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       # taz.de -- Verfassungsfeinde in den Behörden: Grüne Härte beim Disziplinarrecht
       
       > Innenministerin Nancy Faeser will extremistische Beamte leichter aus dem
       > Dienst entfernen. Den Grünen gehen die Pläne nicht weit genug.
       
   IMG Bild: Ein Hubschrauber der Bundespolizei nach der Razzia in der Reichsbürgerszene im Dezember 2022
       
       Berlin taz | Nach der [1][Reichsbürger-Großrazzia] im Dezember, bei der
       auch die AfD-Politikerin und Richterin Birgit Malsack-Winkemann und ein
       Polizist festgenommen wurden, sollte es schnell gehen. Noch vor Weihnachten
       legte Innenministerin Nancy Faeser (SPD) einen [2][Gesetzentwurf für ein
       schärferes Disziplinarrecht] vor: Extremistische Beamte sollen so schneller
       aus dem Dienst entfernt werden. Auch Justizminister Marco Buschmann (FDP)
       signalisierte Zustimmung. Doch nun melden die Grünen nochmal Redebedarf an.
       
       Mit ihrem Gesetz will Faeser, dass beschuldigte Beamte, statt langwierige
       Disziplinarklagen zu durchlaufen, von Behörden direkt suspendiert oder
       entlassen werden dürfen – die Entscheidung würde erst im Nachgang von
       Gerichten geklärt. Zudem soll eine Verurteilung für Volksverhetzung zu
       sechs Monaten Freiheitsstrafe, statt bisher einem Jahr, bereits zum Verlust
       der Beamtenrechte führen.
       
       Dem Grünen-Innenexperten Marcel Emmerich reicht das nicht. „Die Vorschläge
       aus dem Innenministerium gehen in die richtige Richtung, doch es gibt noch
       Nachschärfungsbedarf“, sagte er der taz.
       
       So gehörten, neben Volksverhetzung und bestehenden Delikten wie Hochverrat
       oder Bestechlichkeit, weitere Straftatbestände in das Gesetz: das Verwenden
       von Kennzeichen verfassungswidriger Vereinigungen sowie die Unterstützung
       oder Bildung einer terroristischen Vereinigung. „Auf Straftaten, die das
       Grundvertrauen in den Staat offensichtlich schwer erschüttern, muss die
       sofortige Entfernung aus dem Dienst erfolgen“, so Emmerich.
       
       ## Faeser bleibt zurückhaltend
       
       Zudem fordern die Grünen ein sofortiges Entfernen aus dem Dienst, wenn
       Betroffene Mitglieder verbotener Parteien oder Vereinen waren. Eine solche
       Mitgliedschaft sei nicht kompatibel mit einem Beamtenverhältnis, so
       Emmerich. Statt hier wie bisher individuell einen Verstoß gegen die
       Verfassungstreuepflicht nachweisen zu müssen, sollte dies „automatisch“ zum
       Dienstende führen.
       
       Schließlich wollen die Grünen auch die Fristen ausweiten, um auch länger
       zurückliegende Dienstvergehen noch ahnden zu können. Statt Fristen von
       bisher zwei bis sieben Jahren sollen diese auf fünf bis zehn Jahre
       verlängert werden. Dies sei nötig, „da ein verfassungsfeindliches Weltbild
       oft erst durch die Summe einzelner Aussagen und Taten so eindeutig und
       schwerwiegend wird, dass es disziplinarrechtlich konsequent geahndet werden
       kann“, so Emmerich.
       
       Faesers Ministerium verwies angesichts der Forderungen nur darauf, dass der
       Gesetzentwurf noch zwischen Ministerien abgestimmt werde. Es sei daher
       offen, ob und welche weiteren Punkte in das Gesetz einfließen, so eine
       Sprecherin. Sie mahnte aber auch, durch weitere Aspekte die zügige
       Verabschiedung des Gesetzentwurfs nicht zu gefährden.
       
       Zwischen den Ministerien läuft noch bis Ende der Woche die
       Stellungnahmefrist zu dem Gesetz. Das Justizministerium äußerte sich nicht
       dazu. [3][Buschmann] erklärte aber bereits, er unterstütze das Vorhaben.
       Staatsfeinde müssten aus dem öffentlichen Dienst entfernt werden – dies
       erfordere aber „höchste rechtliche Standards“.
       
       Das Bundesverfassungsgericht hatte die Schnellahndungen bereits 2020
       abgesegnet, die in Baden-Württemberg seit Jahren praktiziert werden. Faeser
       erklärte, man werde nicht zulassen, dass der Rechtsstaat „von innen heraus
       von Extremisten sabotiert wird“. Das schulde man auch den ganz überwiegend
       verfassungstreuen Bediensteten.
       
       4 Jan 2023
       
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