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       # taz.de -- Ukraine-Flüchtlinge aus Drittstaaten: Geflohen vor demselben Krieg
       
       > Ein aus der Ukraine geflüchteter Nigerianer wurde beinahe aus Bayern
       > abgeschoben. SPD-Politiker Hakan Demir fordert Lösungen für diese Fälle.
       
   IMG Bild: Ist für Gleichbehandlung der Ukraine-Geflüchteten: Hakan Demir, SPD-Bundestagsabgeordneter
       
       Berlin taz | Der SPD-Bundestagsabgeordnete Hakan Demir fordert
       Nachbesserungen im Umgang mit aus der Ukraine geflüchteten
       Drittstaatler*innen. „Die Menschen fliehen alle vor demselben Krieg, also
       sollten sie auch den gleichen Schutz bekommen“, sagte Demir der taz.
       
       Anlass für Demirs aktuelle Forderungen ist der Fall des Nigerianers Uchenna
       U., der in der Ukraine studiert hatte. Im März floh er vor dem Krieg nach
       Deutschland. Mitte Dezember wäre er [1][beinahe der erste bekannte Fall von
       Abschiebung eines Ukrainekriegsflüchtlings] gewesen: Bayern hatte den
       28-Jährigen bereits in Abschiebehaft genommen. Nur ein kurzfristig
       gestellter Asylantrag bewahrte den Mann zumindest vorübergehend vor der
       Abschiebung.
       
       Rund 1 Million Menschen sind vor dem russischen Angriffskrieg auf die
       Ukraine nach Deutschland geflohen und haben unbürokratische Hilfe bekommen.
       Möglich macht das die sogenannte Massenzustromrichtline der EU.
       
       Die Massenzustromrichtlinie gilt aber in erster Linie für ukrainische
       Staatsbürger*innen und nicht für die rund [2][34.000 Geflüchteten
       anderer Nationalitäten]. Viele von ihnen sind wie Uchenna U. Studierende
       aus afrikanischen Ländern. Sie fallen nur in Ausnahmefällen unter die
       EU-Richtlinie, etwa wenn sie in der Ukraine einen unbefristeten
       Aufenthaltstitel hatten, mit ukrainischen Staatsbürger*innen
       verheiratet sind oder wenn sie „nicht sicher und dauerhaft“ in ihre
       Herkunftsländer zurückkehren können.
       
       ## Ethische und pragmatische Gründe
       
       Bis zum 31. August durften auch sie sich ohne Visum in Deutschland
       aufhalten. Doch wer bis dahin nicht entweder Schutz entsprechend den
       genannten Kriterien erhalten, Asyl beantragt oder einen anderen
       Aufenthaltstitel bekommen hat, ist seither [3][offiziell
       ausreisepflichtig].
       
       „Ich finde es nicht richtig, diese Menschen abzuschieben“, sagte Demir der
       taz. Dafür gebe es neben ethischen auch pragmatische Gründe: „Wir brauchen
       jedes Jahr 400.000 Arbeitskräfte aus dem Ausland, erlassen entsprechende
       Gesetze – und dann sollen wir Menschen, die für ein Studium qualifiziert
       sind, abschieben? Das passt doch nicht zusammen.“
       
       Er fordere von der Bundesregierung eine „bundeseinheitliche Regelung, die
       klar formuliert ist und Auslegungsräume schließt“, sagte Demir. Denn dass
       der erste bekannte Abschiebungsversuch ausgerechnet in Bayern passiert, sei
       kein Zufall. Die dortige CSU-geführte Landesregierung macht immer wieder
       klar, dass sie von liberaler Migrationspolitik nichts hält. Und auch die
       zuständige Ausländerbehörde Donau-Ries ist laut Münchner Flüchtlingsrat
       „bereits seit vielen Jahren als besonders repressiv bekannt“.
       
       ## „Fiktionsbescheinigung“ schafft Optionen
       
       Anders in [4][Berlin, Bremen und Hamburg:] Dort können aus der Ukraine
       geflüchtete Studierende aus Drittstaaten für weitere sechs Monate eine
       sogenannte Fiktionsbescheinigung bekommen, ein „vorläufiges
       Aufenthaltsrecht“ – und somit die Möglichkeit, die vielen Hürden für ein
       Studium oder die Anerkennung als Fachkraft zu meistern. [5][Auch in diesen
       Bundesländern hat es allerdings schon Ausreiseverfügungen gegeben].
       
       Die Massenzustromrichtlinie sei der Rechtsrahmen im Kontext einer
       „gesamteuropäischen Lösung für eine gesamteuropäische Aufgabe“, erklärt das
       bayerische Innenministerium auf Anfrage. Einzelne landesrechtliche
       Regelungen seien vor diesem Hintergrund abzulehnen. Und: „Der Schutz
       nicht-ukrainischer Staatsangehöriger, die aus der Ukraine geflohen sind und
       die jederzeit in ihre Heimat zurückkehren können, ist aus unserer Sicht
       zuvorderst Aufgabe der Heimatländer.“
       
       Es gebe verschiedene Möglichkeiten, das Problem zu lösen, sagt Demir. „Am
       einfachsten und somit aus meiner Sicht sinnvollsten wäre es aber, diesen
       Menschen den gleichen unbürokratischen Schutz zu geben, den wir auch den
       Ukrainer*innen gewähren.“ Ohnehin gehe es angesichts einer Million
       Geflüchteter aus der Ukraine um eine geringe Anzahl an Menschen.
       
       2 Jan 2023
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://www.change.org/p/stoppt-abschiebung-gleichbehandlung-f%C3%BCr-alle-kriegsgefl%C3%BCchteten-aus-der-ukraine?redirect=false
   DIR [2] /Drittstaatsangehoerige-in-Deutschland/!5874408
   DIR [3] /Drittstaatler-aus-der-Ukraine/!5875029
   DIR [4] /Regelungen-fuer-Drittstaatler-aus-Ukraine/!5875283
   DIR [5] /Fluechtlinge-zweiter-Klasse/!5887321
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Dinah Riese
       
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