwa die [2][gesetzliche Betreuerin] einer Frau beim Rotenburger
       Amtsgericht den Antrag gestellt haben, die Frau dauerhaft in die
       geschlossene Einrichtung am Diakonie-Klinikum Rotenburg einzuweisen. Im
       Juni 2016 genehmigte B. die Unterbringung. Dem ihr vorliegenden Bericht des
       behandelnden Arztes zufolge sei dort eine Heilbehandlung notwendig, die
       Frau sei jedoch „nicht krankheitseinsichtig“.
       
       Vor der Genehmigung angehört hatte die Richterin die Frau, wie in vielen
       weiteren Fällen, nicht. Das ist zwar nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch in
       Ausnahmefällen möglich, wenn eine Entscheidung drängt, doch muss die
       Anhörung dann „unverzüglich“ nachgeholt werden. Das es dazu kommen werde,
       habe sie in der Akte auch noch vermerkt. Doch geschehen ist es in dem Fall
       nicht mehr.
       
       Insgesamt zählte Oberstaatsanwältin Carola Oelfke am Montagvormittag 15
       solcher Vorwürfe auf. Betroffen von den Entscheidungen sollen sechs
       Menschen sein, für die B. eine vorübergehende oder dauerhafte Unterbringung
       genehmigt hatte, ohne sich an die gesetzlichen Vorgaben gehalten zu haben.
       Jedoch betont die Angeklagte, dass sie in keinem der Fälle vorsätzlich
       falsch gehandelt habe.
       
       „Ich wollte stets alles richtig machen“, erklärte sie – und berichtete von
       ihrer Arbeitssituation in dem betreffenden Zeitraum: Sowohl das von ihr
       besetzte Dezernat des Amtsgerichts als auch die Geschäftsstelle seien zu
       dieser Zeit vollkommen überlastet gewesen.
       
       B. habe noch versucht, dem erhöhten Arbeitsaufkommen nachzukommen. „Ich
       habe durchgeknüppelt, auch am Wochenende“, sagte sie vor Gericht. Da sie
       zum Zeitraum der Taten bereits mehr als 20 Jahre als Richterin tätig
       gewesen war, habe sie gewusst, dass es im Richteramt immer mal wieder
       Phasen der Mehrarbeit gibt – auf die dann aber ruhigere Phasen folgen. Das
       sei am Rotenburger Amtsgericht jedoch nicht mehr der Fall gewesen.
       
       Viel mehr würden sich am Amtsgericht gravierende Mängel zeigen: Nachdem das
       Gerichtsdezernat, für das B. allein zuständig war und das solche
       Betreuungsfälle behandelt, vor zwei Jahren auf zwei andere Richter:innen
       aufgeteilt wurde, hätten beide schon kurz darauf bei der für die
       Richter:innen zuständigen Beschwerdestelle mit einer Belastungsanzeige
       auf das zu hohe Arbeitspensum hingewiesen – erfolglos.
       
       Außerdem sei B.s Arbeitsbelastung mithin dreifach höher gewesen als die
       Staatsanwaltschaft vermutet. Der Grund dafür seien sogenannte
       „Geisterakten“. So sei zwar elektronisch einsehbar, für wie viele Fälle die
       Rotenburger Amtsrichter:innen jeweils zuständig sind, diese Zahlen
       seien jedoch falsch: Es gebe diese Geisterakten, die die Richter:innen
       ebenfalls bearbeiten, die aber in offiziellen Statistiken nirgendwo als
       ihnen zugehörig vermerkt seien. Der Grund dafür sei eine mangelhafte EDV.
       
       Entdeckt wurden die in der Anklage aufgeführten Fälle auch erst, nachdem es
       zu einer Beschwerde an B.s. Arbeit durch ein anderes Gericht gekommen war:
       Im Zuge von Rechtshilfeersuchen hatte B. auch Fälle eines anderen Gerichts
       zu bearbeiten. Das stellte daraufhin eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen
       B., wodurch stichprobenweise von B. behandelte Fälle überprüft wurden.
       
       Dabei stellte die für die Prüfung zuständige Richterin aus Verden auch
       fest, dass B. in den behandelten Fällen die sogenannten
       Verfahrenspfleger:innen regelhaft erst nach ihrer Genehmigung zur
       Unterbringung bestellte. Die Verfahrenspfleger:innen sollen jedoch
       eigentlich in Verfahren vor dem Betreuungsgericht die Interessen des
       Betroffenen vertreten – sie können vor Gericht Anträge stellen,
       Rechtsmittel einlegen und an den Anhörungen teilnehmen.
       
       Für die Verhandlung hat das Stader Landgericht noch sechs weitere Termine
       bis Ende Februar angesetzt.
       
       9 Jan 2023
       
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