# taz.de -- Karlsruhe zu Verfassungsschutz: Keine Ausnahme für Geheimdienste
> Abgeordnete müssen Auskunft über Geheimdienste erhalten, entscheidet das
> Bundesverfassungsgericht. Der FDP Abgeordnete Konstantin Kuhle hatte
> geklagt.
IMG Bild: Konstantin Kuhle klagte in Karlsruhe
Karlsruhe taz | Die Bundesregierung muss Abgeordneten auch über den
Verfassungsschutz Auskunft geben. Es gebe „keine Bereichsausnahme“ für
Geheimdienste, entschied jetzt das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil
errang der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle.
Noch als Oppositions-Abgeordneter hatte Kuhle im Dezember 2020 den
ehemaligen [1][Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU)] gefragt, wieviele
Mitarbeiter:innen des Bundesamts für Verfassungsschutz in den letzten
fünf Jahren im Ausland aktiv waren. Er wollte dies wissen, weil der
Verfassungsschutz ein Inlands-Geheimdienst ist und deshalb dem
Bundesnachrichtendienst im Ausland in die Quere kommen könnte.
Doch CSU-Mann-Seehofer verweigerte die Auskunft. Man könne die Frage nicht
beantworten, weil sonst das „Staatswohl“ gefährdet wäre. Das wollte sich
FDP-Mann Kuhle nicht gefallen lassen und erhob beim
Bundesverfassungsgericht eine Organklage gegen die Bundesregierung. Seine
Abgeordnetenrechte seien verletzt.
Als es im März 2022 zur mündlichen Verhandlung kam, hätte der Streit in
Harmonie und Versöhnung enden können. Denn die FDP war inzwischen
Regierungspartei und Seehofer nicht mehr Innenminister.
## Fragerecht verletzt
Doch [2][seine Nachfolgerin Nancy Faeser (SPD)] dachte nicht daran, den
Streit beizulegen. Vielmehr [3][eskalierte sie ihn noch]. Ihr
Rechtsvertreter forderte in der Verhandlung eine ausdrückliche
Bereichsausnahme für den Verfassungsschutz beim Fragerecht der
Abgeordneten. Schließlich könnten ausländische Geheimdienste jede noch so
kleine Information nutzen, um wie bei einem Mosaik am Ende große Bilder zu
erhalten. Nur den Abgeordneten des Parlamentarischen Kontrollgremiums
(PKGr) wolle man zukünftig noch Auskünfte geben.
Nun entschied der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts eindeutig für
den klagenden Abgeordneten. Eine Bereichsausnahme lehnten die
Verfassungsrichter:innen ab. Die Regierung habe Kuhles Fragerecht
verletzt, sagte die Senatsvorsitzende Doris König.
Die Einrichtung des Kontrollgremiums solle die Möglichkeiten der
Abgeordneten verbessern und nicht die Rechte aller übrigen Abgeordneten
beschränken, betonten die Richter:innen. Schließlich ist das Fragerecht
auch ein ausdrückliches Minderheitenrecht, während im PKGr viele
Kontrollmittel an einem Mehrheitsbeschluss der Abgeordneten hängen.
Auch die Mosaik-Theorie der Bundesregierung konnte die Richter:innen
nicht überzeugen. Sie würde zu einem „völligen Leerlaufen“ des Fragerechts
der Abgeordneten führen, weil schließlich jede Detail-Information für
ausländische Geheimdienste ein wichtiger Mosaikstein sein könnte.
Es müsse ein Ausgleich zwischen dem staatlichen Geheimhaltungsbedürfnis und
dem parlamentarischen Auskunftsanspruch gefunden werden. Im Ergebnis kann
dieser Ausgleich aber auch dazu führen, dass der FDP-Abgeordnete Kuhle die
Auskunft zwar erhält, aber nur in der Geheimschutzstelle des Bundestags und
mit der Auflage, niemand davon etwas mitzuteilen.
14 Dec 2022
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## AUTOREN
DIR Christian Rath
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