URI:
       # taz.de -- Datenweitergabe an die Polizei: Verfassungsschützer teilen ungern
       
       > Der Verfassungsschutz dürfte sich über die Entscheidung des
       > Bundesverfassungsgerichts freuen. Er teilt Informationen ohnehin lieber
       > weniger als mehr.
       
   IMG Bild: Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Chorweiler
       
       Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist keine deutliche Rüge für
       den Geheimdienst, wie die Linken-Abgeordnete Martina Renner glaubt. Das
       Karlsruher Gericht hat nicht die Praxis der Verfassungsschutzbehörden
       kritisiert, sondern den Bundestag als Gesetzgeber. Das Gesetz sehe eine
       unverhältnismäßig weitgehende Übermittlungspflicht von
       Verfassungsschutzdaten an die Polizei vor, so der Karlsruher Beschluss. Ob
       und wie der Verfassungsschutz (VS) diese Übermittlungspflicht umgesetzt
       hat, war nicht Gegenstand des Verfahrens.
       
       Karlsruhe hat nun nicht mehr verlangt als die Beachtung des
       Verhältnismäßigkeitsprinzips. Bei der Übermittlung von heimlich gewonnenen
       VS-Daten an die Polizei muss eine konkrete Gefahr bestehen oder ein
       konkreter Verdacht auf eine bereits begangene schwere
       Staatsschutz-Straftat.
       
       Beim Verfassungsschutz werden die Richter damit wohl offene Türen
       einrennen. Geheimdienstler teilen ihre Informationen eh nicht gerne und
       verstecken sich dabei nur zu bereitwillig hinter dem Datenschutz und
       verfassungsgerichtlichen Vorgaben.
       
       So war auch das Versagen der Sicherheitsbehörden gegen den [1][NSU-Terror]
       kein Ausdruck heimlicher Kumpanei mit den Nazis, sondern eher Folge von
       mangelhafter Auswertung und Weitergabe vorhandener Erkenntnisse. Oft war
       der Schutz der Vertraulichkeit von Spitzeln wichtiger als die Nutzung der
       gelieferten Informationen.
       
       Dies zeigt: Der [2][Datenaustausch zwischen Verfassungsschutz und Polizei
       i]st im Prinzip nichts Anrüchiges. Wer für die organisatorische Trennung
       von Polizei und Geheimdienst ist, muss auch sicherstellen, dass
       Informationen fließen können. Im Interesse der potenziellen Terroropfer
       muss die Zusammenarbeit zwischen Sicherheitsorganen sogar eher noch
       verbessert als erschwert werden.
       
       Dass die bisherige Praxis nicht unbedingt exzessiv ist, zeigte auch der
       Fall des Klägers im Karlsruher Verfahren. Entgegen seiner Vermutung war der
       ehemalige NSU-Helfer Carsten S. gar nicht in der 2012 eingerichteten
       Rechtsextremismusdatei gespeichert – weil er schon 2001 aus der Szene
       ausgestiegen war.
       
       4 Nov 2022
       
       ## LINKS
       
   DIR [1] /Verfassungsschutzbericht-zum-NSU/!5891382
   DIR [2] /Es-geht-auch-um-Neonazis/!543602/
       
       ## AUTOREN
       
   DIR Christian Rath
       
       ## TAGS
       
   DIR Datenschutz
   DIR Verfassungsschutz
   DIR Bundesverfassungsgericht
   DIR Nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
   DIR Bundesamt für Verfassungsschutz
   DIR Schwerpunkt Mordfall Walter Lübcke
   DIR Schwerpunkt Meta
   DIR Saskia Esken
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
   DIR Geheimdienste mit neuer Rechtsgrundlage: Reform in letzter Minute
       
       Karlsruhe verordnet eine Reform des Nachrichtendienstrechts. Die Ampel
       kommt dem nach – und kritisiert die Innenministerin.
       
   DIR Petition der Woche: Was wusste der Verfassungsschutz?
       
       Eine Petition fordert die Veröffentlichung des hessischen
       Verfassungsschutzberichtes. Darin geht es um die eigene Verstrickung in den
       NSU-Skandal.
       
   DIR Rechte von Internet-Nutzer:innen in der EU: Entscheidung über Datenweitergabe
       
       Der Europäische Gerichtshof entscheidet am Donnerstag, wann Daten von
       EU-Nutzer:innen exportiert werden dürfen. Die wichtigsten Fragen und
       Antworten.
       
   DIR Debatte über Rassismus in Polizei: „Wissen wir seit den NSU-Morden“
       
       SPD-Chefin Saskia Esken wird für ihren Satz, unter PolizistInnen in
       Deutschland gebe es latenten Rassismus, kritisiert. Doch es gibt auch
       Zustimmung.