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       # taz.de -- Instrumentalisierung von Geflüchteten: Keine Aufweichung des EU-Asylrechts
       
       > Die EU-Kommission wollte das Asylrecht verschärfen, damit Flüchtende
       > nicht als Druckmittel eingesetzt werden. Doch der Vorstoß ist
       > gescheitert.
       
   IMG Bild: Hier besteht schonmal kein Durchkommen für Asylbewerber: Der Polnische Grenzzaun zu Belarus
       
       Berlin taz | Die EU-Kommission ist mit einem Vorschlag zur Verschärfung des
       Asylrechts gescheitert. Die sogenannte Instrumentalisierungsverordnung
       wurde von einer Reihe von Mitgliedsstaaten, angeführt von Deutschland,
       abgelehnt. Die tschechische Ratspräsidentschaft verzichtete deshalb auf
       eine Abstimmung bei der am Freitag zu Ende gegangenen Sitzung des Rates der
       Justiz- und Innenminister.
       
       Der Kerngedanke des Vorschlags, der vor allem eine Reaktion auf die
       [1][Lage an der polnisch-belarussichen Grenze Ende 2021] war, lautete: Wenn
       Flüchtende benutzt werden, um einem EU-Staat zu schaden, muss der sich
       nicht mehr an das Asylrecht halten.
       
       Unter anderem sollten EU-Staaten mehrere Wochen warten dürfen, bis sie
       Asylanträge annehmen. Grenzpunkte hätten geschlossen, Migrant:innen fünf
       Monate inhaftiert werden dürfen, ohne dass ein Asylverfahren eröffnet wird.
       Dies ist in der EU nicht legal.
       
       Menschenrechtsorganisationen hatten den Vorstoß heftig kritisiert und eine
       Ausweitung illegaler Pushbacks befürchtet. Doch die Reform war auch auf
       Widerstand in Reihen der EU-Mitgliedsstaaten gestoßen: Einigen ging er zu
       weit, anderen, unter anderem Polen und Ungarn, nicht weit genug.
       
       Schon 2021 hatte Polen eine frühere Version der vorgeschlagenen Verordnung,
       die zunächst nur für Polen, Lettland und Litauen gelten sollte, als
       „kontraproduktiv“ zurückgewiesen, weil darin weiter eine Prüfung von
       Asylanträgen vorgesehen war. Asylverfahren müssten stattdessen gänzlich
       eingestellt werden, sagte Polens EU-Botschafter damals.
       
       Die aktuelle tschechische Ratspräsidentschaft hatte sich des Themas zuletzt
       angenommen und versucht, einen Kompromiss zu formulieren. Der kam vor allem
       den osteuropäischen Ländern entgegen: Er sah vor, dass betroffene Staaten
       wie Polen sehr viel leichter einen „Instrumentalisierungsfall“ ausrufen
       können und Rat und Kommission weniger Spielräume bei einer Prüfung hätten.
       
       ## Auch Ungarn lehnte den Kompromiss ab
       
       Noch vor Beginn des EU-Innenministertreffens hatte sich die
       Ratspräsidentschaft ihren Kompromiss am Mittwoch vom Rat der Ständigen
       Vertreter der Mitgliedstaaten absegnen lassen wollen. Polen ließ sich dem
       Vernehmen nach erweichen, für den Kompromiss zu stimmen. Doch Ungarn blieb
       hart und lehnte den Kompromiss ab.
       
       Auch versperrten sich Deutschland, Spanien, Portugal, Belgien und Luxemburg
       dem Vorschlag, allerdings anders als Ungarn wegen menschenrechtlicher
       Bedenken. Eine öffentliche Stellungnahme gab es dazu zunächst nicht – aus
       Rücksicht auf die tschechische Ratspräsidentschaft, wie es aus Brüsseler
       Kreisen hieß.
       
       Der europäische Flüchtlingsrat ECRE begrüßte die Ablehnung. Die Verordnung
       sei „der schlechteste in einer Reihe von schlechten Gesetzesvorschlägen der
       Europäischen Kommission zum Thema Asyl“ gewesen.
       
       9 Dec 2022
       
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