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       # taz.de -- Reform der Ersatzfreiheitsstrafe: Faeser gibt nach
       
       > Die Reform der Ersatzfreiheitsstrafe kommt voran, auch die
       > Innenministerin versperrt sich nicht länger. An diesem Mittwoch wird sie
       > im Kabinett verhandelt.
       
   IMG Bild: Faeser gibt überraschend nach
       
       Karlsruhe taz | Die Bundesregierung wird an diesem Mittwoch voraussichtlich
       den Gesetzentwurf zur Überarbeitung des Sanktionenrechts auf den Weg
       bringen. Wichtigster Punkt dabei sind Erleichterungen [1][bei der
       Ersatzfreiheitsstrafe]. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hat inzwischen
       ihren Widerstand gegen den Entwurf von Justizminister Marco Buschmann (FDP)
       aufgegeben.
       
       Künftig soll der Umrechnungsschlüssel von nicht bezahlten Geldstrafen in
       Hafttage halbiert werden. Während bisher ein Tagessatz einer nicht
       bezahlten Geldstrafe zu einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe führt, soll dies
       künftig nur noch ein halber Tag sein. Schließlich sei der Freiheitsentzug
       eine deutlich schwerere Sanktion als eine Geldstrafe.
       
       Die große Mehrheit der Bundesländer befürwortet die Reform. Nicht zuletzt,
       weil sie zu Einsparungen im Strafvollzug führen wird. Auch sozialpolitisch
       gab es harte Kritik an der Ersatzfreiheitsstrafe, die vor allem Menschen in
       einer Notlage treffe, die aber eigentlich nicht ins Gefängnis gehören.
       
       ## Faeser blockierte überraschend
       
       Schon im Juli hatte Buschmann [2][seinen Referentenentwurf vorgestellt].
       Doch überraschend blockierte dann Innenministerin Faeser monatelang den
       Fortgang des Verfahrens. Sie befürchtete unter anderem, dass auch Männer,
       die wegen Gewalt in der Partnerschaft bestraft wurden, von der Reform
       profitieren könnten.
       
       Das Justizministerium hielt die Einwände jedoch für wenig überzeugend. Wer
       seine Frau schlage, werde in der Regel nicht zu Geldstrafen verurteilt,
       sondern gleich zu einer Freiheitsstrafe. Außerdem hätten über 90 Prozent
       der Personen in Ersatzfreiheitsstrafe nicht einmal eine Beziehung.
       Typischerweise komme die Ersatzfreiheitsstrafe bei Schwarzfahren,
       Diebstählen und Betrügereien zum Einsatz.
       
       Viele Beobachter:innen gingen davon aus, dass Faeser ihre Einwände
       auch nutzte, um Druck auf Buschmann aufzubauen. Faeser und Buschmann liegen
       im Clinch, weil der Justizminister den Wunsch der Innenministerin
       blockiert, eine [3][Vorratsdatenspeicherung für IP-Adressen einzuführen],
       nachdem der Europäische Gerichtshof im September entschied, dass eine
       allgemeine Vorratsdatenspeicherung gegen EU-Grundrechte verstößt.
       
       Vorige Woche hat Faeser sich dann überraschend doch mit Buschmann geeinigt.
       Als Gegenleistung erreichte Faeser, dass die ohnehin geplante Evaluation
       der Reform vorgezogen wird. Sie soll nun schon nach drei Jahren statt nach
       fünf Jahren stattfinden. Außerdem soll dabei auch ausdrücklich untersucht
       werden, ob der [4][halbierte Umrechnungsschlüssel] die Zahlungsbereitschaft
       bei Geldstrafen reduziert. Der Deutsche Richterbund hatte entsprechende
       Sorgen geäußert.
       
       Eine weitere Änderung am Gesetzentwurf haben die Bundesländer erreicht.
       Künftig soll die Übermittlung der Daten von Personen, die ihre Geldstrafe
       nicht bezahlt haben, an freie Sozialträger erleichtert werden. Ziel ist,
       dass die Träger den Betroffenen helfen, damit diese ihre Geldstrafen doch
       noch bezahlen können.
       
       Der Gesetzentwurf muss in der Folge vom Bundestag beraten und beschlossen
       werden.
       
       21 Dec 2022
       
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