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       # taz.de -- Dividendenzahlung bei Gaspreisbremse: Ampelfraktionen ziehen Deckel ein
       
       > Die Gaspreisbremse kostet Milliarden. Profitierende Unternehmen sollen
       > weniger Boni zahlen oder Leute entlassen dürfen.
       
   IMG Bild: Die chemische Industrie leidet besonders unter hohen Gaspreisen: Anlage von Hoechst
       
       Berlin reuters | Größere Unternehmen, die [1][Hilfen aus der staatlichen
       Gaspreisbremse] bekommen, sollen nur begrenzte Boni und Dividenden zahlen
       können. Darauf haben sich die Koalitionsparteien der Ampelregierung
       geeinigt, wie der haushaltspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Dennis
       Rohde, am späten Dienstag sagte.
       
       Die geplante Regelung: Wer mehr als 25 Millionen Euro staatliche
       Unterstützung bekommt, darf bisher vereinbarte Höhen von Boni oder
       Dividenden nicht mehr erhöhen. Bei mehr als 50 Millionen Euro soll die
       Auszahlung ganz verboten sein.
       
       Unternehmen könnten aber freiwillig auf Hilfen verzichten und wären dann
       diesen Regelungen nicht unterworfen. Dies betreffe vor allem Dax-Konzerne,
       sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Verena Hubertz. Nutznießer
       der Gaspreisbremse müssten zudem 90 Prozent der Belegschaft bis 2025
       erhalten.
       
       Die Gaspreisbremse wird ab dem 1. März eingeführt werden, gilt aber
       rückwirkend zum 1. Januar. „Wir unterstützen in dieser schweren Zeit
       zielgerichtet Unternehmen, um Insolvenzen zu vermeiden, Arbeitsplätze zu
       sichern und Unternehmen zu stabilisieren“, erklärte der haushaltspolitische
       Sprecher der Grünen, Sven-Christian Kindler.
       
       ## Übergewinnsteuer bei AKW modifiziert
       
       Kritik kam von der Nichtregierungsorganisation Finanzwende. Die Grenze von
       50 Millionen Euro sei zu hoch, sagte dessen Vorstand Gerhard Schick.
       
       Auch bei der ebenfalls geplanten Abschöpfung sogenannter Übergewinne, die
       durch die stark gestiegenen Energiepreise entstanden sind, gab es nach
       Angaben von SPD-Fraktions-Vize Matthias Miersch Änderungen bei den
       Regierungsplänen. So sei der Freibetrag für Biogasanlagen, der nach Plänen
       des Wirtschaftsministeriums sechs Cent pro Kilowattstunde betragen sollte,
       auf neun Cent angehoben worden. Außerdem würden kleinere Biogasanlagen von
       der Abschöpfung ausgenommen.
       
       [2][Bei der Atomkraft] hätten die Fraktionen die Abschöpfung dagegen etwas
       erhöht. „Sollten die Kosten von Steinkohlekraftwerken deutlich unter die
       Kosten von Gaskraftwerken sinken, soll auch Steinkohle in die
       Erlösabschöpfung aufgenommen werden, um von den Strompreisen zu entlasten“,
       hieß es in einer Stellungnahme der SPD. Hintergrund ist, dass die Regierung
       auch Kohlekraftwerke reaktiviert hat, um die Energieversorgung zu sichern.
       
       Miersch forderte die Bundesregierung und die EU-Kommission auf, den Weg für
       weitere Änderungen freizumachen. So habe das Wirtschaftsministerium mit
       Verweis auf EU-Recht gesagt, dass man Neuanlagen nicht von der Abschöpfung
       ausnehmen könne, und ebenso einen Vorschlag für eine Reinvestitionsklausel
       verworfen.
       
       „Ich freue mich sehr, dass wir mit der Einigung die Investitionsbedingungen
       für den Ausbau der Erneuerbaren Energien noch mal verbessern können“,
       teilte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) mit. So richtig es sei,
       die sehr hohen Zufallsgewinne abzuschöpfen, so entscheidend sei es auch,
       Investitionen in den Umbau der Energieversorgung anzureizen. „Künftig
       bekommt die Bundesnetzagentur den Spielraum, bei den Ausschreibungen für
       Wind und Solar die Höchstsätze um bis zu 25 Prozent anzuheben.“ [3][Dies
       sei angesichts der Inflation wichtig.]
       
       14 Dec 2022
       
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