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       # taz.de -- Karlsruhe zu Sozialleistungen: Mehr Geld für Flüchtlinge in Heimen
       
       > Das Bundesverfassungsgericht kippt Leistungssenkungen für Menschen in
       > Sammelunterkünften. Sie wirschafteten nicht „aus einem Topf“, so die
       > Begründung.
       
   IMG Bild: Wer hier wohnt, bekommt etwas mehr Geld: Flüchtlingsunterkunft in Freiburg
       
       Freiburg taz | Viele Asyl-Antragsteller:innen in Sammelunterkünften
       bekommen ab sofort mehr Sozialleistungen. Das Bundesverfassungsgericht hat
       die seit 2019 geltende zehn-prozentige Absenkung der Leistungen für
       Bewohner von Flüchtlingsheimen für verfassungswidrig erklärt. Die Annahme,
       die Flüchtlinge könnten „aus einem Topf“ wirtschaften, sei nicht empirisch
       belegt.
       
       Flüchtlinge, die sich legal mehr als 18 Monate in Deutschland aufhalten,
       bekommen laut Asylbewerberleistungsgesetz derzeit 448 Euro pro Monat,
       entsprechend dem Hartz IV-Satz.
       
       Seit einer Gesetzesänderung im September 2019 bekommen Flüchtlinge, die in
       [1][Sammelunterkünften und Heimen] leben, allerdings zehn Prozent weniger
       Geld, derzeit also 404.10 Euro. Begründung: sie könnten beim Einkaufen,
       Kochen und Putzen gemeinsam wirtschaften. Wer Familienpackungen nutzt,
       braucht weniger Geld. Auch alleinstehende Flüchtlinge werden damit
       behandelt wie Ehepaare, die gemeinsam in einer Wohnung leben.
       
       Die damals regierende Koalition aus CDU/CSU und SPD [2][fand das
       wirtschaften „aus einem Topf“ auch zumutbar], schließlich seien die
       Flüchtlinge eine „Schicksalsgemeinschaft“. Da könne erwartet werden, dass
       sie sich solidarisieren, um Spar- und Synergieeffekte zu erzielen.
       
       ## 40.000 Flüchtlinge profitieren
       
       Schon im Gesetzgebungsverfahren gab es allerdings verfassungsrechtliche
       Zweifel, vom DGB über die Kirchen bis zu Pro Asyl. Die Annahme des
       gemeinsamen Wirtschaftens sei in hohem Maße unrealistisch. Dagegen spreche
       die hohe Fluktuation in den Unterkünften und auch die Herkunft aus
       verschiedenen Kulturkreisen. Wer unterschiedliche Essgewohnheiten und
       sonstige Bedürfnisse hat, kann beim Einkauf auch nicht sparen.
       
       Im konkreten Fall ging es um einen Mann aus Sri Lanka, der seit 2014 in
       Deutschland lebt. Sein Asylantrag ist abgelehnt, er war dann geduldet und
       hat inzwischen ein Aufenthaltsrecht. 2019 lebte er in einer Unterkunft mit
       sieben weiteren Männern zusammen, vier kamen aus Eritrea und je einer aus
       Guinea, Somalia und dem Irak. Sie teilten nichts.
       
       Das Sozialgericht Düsseldorf hielt die Neuregelung von 2019 für
       verfassungswidrig und legte das Verfahren deshalb dem
       Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Die Düsseldorfer Richter:innen
       nutzten dabei eine Mustervorlage der [3][Gesellschaft für Freiheitsrechte
       (GFF)].
       
       Nun hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts die entsprechende
       Regelung im Asylbewerberleistungsgesetz beanstandet. Die Absenkung sei
       nicht gerechtfertigt. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten der Regelung gebe
       es keine empirischen Erkenntnisse, dass Flüchtlinge in
       Gemeinschaftsunterkünften Einsparungen erzielen können. Die zehnprozentige
       Kürzung ihrer Leistungen verletze daher das „Grundrecht auf Gewährleistung
       eines menschenwürdigen Existenzminimums“.
       
       Von der Entscheidung profitieren nach Angaben im Karlsruher Beschluss
       unmittelbar rund 40.000 Menschen, die sich länger als 18 Monate in
       Deutschland aufhalten.
       
       GFF-Expertin Sarah Lincoln fordert, dass auch Flüchtlinge, die weniger als
       18 Monate in Deutschland sind, von dem Beschluss profitieren sollen, wenn
       sie in Sammelunterkünften leben. Sie bekommen derzeit ungekürzt 367 Euro
       und wenn sie in einem Asylheim leben nur 330 Euro. Über diese Konstellation
       hat das BVerfG nicht entschieden, weil der Mann aus Sri Lanka schon seit
       2014 in Deutschland lebt.
       
       Dass Flüchtlinge in den ersten 18 Monaten knapp zwanzig Prozent weniger
       Sozialleistungen bekommen, ist ebenfalls umstritten. Das
       Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen hält auch dies für
       verfassungswidrig. Hierüber wird Karlsruhe in einem anderen Verfahren
       entscheiden. Az.: 1 BvL 3/21
       
       24 Nov 2022
       
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