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       # taz.de -- Windradverbot in Thürigens Wäldern: Mehr Energie durch Wälder
       
       > Windräder im Wald dürfen nicht generell verboten werden – so entschied
       > das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag.
       
   IMG Bild: Künftig dürfen in Thürigens Waldflächen Windräder stehen
       
       Berlin afp/taz | Die Bundesländer dürfen nach einer Entscheidung des
       Bundesverfassungsgerichts [1][Windräder im Wald] nicht generell verbieten.
       Ein solches Windkraft-Tabu an Standorten in Waldgebieten wie in Thüringen
       sei verfassungswidrig, geht aus einer am Donnerstag veröffentlichten
       Entscheidung der Karlsruher Richter hervor. Die Gesetzgebungskompetenz
       liege hier nicht beim Land, sondern beim Bund.
       
       Mehrere Waldeigentümer hatten sich mit einer Verfassungsbeschwerde an das
       Gericht gewandt. Die Bäume auf ihren Grundstücken waren teilweise von
       Schädlingen befallen und wurden gefällt. Auf den frei gewordenen Flächen
       sollten Windkraftanlagen errichtet werden, was das Landesgesetz aber nicht
       zuließ. Einer Neuregelung von 2020 zufolge war die Änderung der Nutzungsart
       von Waldflächen zur Errichtung von Windkraftanlagen nicht erlaubt. Gegen
       diesen Verbotspassus hatten private Waldbesitzer Verfassungsbeschwerde
       eingelegt – mit Erfolg.
       
       Der Beschluss der [2][Karlsruher Richter] hat Signalwirkung, weil es nach
       einer Untersuchung des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags auch in
       mehreren anderen Bundesländern ein ausnahmsloses Verbot von
       Windkraftanlagen in Forstgebieten gibt. Oft ist der Bau der Anlagen im Wald
       konfliktgeladen.
       
       Das Bundesverfassungsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein
       Windkraftverbot in das Eigentumsrecht von Waldbesitzern eingreife. Zudem
       fehle es dem Freistaat Thüringen an der Gesetzgebungskompetenz für ein
       ausschließliches Verbot, weil der Bund in diesem Bereich ebenfalls
       gesetzliche Regelungen getroffen habe.
       
       ## Energiekrise bringt Diskussion in Schwung
       
       Die Entscheidung der Verfassungsrichter hat mit Blick auf ein neues
       Bundesgesetz Bedeutung, nach dem bis Ende 2032 zwei Prozent der
       Bundesfläche für die Windenergie ausgewiesen werden müssen. Derzeit sind es
       erst 0,8 Prozent.
       
       Wegen der Energiekrise war dieses Verbot zuletzt auch politisch wieder in
       der Diskussion: So plädierte etwa Thüringens Umweltministerin Anja
       Siegesmund (Grüne) noch am Montag dafür, das Gesetz in dieser
       Legislaturperiode zu ändern. Das Verfassungsgericht kam neuen politischen
       Entscheidungen in Thüringen nun zuvor. Auch in einigen anderen
       Bundesländern ist die Nutzung von Waldflächen für Windenergie bislang nicht
       erlaubt.
       
       10 Nov 2022
       
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