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       # taz.de -- Fahrräder auf Parkplätzen: Platz an der Straße
       
       > Berlin ändert seine Parkgebühren-Ordnung. Während für Autos das Parken
       > teurer wird, dürfen Fahrräder nun auf Parkplätzen abgestellt werden.
       
   IMG Bild: Konkurrenz bei der Parkplatzsuche
       
       Berlin taz | Dass die Senatsverwaltung für Mobilität für eine Maßnahme
       umgehend ein klares Lob vom Verein Changing Cities kassiert, ist eher die
       Ausnahme. Am Dienstagabend war es mal wieder so weit: Von einem „soliden
       Schritt hin zu mehr Flächengerechtigkeit“, sprach
       Changing-Cities-Sprecherin Ragnhild Sørensen. „Endlich bekommen die
       Fußgänger*innen das, was ihnen vielerorts am allermeisten fehlt: mehr
       Platz und mehr Sicherheit.“
       
       Gemeint war die zuvor von der Landesregierung auf Vorlage von
       Mobilitätssenatorin [1][Bettina Jarasch] (Grüne) beschlossene „Fünfte
       Verordnung zur Änderung der Parkgebühren-Ordnung“. Was in erster Linie die
       Realisierung des Versprechens aus dem Koalitionsvertrag war, die
       Gebührenstufen für Kurzzeitparkende um je einen Euro pro Stunde zu erhöhen,
       enthält noch ein paar andere Aspekte – darunter die Privilegierung von
       Carsharing, für das die alten Gebühren (1, 2 oder 3 Euro je nach Zone)
       weiterhin gelten oder sogar nur die Hälfte davon, wenn es sich um E-Auto
       handelt.
       
       Was die Mobilitätslobby von [2][Changing Cities] so sehr begeistert, ist
       jedoch ein neuer Passus in der Ordnung, der Fahrräder, Motorräder und
       Elektrokleinstfahrzeuge (also E-Roller) erstmals explizit von der
       Gebührenpflicht in Zonen der Parkraumbewirtschaftung ausnimmt. Das soll
       dazu dienen, „die Nutzer*innen dieser Fahrzeugarten zu einer verstärkten
       Inanspruchnahme dieser Verkehrsflächen zu animieren“, wie es in der
       entsprechenden Pressemitteilung heißt. Die Gehwege würden dadurch
       entlastet, die Sicherheit des Fußverkehrs erhöht.
       
       ## Signalwirkung der Änderung
       
       Damit werde es zukünftig deutlich einfacher, Fahrräder und Lastenräder zu
       parken, lobt Sørensen den Vorstoß. Und: „In der Folge wird die oft
       unüberwindbare Kfz-Barriere durchlässiger für den Fußverkehr.“
       
       Aber ist es für Fahrradfahrende wirklich eine gute Idee, ihr Gefährt ganz
       nonchalant zwischen parkende Autos am Straßenrand zu stellen? Nicht
       unbedingt wegen der Gefahr spontaner Umsetzungsversuche durch
       Kfz-Inhaber*innen, sondern in erster Linie, weil sich dort – zumindest im
       Szenario, um das es hier geht – keine Fahrradbügel befinden.
       
       „Das ist sicher für manche wegen der Diebstahlgefahr keine gute
       Möglichkeit“, räumt auch Ragnhild Sørensen ein. Sie verweist auf die
       deutlich massiveren [3][Lastenräder]: „Für sie kann es eine echte
       Erleichterung werden.“ Entscheidend sei aber auch die Signalwirkung, die
       von der Änderung ganz allgemein ausgehe: „Auf einmal wird explizit
       kommuniziert: Dieser Ort gehört allen, nicht nur dem Kfz-Verkehr. Viele
       Menschen denken, sie haben ein Recht auf einen Kfz-Parkplatz vor der Tür.“
       Ein Recht, das es nicht gebe.
       
       Zuständig für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs sind in Berlin die
       bezirklichen Ordnungsämter. Was sagen die dazu, dass sie sich schon bald
       selbstbewussten Radparker*innen und fassungslosen Autofahrer*innen
       gegenübersehen werden?
       
       Im Bezirksamt Mitte ist man der Ansicht, dass [4][Fahrräder] schon immer
       parkgebührenpflichtig waren, wenn sie am Fahrbahnrand abgestellt wurden –
       nur habe es keine Möglichkeit der Sanktionierung gegeben: „Die Verfolgung
       der Verkehrsordnungswidrigkeit bei einem Fahrrad, das keine Parkgebühr
       entrichtet hat und über kein Kennzeichen verfügt, wäre sinnfrei“, teilt die
       Pressestelle mit. Mit der Neuerung wäre dann dieses ohnehin sehr
       theoretische Dilemma auch nominell abgeschafft.
       
       Die bundesweit gültige [5][Straßenverkehrsordnung] (StVO) erlaubt ebenfalls
       schon immer das Abstellen von Zweirädern auf dem Fahrbahnrand – allerdings
       mit dem Zusatz, diese dürften dort bei Dunkelheit „nicht unbeleuchtet
       stehen gelassen werden“. Die Senatsverwaltung teilt dazu auf Anfrage mit,
       dies gelte nur für das Parken am Rand von „normalen“ Fahrbahnen: „Sobald
       eine Parkfläche besonders markiert ist, ist die Beleuchtungspflicht nicht
       mehr gegeben.“
       
       1 Dec 2022
       
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