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       # taz.de -- Verdacht auf kriminelle Vereinigung: Selbstanklage für den Klimaschutz
       
       > Laut Staatsanwaltschaft Neuruppin sind dort 426 Selbstanzeigen
       > eingegangen. Der Grund? Unterstützung der Letzten Generation.
       
   IMG Bild: Sie sehen: Mitglieder:innen einer angeblich kriminellen Organisation
       
       Berlin taz | Infolge der Ermittlungen gegen die Gruppe Letzte Generation
       wegen des Verdachts auf Gründung einer kriminellen Vereinigung nach
       Paragraf 129 Strafgesetzbuch haben etliche Menschen Selbstanzeigen bei der
       Staatsanwaltschaft Neuruppin eingereicht. Diese wirft den
       Aktivist:innen vor, Pipelines der PCK-Raffinerie in Schwedt zugedreht
       zu haben.
       
       Am Mittwoch bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft den Eingang von
       426 Selbstanzeigen, die [1][über die Webseite der Letzten Generation]
       eingereicht werden können. 950 Menschen haben zudem eine Petition mit dem
       Titel [2][„Werde Teil der kriminellen Vereinigung Letzte Generation“]
       unterschrieben. Die Gruppe spricht von 1.332 Selbstanzeigen. Der Inhalt der
       Selbstbezichtigungen würde geprüft, so die Staatsanwaltschaft. Darüber
       hinaus wolle man keine Angaben machen.
       
       Ziel sei es, die Ermittlungen „ad absurdum“ zu führen, heißt es in der
       Petition. Und weiter: „Sie können nicht gegen alle ermitteln!“ In der
       linken Szene ist der Paragraf 129 berüchtigt, unter anderem, weil er so
       weit gefasst ist. So heißt es darin: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei
       Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine solche Vereinigung
       unterstützt oder für sie um Mitglieder oder Unterstützer wirbt.“ Schon die
       einfache Unterstützung der Gruppe kann deshalb theoretisch Ermittlungen
       rechtfertigen.
       
       Davor warnt auch die Letzte Generation. Zwar sei eine Anzeige oder gar eine
       Verurteilung „sehr unwahrscheinlich“, da der Vorwurf „in der Regel
       hauptsächlich zur Einschüchterung“ erhoben werde. Zumindest „denkbar“ sei
       allerdings, dass die Selbstanzeige etwa eine Hausdurchsuchung oder
       Überwachungsmaßnahmen zur Folge hat. Schon ein Anfangsverdacht nach
       Paragraf 129 erlaubt Ermittler:innen, etwa das Abhören von Telefonen oder
       die Beschattung von Aktivist:innen richterlich zu beantragen.
       
       ## Konservatives Ablenkungsmanöver
       
       Auch Anwalt Lukas Theune, der einen beschuldigten Aktivisten vertritt,
       bezweifelt, dass die Selbstanzeigen juristische Folgen haben – damit zu
       rechnen sei aber, dass die Polizei die bereitgestellten Daten sammelt. Auch
       bezweifelt Theune, dass es überhaupt zu einer Anklage in dem Fall kommt.
       
       „Offensichtlich liegen die Voraussetzungen für den Paragrafen 129 nicht
       vor“, sagte er der taz. Das ganze Verfahren sei ein „konservatives
       Ablenkungsmanöver“: „Statt über Klimaschutz zu reden, können konservative
       Politiker:innen sich nun über die angebliche kriminelle Vereinigung
       Letzte Generation echauffieren“, so Theune.
       
       Diese Einschätzung teilt auch der Republikanische Anwältinnen- und
       Anwälteverein (RAV), dessen Geschäftsführer Theune ist. In einer
       gemeinsamen Stellungnahme mit weiteren Vereinen progressiver
       Jurist:innen ist von einer „unwürdigen“ Missachtung des
       Verhältnismäßigkeitsgebots die Rede. „In ihrer Gesamtheit erwecken diese
       Maßnahmen den Eindruck einer Instrumentalisierung des Ordnungs- und
       Strafrechts für die Delegitimierung und Einschüchterung von unliebsamem
       Protest“, heißt es in der Mitteilung.
       
       ## 276 Straßenblockaden
       
       Laut RAV trifft es „schon im Ansatz nicht zu“, dass es sich bei friedlichen
       Sitzblockaden oder auch dem Zudrehen von Pipelines um „schwere Straftaten“
       handelt, von denen „eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit
       ausgeht“ – das aber erfordert der Paragraf. Bewertet werden müsse auch der
       Kontext der Taten.
       
       Dieser aber könne wegen der Dringlichkeit der Klimakrise „nicht deutlicher
       gegen die Annahme einer kriminellen Vereinigung sprechen“. Überhaupt sei
       fraglich, ob Sitzblockaden strafbar seien. [3][Ein Berliner Amtsrichter]
       hatte kürzlich einen Strafbefehl gegen einen Aktivisten der Letzten
       Generation abgeschmettert. Medienberichten zufolge soll diese Entscheidung
       allerdings inzwischen aufgehoben worden sein.
       
       In jedem Fall wächst durch die Selbstanzeigen der Berg an juristischen
       Verfahren, mit dem sich die Behörden im Zusammenhang mit der Letzten
       Generation herumschlagen müssen. Laut Berliner Polizei sind 2022 2.200
       Strafanzeigen und 600 Bußgeldbescheide ausgestellt worden. Insgesamt habe
       es 276 Straßenblockaden gegeben.
       
       Update: Der Artikel wurde am Mittwoch, den 28. Dezember 2022, um die
       aktuellen Angaben der Staatsanwaltschaft Neuruppin ergänzt.
       
       27 Dec 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] https://webforms.letztegeneration.de/selbstanzeige
   DIR [2] https://www.change.org/p/werde-teil-der-kriminellen-vereinigung-letzte-generation
   DIR [3] /Blockaden-der-Letzten-Generation/!5890597
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Timm Kühn
       
       ## TAGS
       
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