# taz.de -- Klima-Volksentscheid: Grüne wollen bei Wahl abstimmen
> Spitzenkandidatin Jarasch kritisiert bei Parteitag ablehnende Haltung von
> SPD-Innensenatorin SPD heftig. Paralleler Termin sei
> „selbstverständlich“.
IMG Bild: Rund 260.000 Unterschriften kamen für das Volksbegehren „Berlin klimaneutral 2030“ zusammen
Berlin taz | Berlins Grüne drängen anders als ihr Koalitionspartner SPD
darauf, über das [1][Volksbegehren „Berlin klimaneutral 2030“] parallel zur
Wahlwiederholung in knapp drei Monaten abzustimmen. „Selbstverständlich
muss der Volksentscheid am 12. Februar stattfinden“, sagte die
Spitzenkandidatin der Partei, Verkehrssenatorin Bettina Jarasch. „wir haben
nicht umsonst jahrelang dafür gekämpft, dass die direkte Demokratie
gestärkt wird.“ Jarasch äußerte sich am Samstag bei einem kleinen
Landesparteitag der Grünen, der sie in ihrer Rolle als Spitzenkandidatin
für die Wahl zum Abgeordnetenhaus bestätigte.
Innensenatorin Iris Spranger (SPD) vertritt bislang eine gänzlich andere
Haltung. Ein Sprecher ihrer Senatsverwaltung hat eine gleichzeitige
Durchführung von Wahl und Volksentscheid als „unwahrscheinlich“ bezeichnet.
Aus Sicht seiner Behörde ist es zeitlich problematisch, die Abstimmung
parallel zur Wahl vorzubereiten. Jarasch ging mit ihrer Forderung vom
Samstag über frühere und eher vorsichtige Kritik von Grünen-Landeschef
Philmon Ghirmai hinaus. Der hatte der taz am Donnerstag gesagt, ein
separater Abstimmungstermin sei „schwer vermittelbar“.
Die Initiatoren des Volksbegehrens haben zu Wochenbeginn laut
Landeswahlleitung rund 254.000, nach eigenen Angaben 261.000 Unterschriften
eingereicht. Die werden derzeit in Sprangers Innenverwaltung geprüft. Damit
es zu einem Volksentscheid kommt, müssen davon rund 170.000 gültig sein.
Ziel des Volksbegehrens ist es, Berlin nicht wie vom rot-grün-roten Senat
angestrebt bis 2045 klimaneutral zu machen, sondern schon bis 2030.
Erreichen will die Initiative das unter anderem mit schnellerer Umsetzung
der Verkehrswende und besserer Gebäudedämmung. Anders als beim
Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ von 2021 liegt dazu keine
bloße Aufforderung an den Senat vor, sondern ein [2][Gesetzentwurf], der
bei einem erfolgreichen Volksentscheid Gesetzeskraft hätte und bindend
wäre.
Hintergrund des Terminstreits ist, dass die Rechtslage den Senat nicht
verpflichtet, den Volksentscheid am 12. Februar abzuhalten. In [3][Artikel
61 der Berliner Verfassun]g heißt es lediglich, dass ein Volksentscheid
„innerhalb von vier Monaten“ nach Veröffentlichung des Ergebnisses
herbeizuführen ist. Das wäre spätestens am 28. März, denn nach bisherigen
Aussagen soll das Ergebnis bis 28. November vorliegen. Laut
Abstimmungsgesetz muss der Entscheid nur dann mit einer Wahl zusammen
gelegt werden, wenn diese Wahl „frühestens vier Monate und nicht später als
acht Monate“ nach Ergebnisverkündung stattfindet.
20 Nov 2022
## LINKS
DIR [1] https://klimaneustart.berlin/berlin-2030-klimaneutral/
DIR [2] https://www.berlin.de/wahlen/abstimmungen/volksbegehren-berlin-2030-klimaneutral/allgemeine-informationen/gesetzesentwurf_pdf_15-07-22.pdf
DIR [3] https://www.berlin.de/rbmskzl/regierende-buergermeisterin/verfassung/artikel.41525.php
## AUTOREN
DIR Stefan Alberti
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