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       # taz.de -- Debatte über Enteigungen in Berlin: Berlin hat die Macht
       
       > Laut dem Zwischenbericht der Enteignungskommission darf das Land
       > Grundstücke vergesellschaften. Das Thema Mieten wird wieder
       > Wahlkampfthema.
       
   IMG Bild: Große Demo, große Mehrheit beim Volksentscheid: Berlin will und kann wohl auch enteignen
       
       Berlin taz/dpa | Mitten im aufkommenden Wahlkampf erhält die Debatte um
       eine mögliche Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen [1][neuen
       Schwung]. Am Freitag sind erste Details des Zwischenberichts der [2][vom
       Senat eingesetzen Expert*innenkommission] bekannt geworden. Aus dem
       gut zehnseitigen Schreiben, das der taz vorliegt, geht hervor, dass das
       13-köpfige Gremium klar eine Gesetzgebungskompetenz des Landes sieht.
       
       Laut Grundgesetz falle die Vergesellschaftung von Grund und Boden zwar
       unter die sogenannte konkurrierende Gesetzgebung. Da der Bund davon aber
       bisher keinen Gebrauch gemacht habe, könne das Land Berlin eine
       Vergesellschaftung von Grundstücken selbst regeln, heißt es in dem Papier,
       über das zuerst die Berliner Morgenpost berichtet hatte. Nach dieser
       juristischen Interpretation wäre der rot-grün-rote Senat also in der Lage,
       selbst ein Gesetz zu verfassen, das das Abgeordnetenhaus verabschieden
       könnte.
       
       Genau dafür hatte sich eine große Mehrheit der Berliner*innen am 26.
       September 2021 in einem entsprechenden Volksentscheid ausgesprochen – der
       anders als die Wahlen am selben Tag auch nicht wegen Unregelmäßigkeiten
       wiederholt werden muss. Danach sollen Unternehmen, die mehr als 3.000
       Wohnungen besitzen, enteignet werden.
       
       Im Wahlkampf 2021 hatten die Linkspartei und Teile der Grünen [3][dieses
       Ziel unterstützt]; die SPD war dagegen. In den Koalitionsverhandlungen
       einigte man sich darauf, eine Expert*innenkommission einzusetzen,
       die unter Leitung der früheren Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin
       (SPD) die zahlreichen juristischen Fragen klären soll. Ein Abschlussbericht
       wird für April erwartet.
       
       Am 12. Februar muss in Berlin die Wahl zum Abgeordnetenhaus wiederholt
       werden, nachdem das Landesverfassungsgericht die Abstimmung vom 26.
       September 2021 für ungültig erklärt hatte. Im damaligen Wahlkampf hatte die
       Enteignungs- und Mietenfrage eine zentrale Rolle gespielt. Dies werde sich
       nun wiederholen, hatte Kultursenator Klaus Lederer (Linke) der taz
       [4][bereits vor zwei Wochen gesagt]: „Diese Wahl wird wieder eine
       Mietenwahl.“
       
       Allerdings zeigt der Zwischenbericht auch viele Meinungsverschiedenheiten
       in anderen Fragen auf. Als „verfassungsrechtlich problematisch“ stufen die
       Fachleute etwa ein mögliches Gesetz zur Vergesellschaftung der
       Wohnungsunternehmen selbst ein.
       
       Doch schon am Mittwoch war eine weitere frohe Botschaft in Sachen
       Enteignung bekannt geworden. Finanzsenator Daniel Wesener (Grüne) hatte auf
       einer Diskussionsveranstaltung der Initiative Deutsche Wohnen und Co.
       enteignen [5][verkündet]: Die Vergesellschaftung von Wohnraum sei
       möglicherweise „haushaltsneutral und Schuldenbremsen-konform“
       durchzuführen. Wesener sprach sich dafür aus, die Entschädigungssumme nicht
       auf der Grundlage des spekulativen Marktwertes zu berechnen, sondern nach
       dem Ertragswert zu gehen. Die alte Berechnung des Senats, die von Kosten
       für die Enteignung von 30 Milliarden Euro ausging, sei „nicht mehr up to
       date“.
       
       9 Dec 2022
       
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