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       # taz.de -- Bundesregierung dämpft Energiekosten: Preisdeckel wirkt schon ab Januar
       
       > Die Bundesregierung will die Gas- und die Strompreisbremse zwar erst im
       > März einführen. Aber beide sollen rückwirkend gelten.
       
   IMG Bild: Endlich: Die Gaspreisbremse soll schon im Januar kommen
       
       Berlin taz | Privathaushalte, Pflege- und Bildungseinrichtungen sowie
       kleinere Betriebe können schon ab Januar mit einer Entlastung bei den
       Kosten für Gas und Fernwärme rechnen. Die Bundesregierung will die
       sogenannte [1][Gaspreisbremse], die auch für Fernwärme gilt, im März
       rückwirkend zum 1. Januar einführen, heißt es in Regierungskreisen.
       Ursprünglich sollte der Preisdeckel für Wärme erst im März greifen. Für die
       Strompreisbremse ist der gleiche Mechanismus vorgesehen.
       
       Im Zuge des Krieges gegen die Ukraine und [2][ausbleibender russischer
       Gaslieferungen] sind die Energiepreise drastisch gestiegen. Um die Kosten
       für Bürger:innen und Unternehmen zu dämpfen, hat die Bundesregierung
       eine Reihe von Maßnahmen eingeleitet. Im Dezember wird der Staat eine Gas-
       oder Fernwärmeabschlagszahlung übernehmen, das ist bereits beschlossen. Von
       März 2023 bis April 2024 soll einem Gesetzentwurf zufolge die
       Gaspreisbremse gelten, mit der der Preis für Gas bei 12 Cent je
       Kilowattstunde und bei Fernwärme bei 9,5 Cent gedeckelt wird, allerdings
       nur für bis zu 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Für die darüber
       liegenden Mengen muss der – meist höhere – Marktpreis gezahlt werden.
       
       Um Haushalte, Einrichtungen und Firmen auch für Januar und Februar zu
       entlasten, sollen die Versorger nun im März rückwirkend die Preisdämpfung
       für diese beiden Monate anrechnen. Die Energiewirtschaft hatte sich gegen
       die Einführung der Gaspreisbremse zum 1. Januar mit dem Argument gewehrt,
       das sei technisch nicht machbar. Die Ministerpräsident:innen hatten
       sich aber bei ihrer letzten Konferenz für einen Start zu Jahresbeginn
       eingesetzt. Der derzeitige Vorsitzende der Konferenz, Niedersachsens
       Regierungschef Stephan Weil (SPD), begrüßte die Pläne der Bundesregierung.
       „Es wäre kaum zu vermitteln gewesen, wenn die Menschen und Betriebe nach
       einer spürbaren Entlastung im Dezember dann im Januar extrem hohe Gaspreise
       hätten bezahlen müssen, bevor im Februar oder März wieder mit Entlastungen
       hätte gerechnet werden können“, sagte er.
       
       Die vorgesehene Preisbremse für Strom soll ebenfalls von März 2023 bis
       April 2024 gelten. Auch hier wird die Erstattung rückwirkend für Januar und
       März verrechnet. Verbraucher:innen müssen maximal 40 Cent pro
       Kilowattstunde zahlen, allerdings auch hier nur für bis zu 80 Prozent des
       vorherigen Verbrauchs. Beide Preisbremsen gelten überall da, wo ein Zähler
       vorhanden ist und ein Vertrag mit einem Versorger besteht, also auch für
       Zweitwohnsitze oder Datschen. Für Verbraucher:innen, die aufgrund hoher
       Energiekosten in die Bredouille geraten, sind Härtefallregelungen
       vorgesehen.
       
       ## Dividenden trotz Preisbremse
       
       Großabnehmer in der Industrie zahlen für Gas bis 70 Prozent des
       Vorjahresverbrauchs einen Nettopreis von 7 Cent, für Strom 13 Cent bis zur
       gleichen Grenze. Das gilt nach Angaben aus Regierungskreisen für
       bundesweit 25.000 Unternehmen sowie 1.900 Krankenhäuser.
       
       Betriebe, die von den Preisbremsen profitieren, können dem aktuellen
       Gesetzentwurf zufolge weiterhin Dividenden an Aktionär:innen und Boni
       an Manager:innen ausschütten. Die Organisation Finanzwende fordert, das
       zu ändern. „Gibt es kein umfassendes Dividendenverbot bei Staatshilfen,
       verheizt der Staat ohne Not Milliarden unserer Steuergelder – und das in
       Zeiten knapper Kassen“, sagte Vorstand Gerhard Schick, der früher grüner
       Bundestagsabgeordneter war. Nehmen Unternehmen staatliche Rettungsmaßnahmen
       in Anspruch, sollen sie dem Gesetzentwurf zufolge keine Boni und Dividenden
       ausschütten dürfen.
       
       Finanziert werden die Preisbremsen [3][aus dem mit 200 Milliarden Euro
       gefüllten Wirtschaftsstabilisierungsfonds] der Bundesregierung. Für die
       Strompreisbremse will sie außerdem hohe krisenbedingte Profite von
       Energiekonzernen abschöpfen, die von der Bundesregierung sogenannten
       Zufallsgewinne. Kraftwerke sollen von September 2022 bis mindestens Juni
       2023 Zufallsgewinne abführen. Das gilt für Wind-, Photovoltaik- und
       Wasserkraftanlagen, Abfallverbrennungsanlagen, AKW und
       Braunkohlekraftwerke. Sie erzeugen zu niedrigen Kosten Strom, den sie zu
       hohen Preisen verkaufen. Steinkohlekraftwerke müssen keine Übergewinne
       abführen. Aufgrund der gestiegenen Kohlepreise und der CO2-Emissionspreise
       seien die Produktionskosten gerade bei älteren Anlagen hoch und nahe an
       denen von Gaskraftwerken, hieß es. Die Regierung fürchtet, dass Betreiber
       sie abschalten würden und stattdessen mehr Gaskraftwerke laufen müssten.
       Zur Ermittlung der Übergewinne können Betreiber zwischen zwei
       Abrechnungsarten entscheiden: Entweder legen sie ihre Verträge offen oder
       ihre Gewinne werden anhand von Durchschnittspreisen am Spot- und
       Terminmarkt berechnet.
       
       22 Nov 2022
       
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       ## AUTOREN
       
   DIR Anja Krüger
       
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